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KStR 2013 Rz 304–3142.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988) Rz 304: § 6b Abs. 2 KStG 1988 regelt die Investitionsmöglichkeiten von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich. Diese können ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase (Rz 305 f) und Unternehmen in der Wachstumsphase (Rz 307…

KStR 2013 Rz 1047–105015.4.3.7 Ausschließliche Beteiligung über eine Beteiligungsgemeinschaft
geltende FassungRichtlinien24.07.2013

15.4.3.7 Ausschließliche Beteiligung über eine Beteiligungsgemeinschaft 15.4.3.7.1 Unmittelbare Beteiligung über eine Beteiligungsgemeinschaft Rz 1047: Die finanzielle Verbindung kann auch über eine Beteiligungsgemeinschaft hergestellt werden (siehe Rz 1026 ff). Dabei muss ein Mitbeteiligter ("Hauptbeteiligter") zumindest 40% am Grund-, Stamm…

KStR 2013 Rz 124817.5 Durchführung der Hinzurechnung gemäß § 10a Abs. 5 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…dh. durchgerechnet zu berücksichtigen. Das Beteiligungsausmaß der beherrschenden Körperschaft am verbundenen Unternehmen wird mit dem Beteiligungsausmaß des verbundenen Unternehmens an der beherrschten Körperschaft multipliziert. Beispiel 1: [Grafik]   Die inländische A-GmbH hält 30% an der in Deutschland ansässigen B-GmbH, die wiederum 70% an…

KStR 2013 Rz 124817.4.3.5 Beteiligungsformen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Körperschaft der CFC (Beherrschungsquote 100%). Aus Sicht der B-GmbH ist die C-OG kein verbundenes Unternehmen, da das erforderliche Beteiligungsausmaß von 25% nicht erfüllt ist. Die B-GmbH ist somit keine beherrschende Körperschaft der CFC. Beispiel 2: [Grafik]   Die inländische A-GmbH hält…

KStR 2013 Rz 1015–102015.2.7 Gruppenmitglieder als Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Voraussetzungen der Fall: Die Beteiligungsgemeinschaft nimmt keine neuen Körperschaften in die Unternehmensgruppe auf. Es werden keine neuen Mitbeteiligten in die Beteiligungsgemeinschaft aufgenommen. Das Beteiligungsausmaß der Beteiligungsgemeinschaft an den Beteiligungskörperschaften bleibt unverändert. Die Verletzung einer dieser Voraussetzungen führt im Zeitpunkt der Verletzung zur Auflösung der Beteiligungsgemeinschaft…

KStR 2013 Rz 315–3242.14.7.4 Beteiligungsbeschränkungen (§ 6b Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Eigenkapitals im Finanzierungsbereich. Dies betrifft die Größe der Unternehmen, in die investiert wird, das Beteiligungsvolumen und das Beteiligungsausmaß. 2.14.7.4.1 Unternehmensgröße (§ 6b Abs. 3 Z 1 KStG 1988) Rz 316: Investitionen dürfen ausschließlich in "kleine und mittlere Unternehmen" (Rz 317), "kleine Unternehmen…

KStR 2013 Rz 1204–120816.2.2.2 Kapitalanteile an ausländischen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988) vergleichbar sind, begünstigt. 16.2.2.2.3 Beteiligungsausmaß Rz 1207: Die Beteiligung muss zumindest 10% des Nennkapitals der ausländischen Gesellschaft ausmachen. Dieses Beteiligungsausmaß ist nicht ausschließlich vom Nominalkapital der Gesellschaft, an der die Beteiligung besteht, sondern gegebenenfalls…

KStR 2013 Rz 1171–117916.2.1.4 Zurechnung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

16.2.1.4 Zurechnung Rz 1171: Auch eine mittelbare Beteiligung kann die nationale Beteiligungsertragsbefreiung auslösen. Folgende Formen sind denkbar: Zwischengeschaltete Personengesellschaft Zwischengeschaltete Körperschaft Treuhandschaft Fruchtgenuss Investmentfonds Wertpapierleihe; Pensionsgeschäft. 16.2.1.4.1 Zwischengeschaltete Personengesellschaft Rz 1172: Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft (OG und KG…

KStR 2013 Rz 1289–129121.3 Aufwendungen im Zusammenhang mit Beteiligungen (§ 12 Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…B-GmbH zu je 50% beteiligt. Die X OG ist ihrerseits alleinige Gesellschafterin der Y-GmbH. Wird bei der X-OG die Beteiligung an der Y-GmbH teilwertberichtigt, treten bei der B-GmbH entsprechend ihres Beteiligungsausmaßes die Rechtsfolgen des § 12 Abs. 3 KStG 1988 ein.

KStR 2013 Rz 1043–104615.4.3.3 Unmittelbare Beteiligung in Kombination mit mittelbarer Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

15.4.3.3 Unmittelbare Beteiligung in Kombination mit mittelbarer Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) Rz 1043: Ergibt sich aus der unmittelbaren Beteiligung keine ausreichende finanzielle Verbindung, kann diese durch eine zusätzlich mittelbar gehaltene Beteiligung über Personengesellschaften erreicht werden. Die mittelbar durchgerechnete Beteiligung…

KStR 2013 Rz 1051–105415.4.3.8 Mittelbare Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) in Kombination mit einer Beteiligungsgemeinschaft
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

15.4.3.8 Mittelbare Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) in Kombination mit einer Beteiligungsgemeinschaft Rz 1051: Diese Kombination kann im Hinblick daraufauch zur Erweiterung der finanziellen Verbindung eingesetzt werden, dass die Mindestbeteiligungenbereits aufgrund der Mitbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaftunmittelbaren Beteiligungen von 40% und 15…

KStR 2013 Rz 1038–104215.4.3.2 Mittelbare Beteiligung über Personengesellschaft(en)
geltende FassungRichtlinien22.12.2014

… das sind 60% von 48%). Das bei der Personengesellschaft für die Stimmrechtsmehrheit erforderliche Beteiligungsausmaß von über 50% wird durch die atypisch stille Beteiligung des C nicht beeinträchtigt, wennweil der atypisch stille Gesellschafter keine Mitspracherechte hat. [Grafik] b) Die beteiligte Körperschaft A ist einerseits 60% Mitunternehmer…

LRL 2012 Rz 117–1206.2.2. Beteiligungen ohne zeitliche Begrenzung
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

6.2.2. Beteiligungen ohne zeitliche Begrenzung Rz 117: Die Einstufung der gemeinschaftlichen Betätigung in die Kategorien des § 1 LVO schlägt auch auf die Ebene der Gesellschafter (Mitglieder) durch. Rz 118: Bei einer gemeinschaftlichen Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO sind anteilige Verluste…

EStR 2000 Rz 163–1772.6.2.4 Im Vordergrund-Stehen des Erzielens steuerlicher Vorteile bei Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.6.2.4 Im Vordergrund-Stehen des Erzielens steuerlicher Vorteile bei Beteiligungen 2.6.2.4.1 Grundsätzliches Rz 163: Die Spezialbestimmung des § 2 Abs. 2a EStG 1988 ist - soweit sie auf Beteiligungen abzielt - ab der Veranlagung 2000 (§ 124b Z 39 EStG 1988) unabhängig…

EStR 2000 Rz 5267–528316.2.10 Beschäftigte Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der Rest in Streubesitz. Für die Ermittlung des Beteiligungsausmaßes von A ist das Grundkapital um die eigenen Anteile zu kürzen. A ist im Verhältnis zum reduzierten Grundkapital mit mehr als 25% und damit wesentlich beteiligt (250.000 = 27,7% von 920.000). Rz 5271…

KStR 2013 Rz 692–705Aushaftende (ausstehende) Einlagen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

Aushaftende (ausstehende) Einlagen Rz 692: Noch nicht eingeforderte Einlagen sind rechentechnische Saldogrößen (Korrekturposten zum Eigenkapital). Sie können auch nicht abgewertet werden, da sie keinen Vermögensgegenstand darstellen. Zudem können auch bei sorgfältiger Geschäftsführung und bei Anstellen eines Fremdvergleiches Forderungen gegenüber Dritten nicht stets bei Fälligkeit sofort…

KStR 2013 Rz 119416.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

16.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn Rz 1194: Wird der vereinbarte Gewinnanspruch auf Grund einer Vertragsklausel nicht jährlich konkretisiert, sondern von einer definierten Bedingung oder von einem Gesellschafterbeschluss abhängig gemacht, kann dennoch von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht…

LStR 2002 Rz 85–903.3.17 Mitarbeiterbeteiligungen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.3.17 Mitarbeiterbeteiligungen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988) Rz 85: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 sieht einen eigenen Freibetrag von 3.000 Euro (bis 2015 1.460 Euro) für den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten…

KStR 2013 Rz 1157–115916.2.1 Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 6 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

16.2.1 Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 6 KStG 1988 16.2.1.1 Voraussetzungen 16.2.1.1.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz 1157: Für die Beteiligungsertragsbefreiung ist kein prozentuelles oder betragliches Mindestausmaß der Beteiligung erforderlich (daher löst auch eine einzelne…

KStR 2013 Rz 124818.3 Beurteilung des Unternehmensschwerpunktes
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

18.3 Beurteilung des Unternehmensschwerpunktes Rz 1248fp: Der Unternehmensschwerpunkt einer internationalen Schachtelbeteiligung oder einer qualifizierten Portfoliobeteiligung liegt in der Erzielung von Passiveinkünften, wenn die Passiveinkünfte mehr als die Hälfte der gesamten Einkünfte des zu beurteilenden Zeitraumes betragen und somit verglichen mit den Aktiveinkünften der ausländischen…