…Rz 472) und - falls der angefochtene Bescheid von einem Anbringen, insbesondere von einer Erklärung, abweicht - ein Abweichen von diesem Anbringen Gegenstand des Beschwerdebegehrens ist (siehe Rz 444 bis Rz 446). Ausgeschlossen ist eine Aussetzung, wenn die Bescheidbeschwerde nach Lage des Falles wenig Erfolg versprechend erscheint …
…Durch eine Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, kann der Abgabepflichtige für den Fall, dass er mit seinem Beschwerdebegehren nicht durchdringt, die Zinsenbelastung mindern. Rz 542: Inwieweit sonstige Gutschriften ohne Einflussnahme des Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, zu verrechnen sind…
…dem ein Anbringen zugrunde lag, so kommt eine Aussetzung höchstens insoweit in Betracht, als der Bescheid über den Abgabenanspruch vom Anbringen des Erstschuldners abweicht und diese Abweichungen Gegenstand des Beschwerdebegehrens sind. 4.7.4.3. Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt Rz 443: Bei einem…
…Vorauszahlungsteilbeträgen stattgegeben, so führt dies dazu, dass Vierteljahresbeträge jeweils nur in einem dem Beschwerdebegehren entsprechenden Ausmaß zu entrichten sind, sodass auch bei stattgebender Beschwerdeerledigung eine zumindest teilweise Nachentrichtung ausgesetzt gewesener Abgabenbeträge zu erfolgen hat. Rz 495: Soweit der Beschwerde gegen einen Vorauszahlungsbescheid stattgegeben wurde, sind…
…diesem Zeitraum getilgten Abgabenbeträge in die Aussetzung. Diese Bestimmung hat vor allem dann Bedeutung, wenn anlässlich einer dem Beschwerdebegehren nicht vollinhaltlich Rechnung tragenden Beschwerdevorentscheidung der Ablauf der Aussetzung verfügt und innerhalb der zur Entrichtung der Abgabe gemäß § 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO noch offenen…
…so erfolgt deren Verrechnung zunächst auf die ausgesetzt gewesenen Beträge; Gleiches gilt, soweit durch eine spätere Entscheidung dem Beschwerdebegehren entsprochen und die Beschwerde als gegenstandslos erklärt wird (§ 261 BAO). In allen anderen Fällen sind Gutschriften zunächst auf die nicht von der Aussetzung der Einhebung betroffenen…
…noch nicht entschieden war, dann ist sie zugleich mit der Erlassung des Herabsetzungsbescheides insoweit als gegenstandslos zu erklären, als dieser Bescheid dem Beschwerdebegehren Rechnung trägt. Im Übrigen gilt die gegen den ursprünglichen Säumniszuschlagsbescheid eingebrachte Beschwerde als auch gegen den Herabsetzungsbescheid gerichtet. 9.13. Abänderung gemäß …
10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…
7. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben Wird im Rahmen einer Berufung oder eines selbständigen Erlass-/Erstattungsantrages die Anwendung eines Zollkontingentes begehrt, dann ist die Anmeldung des Zollkontingentes oder Zollplafonds vom Zollamt, das die Entscheidung zu treffen hat, am Tag der Einbringung der Kontingentstelle zu…
4.7 Steuersatz, Freibetrag und4.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993Freigrenze mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb Rz 576: Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb siehe Rz 136 ff. Rz 577: Betreibt eine begünstigte Zwecke fördernde Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so unterscheidet § 45 BAO drei Arten solcher…
4.3. Aussetzung der Vollziehung (Art. 45 UZK) 4.3.1. Allgemeines Gemäß Art. 22 Abs. 4 UZK sind Entscheidungen der Zollbehörden ab dem Tag, an dem sie dem Antragsteller zugestellt werden bzw. als zugestellt gelten, vollziehbar. Demgemäß wird auch die Vollziehung einer durch Einlegung…
3.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren Da das Zollrecht der Union die Möglichkeit zur Nacherhebung bzw. zu Erstattung/Erlass von Abgaben ohne Rücksicht auf die eingetretene Rechtskraft und damit Bestandskraft von Abgabenbescheiden generell innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen für zulässig erklärt (Art…
3. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA) 3.1. Begriff der Entscheidung Gemäß Art. 5 Z 39 UZK ist eine Entscheidung eine Handlung der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts zur Regelung…
4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…
4.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005) Rz 127: Ist zwischen der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, und den in Betracht kommenden Behörden ein ständiger Datenverkehr eingerichtet, können die Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG von…
10.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 416: Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist jener Aufgabenbereich, der einer Gebietskörperschaft durch Gesetz verpflichtend auferlegt ist. Es sind darunter jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben zu verstehen, denen sich die Gebietskörperschaft auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…
2.2. Antrag an das zuständige Zollamt Wurde ein Zollkontingent wiedereröffnet oder rückwirkend eröffnet und erfolgte die Annahme der Zollanmeldung zu einem früheren Zeitpunkt, somit ohne Anwendung des Kontingentsatzes, kann ein Antrag auf Anwendung des Zollkontingentes beim zuständigen Zollamt eingebracht werden. Der Antrag kann weiters…
10.5.12. Befreiungen Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 446: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn…
10.5.7. Einzelfälle 10.5.7.1. Zurückziehung von Eingaben Rz 422: Eine Eingabe, mit der in einem anhängigen Verfahren eine Eingabe zurückgezogen wird, ist nach § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG gebührenbefreit. Rz 423: Wird eine Eingabe zurückgezogen und erfolgt nur…