…angeführten Betriebskindergarten einrichten würde. Der kostenlose oder vergünstigte Besuch elementarer Bildungseinrichtungen (insbesondere Betriebskindergärten) ist ab dem Kalenderjahr 2024 auch dann steuerfrei, wenn diese Einrichtungen ebenfalls durch betriebsfremde Kinder besucht werden können. Das heißt, dass Arbeitnehmer auch in diesen Fällen ohne anzusetzenden Sachbezug einen Betriebskindergarten kostenlos…
…ff) vorgesehen ist. Zur Bewertung von Sachbezügen siehe Rz 138 ff. 9.1.3.26 Sozialleistungen Rz 667: Freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers, wie zB unentgeltliche oder verbilligte Benützung von Bade- und Saunaanlagen, Betriebskindergärten, Büchereien, die unentgeltliche Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder an Betriebsausflügen, Geschenke zu…
…wenn sie allen Arbeitsnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden und der Vorteil nicht individuell bewertet wird (zB Kantine, Betriebskindergarten, Betriebsarzt). Beispiel: Ein Dienstnehmer eines Unternehmens bezieht für seine Tätigkeit als leitender Angestellter ein Gehalt von 490.000 Euro (brutto inklusive Sachbezüge) pro Jahr…
…fördern, kann darin eine gemeinnützige oder mildtätige Tätigkeit erblickt werden. Siehe aber auch RzRz 261 261, 278a, 378 und 378378a. Betriebskindergärten, Betriebssportvereine uÄ Rz 41a: Mangels ausreichender Förderung der Allgemeinheit werden diese nicht als gemeinnützig angesehen. Nach VwGH 11.10.2023, Ra 2021/15/0061…
…oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen haushaltszugehörige Angehörige, zu erfolgen. Rz 77j: Kinderbetreuungseinrichtungen sind insbesondere: Kinderkrippen (Kleinkindkrippen, Krabbelstuben) Kindergärten (allgemeine Kindergärten, Integrations-, Sonder- und Übungskindergärten) Betriebskindergärten Horte (allgemeine Horte, Integrations-, Sonder- und Übungshorte) altersgemischte Kinderbetreuungseinrichtungen (zB Tagesheimstätten, Kindergruppen, Kinderhäuser) elternverwaltete Kindergruppen Spielgruppen Kinderbetreuung an…
12.8.17 Kindergarten Rz 901: Ab der Veranlagung 2009 können gemäß § 34 Abs. 9 EStG 1988 Aufwendungen für die Kinderbetreuung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden (siehe Rz 884 ff). Darüber hinaus erwachsene Kosten für die Beaufsichtigung eines Kindes…