6.14 Betriebseröffnung, entgeltlicher Betriebserwerb 6.14.1 Allgemeines Rz 2520: Eröffnung eines Betriebes liegt vor, wenn ein vollkommen neuer Betrieb oder Teilbetrieb geschaffen wird. Rz 2521: Entgeltlicher Erwerb eines Betriebes liegt vor, wenn ein bereits bestehender Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder eine Quote eines Mitunternehmeranteiles…
5.5.13.5 Zinsen als vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben Rz 1435: Zinsen für Verbindlichkeiten, die vor der Betriebseröffnung aufgenommen wurden, sind Ausgaben, wenn damit betrieblich veranlasste Leistungen oder betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter finanziert werden. Rz 1436: Werden im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen…
…auch an Teilnehmeranzahl begrenzten - Öffentlichkeit als Neugründer wahrgenommen werden kann. Sobald der Betriebsinhaber das erste Gespräch mit seinen Kunden oder Lieferanten über ein konkretes Geschäft oder eine Leistungsabwicklung führt oder die Bekanntgabe der durchgeführten Betriebseröffnung erfolgt, ist die Neugründung iSd NeuFöG verwirklicht. Durch die bloße…
…Betrieben eigenständig ausgeübt werden. Ob mehrere Betätigungen insgesamt einen einheitlichen Betrieb darstellen, ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Rz 2229: Bei Betriebseröffnung können die Vorsteuerpauschalierungen angewendet werden, wenn im ersten Jahr die Umsatzgrenzen der zu wählenden Pauschalierung voraussichtlich nicht überschritten werden. Aufgrund der ab 1…
…ob die übertragende Kapitalgesellschaft ausschließlich, überwiegend oder in geringem Ausmaß betriebsführend (operativ) ist. Rz 454: Die Umwandlungsfähigkeit kann auch durch eine Betriebseröffnung oder einen Betriebserwerb bis zum Umwandlungsstichtag oder durch eine Betriebsübertragung im Wege einer Vorumgründung erreicht werden, wenn der Betriebszugang auf Grund der Rückwirkungsfiktion…
…iSd § 5a NeuFöG vor. Beispiel 2: A übernimmt gemeinsam mit B eine OG (Betriebsgegenstand: Einzelhandel mit Einrichtungsgegenständen). A war bis kurz vor der Betriebseröffnung Komplementär einer KG mit dem Betriebsgegenstand Einzelhandel mit Möbeln. A war also bereits innerhalb der letzten 15 Jahre als Betriebsinhaber tätig…
…Rumpfwirtschaftsjahre zählen jeweils als ein Kalenderjahr bzw. Wirtschaftsjahr. Rz 40: Der dreijährige Anlaufzeitraum läuft grundsätzlich ab dem Beginn der Betätigung. Fallen vorher Aufwendungen (Ausgaben) im Zusammenhang mit der zielstrebigen Vorbereitung der Betriebseröffnung bzw. des Beginns einer außerbetrieblichen Betätigung an, beginnt der Anlaufzeitraum mit dem Kalenderjahr…
…Abfindung für Praxisräume eines Arztes. Beispiele für Nebengeschäfte: Kreditvermittlung durch Grundstücksmakler. Gelegentliche Überlassung des Betriebsfahrzeuges. 5.1.1.2 Einnahmen vor Betriebseröffnung und nach der Betriebsaufgabe Rz 1004: Betriebliche Einnahmen können schon in der Gründungsphase des Betriebes und nach der Beendigung des betrieblichen Geschehens anfallen…
…schon vor der Betriebseröffnung anfallen. Eine zielstrebige Vorbereitung der Betriebseröffnung muss erkennbar sein. Dabei genügt es bereits, dass Aufwendungen zur Gewinnung der notwendigen Betriebsmittel gemacht werden. Beispiele: Aufwendungen zur Anschaffung der Betriebsmittel (VwGH 6.5.1980, 3371/79); Mietzahlungen für ein Geschäftslokal vor der Betriebseröffnung…
…Visitenkarten, die Werbemittel darstellen, sind Betriebsausgaben. Vorbereitungshandlungen zur Betriebseröffnung Rz 1693: Siehe Rz 1095 f. Vormundschaft und Pflegschaft Rz 1694: Abzugsfähig ist dieRandzahl 1694: derzeit frei Verwaltung von Betriebsvermögen (auf Grund gesetzlicher oder letztwilliger Anordnungen), nicht aber die Kosten von Erbschaftsstreitigkeiten (VwGH 15.3.1957…
…Vorsteuerpauschalierung (§ 6 der Verordnung) sind folgende Anwendungsvoraussetzungen gemeinsam: Ganzjährige Ausübung der Betätigung im den Jahren 1997, 1998 und 1999. Eine nicht ganzjährig ausgeübte Betätigung in einem der Jahre des Beobachtungszeitraumes (zB Betriebseröffnung während des Jahres 1997, Karenzurlaub bei nichtselbstständigen Einkünften, das Vorliegen von Liebhaberei, siehe…
…Diese Verluste sind vorrangig abzuziehen. Die Regelung stellt sicher, dass bisher unbegrenzt vortragsfähige Anlaufverluste auch ab 2007 vortragsfähig bleiben. Beispiel: Betriebseröffnung 2001, Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Folgende Gewinne/Verluste wurden erzielt: | Jahr | Gewinn/Verlust | Anlaufverlust? | 2001 | - 500 | ja…
…so liegen für den Zeitraum, während dessen die Beteiligung 25% nicht überschreitet, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. Rz 5273: Der Wechsel der Einkunftsart durch Wechsel der Beteiligungshöhe ist einer Betriebseröffnung bzw. Betriebsaufgabe gleichzuhalten (VwGH 18.3.1991, 90/14/0009). Rz 5274: Ein gegen die…
…übertragen. Im Jahre 1999 gibt die OHG diesen Betrieb auf. Für die Fristenberechnung ist der Zeitpunkt der Betriebseröffnung (1985) und nicht der Zeitpunkt der Gründung der OHG (1995) entscheidend (VwGH 17.12.1998, 97/15/0145). Für den auf den übertragenen Betrieb entfallenden Veräußerungsgewinn kann…
…Antrag auf Verteilung gestellt wird, zu erfassen sind. Die Einkünfte der Vorjahre (des Verteilungszeitraumes) sind ebenso wie die Betriebseröffnung unerheblich; es können somit Einkünfte auf Zeiträume vor Existenz des Betriebes verteilt werden. Rz 7381: Die Anwendung der Verteilungsregelung setzt voraus, dass der Saldo aus sämtlichen…
…karitativem oder erzieherischen Gebiet nach Orten außerhalb der Gemeinschaft ausgeführt haben. Der Beteiligte muss dem Zollamt bescheinigen (Vorlage einer Bestätigung des Finanzamtes), dass er beim Finanzamt die Betriebseröffnung angezeigt hat. Diese Voraussetzungen sind üblicherweise erst im Nachhinein überprüfbar (beispielsweise aber auch im Rahmen eines Vorhalteverfahrens)…
… 1 Z 1 NeuFöG, wenn sie unmittelbar durch eine Neugründung veranlasst sind (Ansuchen im Hinblick auf die tatsächliche Betriebseröffnung). Ansuchen um Feststellung der individuellen Befähigung zur Gewerbeausübung Rz 12: Die Feststellung der individuellen Befähigung zur Ausübung eines Gewerbes (§ 19 GewO 1994) ist nicht als allgemeines…
…zwischen 1. Jänner 2007 und 31. Dezember 2009 erfolgende Firmenbucheintragung löst für den Gewerbetreibenden aber keinen Wechsel zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 aus. Voraussetzungen für die Weitergeltung der bisherigen Gewinnermittlungsvorschriften sind Betriebseröffnung vor dem 1. Jänner 2007 Keine Firmenbucheintragung bis 1. Jänner 2007, daher…
…unkörperlichen Wirtschaftsgutes kann daher nur vorliegen, wenn die Entwicklung außerhalb des auf dessen Verwertung gerichteten Betriebs erfolgt ist. Dies wird allerdings nur ausnahmsweise der Fall sein (zB private "Zufallserfindung"). Wurde ein unkörperliches Wirtschaftsgut vor Betriebseröffnung entwickelt, ist zu überprüfen, ob es sich nicht um vorweggenommene…
…einer unentgeltlichen Betriebsübertragung mit Buchwertfortführung ist auf die Umsätze des Rechtsvorgängers abzustellen. Im Fall der Betriebseröffnung sind für das Jahr der Betriebseröffnung die Umsätze dieses Wirtschaftsjahres maßgebend. Auch der entgeltliche Betriebserwerb ist als "Betriebseröffnung" iS der Verordnung anzusehen. Ist das maßgebende (Vor)Wirtschaftsjahr ein Rumpfwirtschaftsjahr…