1.2. Altstoffbegriff (1) In rechtlicher Hinsicht sind Altstoffe auf jeden Fall Abfälle mit der Konsequenz, dass auch für Altstoffe die Vorschriften des AWG 2002 über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen anzuwenden sind. (2) Gemäß § 5 AWG 2002 gelten Altstoffe solange als Abfälle…
1.1.3. Subjektiver Abfallbegriff (1) Beim subjektiven Abfallbegriff kommt es allein darauf an, ob sich jemand einer lediglich als "beweglich" zu qualifizierenden Sache entledigt hat oder entledigen will. Die zivilrechtlichen Eigentums- und Besitzfragen hinsichtlich der beweglichen Sache sind grundsätzlich unerheblich. (2) Materialien, deren sich…
10.2.1310.2.7. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen 10.2.13.110.2.7.1. Allgemeines Rz 1321: Die Anwendung der Bestimmung ist nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. 10.2.13.210.2.7.2. Müllbeseitigung Rz 1322: Der…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Abfälle (1) Als Abfälle gelten gemäß § 2 AWG 2002 bewegliche Sachen, a)deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder b)deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen (siehe Abschnitt 1.1…
1.1.2. Kriterien für die Einstufung von Materialien als Abfall oder Nicht-Abfall (1) Der Abfallbegriff des AWG 2002 ist nicht deskriptiv (= beschreibend, was Abfall ist), sondern normativ (= festsetzend, was Abfall im Sinne dieses Gesetzes sein soll). (2) Die alternative Kombination aus…
1.1.4. Objektiver Abfallbegriff (1) Das für die Feststellung des objektiven Abfallbegriffs maßgebliche öffentliche Interesse ist taxativ in § 1 Abs. 3 AWG 2002 umschrieben (siehe Abschnitt 1.1.1.). (2) Entscheidend für die Frage, ob Abfalleigenschaft im objektiven Sinne gegeben ist, ist der tatsächliche…
2a. Allgemeine Pflichten von Abfallbesitzern 2a.1. Gewerbsmäßige Beförderung nicht gefährlicher Abfälle (1) Wer gewerbsmäßig nicht gefährliche Abfälle (ausgenommen POP-Abfälle, siehe Abschnitt 1.1. Abs. 7) befördert, hat gemäß § 15 Abs. 7 AWG 2002 bei der Beförderung ein Dokument mitzuführen, aus welchem der Übergeber…
Die Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (EG-VerbringungsV) und des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 dar, der im Interesse einer einheitlichen…
3.2. Maßgeblicher Zustand Bei der Beurteilung, ob eine bewegliche Sache Abfall im Sinne des AWG 2002 ist, ist deren Zustand zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes (über die Zollgrenze) maßgebend. Ist eine Sache zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes nicht als Abfall anzusehen, fällt sie auch dann nicht…
2.1.2. Verwaltungsübertretungen Gemäß § 83 Abs. 8 AWG 2002 haben die Zollorgane weiters durch 1.Maßnahmen zur Vorbeugung gegen drohende Verwaltungsübertretungen, sowie durch 2.Maßnahmen, die für die Einleitung und Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, an der Vollziehung des § 79 Abs. 1 Z 1…
Anlage 2 Vordruckmuster Muster 1 - Notifizierungsformular [Grafik] [Grafik] [Grafik] .
Muster 2 - Begleitformular [Grafik] [Grafik]
1.1.1. Öffentliche Interessen (1) Nach § 1 Abs. 3 AWG 2002 ist die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse geboten, wenn anderenfalls 1.die Gesundheit des Menschen gefährdet oder unzumutbare Belästigungen bewirkt werden können, 2.Gefahren für die natürlichen Lebensbedingungen…
1.6. Regelungen über das Abfallende In diesem Abschnitt werden Regelungen betreffend das Abfallende bestimmter Stoffe sowie die hiefür anzuwendenden Beschränkungen näher erläutert. 1.6.1. Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott (1) Mit Verordnung (EU) Nr. 333/2011 werden Kriterien festgelegt, wann bestimmte Arten von Schrott…
8.2.5. Nachweise für den Transport von Abfällen der Grünen Abfallliste zur Verwertung (1) Die Verbringung von Abfällen des Anhangs III, des Anhangs IIIA und des Anhangs IIIB der EG-VerbringungsV (siehe Anlage 1) von mehr als 20 kg zur Verwertung unterliegt gemäß Artikel…
Anhang IIIB - Abfälle der grünen Liste, die zusätzlich aufgeführt werden, bis gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b über ihre Aufnahme in die entsprechenden Anhänge des Basler Übereinkommens oder des OECD-Beschlusses entschieden ist 1.Unabhängig davon, ob Abfälle in dieser Liste aufgeführt sind oder…
11. Besondere Bestimmungen Die mit der Vollziehung des AWG 2002 betrauten Behörden sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowiedie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind im Rahmen ihrer Befugnisse gemäß § 82 AWG 2002 zur Kontrolle von Abfällen berechtigt. Zu diesen Befugnissen gehört gemäß § 75 Abs. 4 AWG…
8.2. Grüne Abfallliste (1) Für die in Anhang III, Anhang IIIA und Anhang IIIB der EG-VerbringungsV (Grüne Abfallliste - siehe Anlage 1) angeführten Abfälle bestehen die in Abschnitt 8.2.1., Abschnitt 8.2.2., Abschnitt 8.2.3 und Abschnitt 8.2.4…