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KStR 2013 Rz 353–3593.1.1.2 Ausländische Einkünfte
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

3.1.1.2 Ausländische Einkünfte Rz 353: Auf Grund des in § 7 Abs. 2 KStG 1988 verankerten Welteinkommensprinzips sind ausländische Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft grundsätzlich in die Einkommensermittlung miteinzubeziehen. Der Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen solcher Einkünfte dienen einerseits Maßnahmen gemäß § 48 BAO, § 48 BAOdie…

UmgrStR 2002 Rz 494–5282.3.5. Nachfolgeunternehmen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…des dem Umwandlungsstichtag folgenden Tages in die Rechtsstellung der umgewandelten Kapitalgesellschaft gelangt, erfolgt der Wechsel vom Privatvermögen zum (Sonder)Betriebsvermögen rückwirkend. 2.3.5.3.4. Sonstige betriebsbezogene Strukturänderungen (Änderung der Besteuerungsgrundsätze) Rz 526: § 4 Abs. 10 EStG 1988 ist auf alle anderen Strukturänderungen anzuwenden…

EStR 2000 Rz 5–141.1.1 Steuerpflicht der natürlichen Person (§ 1 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

1.1.1 Steuerpflicht der natürlichen Person (§ 1 Abs. 1 EStG 1988) 1.1.1.1 Kreis der unbeschränkt Steuerpflichtigen Rz 5: Die persönliche Steuerpflicht bezieht sich auf die einzelne natürliche Person (Individualbesteuerung). Rz 6: Die Einkünfte von Personengesellschaften werden den Gesellschaftern (physischen oder juristischen…

EStR 2000 Rz 1–41 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

1 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988) 1.1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz 1: Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihrem Welteinkommen. Dieser uneingeschränkte Besteuerungsanspruch kann zB durch zwischenstaatliche Vereinbarungen (Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung…

KStR 2013 Rz 1004–100515. Einkommenszurechnung - Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

15. Einkommenszurechnung - Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988) 15.1 Allgemeines Rz 1004: So wie das Einkommensteuerrecht ist auch das Körperschaftsteuerrecht vom Grundsatz der Individualbesteuerung geprägt, das heißt, von der Zurechnung des Einkommens zu einem bestimmten Körperschaftsteuersubjekt, welches das Einkommen bezogen hat (§ 7 Abs. 1 KStG 1988…

KStR 2013 Rz 4284.1.2.4 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 17 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

4.1.2.4 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 17 EStG 1988 Rz 428: Zu den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung nach § 17 EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 4100 ff.

KStR 2013 Rz 420–4234.1.2 Arten der Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

4.1.2 Arten der Gewinnermittlung Rz 420: Folgende Gewinnermittlungsarten sind nach dem KStG 1988 möglich (siehe EStR 2000 Rz 414): Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG 1988 Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen…

KStR 2013 Rz 4194. Gewinnermittlung - Allgemeine Vorschriften (§§ 4 und 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

4. Gewinnermittlung - Allgemeine Vorschriften (§§ 4 und 5 EStG 1988) 4.1 Gewinn und Gewinnermittlung (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 4 bis 14 EStG 1988) 4.1.1 Allgemeines und Verweise Rz 419: Gemäß § 7 Abs. 2 KStG 1988 erfolgt die Gewinnermittlung nach…

EStR 2000 Rz 7991–799330.1.12 Aufteilung von Einkünften, Gewinnaufteilung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

30.1.12 Aufteilung von Einkünften, Gewinnaufteilung Rz 7991: Ist eine Aufteilung von Einkünften auf eine Inlands- und eine Auslandstätigkeit mangels geeigneter Aufteilungsmaßstäbe nicht exakt möglich, ist sie gemäß § 184 BAO durch Schätzung vorzunehmen. Dabei ist im Interesse einer Vermeidung ungerechtfertigter Keinmalbesteuerungen oder Doppelbesteuerungen auf…

EStR 2000 Rz 414–4254.1.2 Arten der Gewinnermittlung im EStG 1988
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

4.1.2 Arten der Gewinnermittlung im EStG 1988 Rz 414: Das Einkommensteuergesetz kennt vier Arten der Gewinnermittlung: Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 (siehe Rz 417 ff) Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 (siehe RzRz 430a ff 426 ff) Überschuss der Betriebseinnahmen…

KStR 2013 Rz 1–61. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988) 1.1 Körperschaftsteuersubjekte (§ 1 KStG 1988) Rz 1: Körperschaftsteuerpflichtig sind gemäß § 1 Abs. 1 KStG 1988 nur Körperschaften. Das Gesetz bezieht auch Betriebe gewerblicher Art (Rz 64 bis 88) und die nichtrechtsfähigen Gebilde gemäß § 1 Abs. 2…

KStR 2013Einleitung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

  Die KStR 2013 sind auch bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, es sei denn, dass für diese in den KStR 2001 bzw. in anderen Erlässen oder Informationen des Bundesministeriums für Finanzen günstigere Regelungen vorgesehen waren. Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

2. Zuständigkeit der Finanzämter 2.1. Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte…

EStR 2000 Rz 32–351.1.4 Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

1.1.4 Besondere Fälle 1.1.4.1 Doppelbesteuerung Rz 32: Ertragsteuerliche Vorschriften ausländischer Staaten knüpfen die Besteuerungsansprüche teilweise an idente Kriterien wie das EStG 1988 an. Der Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung ein und derselben Einkünfte dienen einerseits zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der…

KStR 2013 Rz 1316–132124.1.4 Die einzelnen Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

22.1.424.1.4 Die einzelnen Einkunftsarten 22.1.4.124.1.4.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs. 3 Z 1 EStG 1988) Rz 1316: Der Steuerpflicht unterliegen die Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft. Zu den Einkünften zählen auch die…

KStR 2013 Rz 1310–131524. Einkunftsarten (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 21 bis 32 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2224. Einkunftsarten (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 21 bis 32 EStG 1988) 22.124.1 Allgemeines 22.1.124.1.1 Einkunftsarten Rz 1310: § 7 Abs. 2 KStG 1988 übernimmt grundsätzlich sämtliche Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG 1988. Für Körperschaften können…

EStR 2000 Rz 7985–798730.1.9 Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (§ 98 Abs. 1 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

30.1.9 Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (§ 98 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) Rz 7985: Rechtslage für Grundstücksveräußerungen ab dem 1. April 2012 Gemäß § 98 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen im Sinne des § 30 EStG 1988 seit dem…

GK-09001. Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

1. Steuergegenstand (1) Gemäß § 1 Z. 2 KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden. (2) Die Steuerpflicht dauert dabei vom Tag des Grenzeintrittes bis zum Tag des Grenzaustrittes (§ 4…

VPR 2021 Rz 13–171.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen Rz 13: Hat sich in einem ausländischen Außenprüfungsverfahren (zutreffend) gezeigt, dass der im Ausland versteuerte Gewinn zu nieder und der in Österreich versteuerte Gewinn zu hoch angesetzt worden ist, dann bedarf eine korrespondierende Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite keiner innerstaatlichen materiell…

KStR 2013 Rz 105915.6 Ergebniszurechnung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

15.6 Ergebniszurechnung 15.6.1 Allgemeines Rz 1059: Nach § 9 Abs. 6 Z 1 KStG 1988 hat jedes Gruppenmitglied sein steuerliches Ergebnis (siehe Rz 1060 bis Rz 1105) zunächst unabhängig von anderen Gruppenmitgliedern zu ermitteln. Sodann wird das steuerliche Ergebnis dem am Gruppenmitglied finanziell…