…840: Haftungsbescheide sind rechtswidrig, wenn sie nach Erlöschen des betreffenden Abgabenanspruches (zB durch Entrichtung, Löschung oder Nachsicht) ergehen. Daher ist etwa eine Lohnsteuer betreffende Haftungsinanspruchnahme nicht mehr zulässig, wenn der betreffende Abgabenbetrag nach Veranlagung (§ 41 EStG 1988) des Arbeitnehmers entrichtet wurde (vgl. VwGH 13.9…
…nach Vollstreckbarkeit der den Gegenstand des Haftungsbescheides bildenden Abgabe ist ein Sicherstellungsauftrag nicht mehr zulässig (VwGH 11.12.1996, 96/13/0048). Rz 1554a: Nach § 232 Abs. 3 BAO ist ein Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches nach § 11 BAO ab Anhängigkeit des Strafverfahrens zulässig…
…durch das Insolvenzgericht öffentlich bekannt zu machen ist) fällig werden, kann daher wegen des Vorranges der insolvenzrechtlichen vor den steuerrechtlichen Vorschriften kein Säumniszuschlag mehr festgesetzt werden. Rz 926: Wird einer Revision an den VwGH (§ 30 Abs. 2 VwGG) oder einer Beschwerde vom VfGH (§ 85 Abs…
…mit Leistungsgebot angesprochen wird, an verschiedenen Tagen zugestellt, so tritt die Fälligkeit den Schuldnern gegenüber, wenn die Bescheide nicht Selbstbemessungsabgaben betreffen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein. Rz 33: Bei Vorliegen von Gesamtschuldverhältnissen wirken Unterbrechungen und Hemmungen der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) jedem gegenüber, der als Zahlungspflichtiger in…
…Bewilligung nicht mehr in Betracht (Beschluss des VwGH 30.3.1992, 90/15/0039), es sei denn, dass an der Bewilligung noch ein rechtliches Interesse des Antragstellers bestehen sollte. Dies kann zB dann der Fall sein, wenn die (teilweise) stattgebende Entscheidung über die Beschwerde gegen…
…mit späteren Abgabengutschriften (zB aus Arbeitnehmerveranlagungen) nicht mehr gilt, ist in diesen Fällen eine Trennung der Gebarung nicht vorzunehmen. 5.7. Landes- und Gemeindeabgaben (§ 213a BAO) Rz 624: § 213 BAO über die zusammenfassende Verbuchung mehrerer Abgaben auf einem Abgabenkonto gilt nicht für Landes- und Gemeindeabgaben (…
…und Beschwerden an den VwGH und den VfGH unterliegen den Eingabegebühren nach § 17a VfGG bzw. § 24a VwGG. Eine Gebühr nach dem GebG ist hierfür nicht mehr vorgesehen. | Eingaben an Gerichte durch dritte Personen um Akteneinsicht und Anträge zur Beglaubigung von Erkenntnissen ergehen nicht in…
…gesamter Geschäftsfall nicht löschbar ist. Rz 314: Da der haftungs- und abfuhrverpflichtete Versicherer Abgabenschuldner im formellen Sinn ist und die für den Abgabepflichtigen getroffenen Anordnungen zu erfüllen hat, muss er auch die Aufbewahrungspflicht des § 132 BAO beachten. Liegen die Voraussetzungen der Befreiung nicht mehr vor…
…im Jahr der Eröffnung und in der Folge bis zum Jahr, das der Einstellung dieses Betriebes folgt, nicht (mehr) zukommen. 1.2.5.1.2 Kein Eintritt des Verlustes abgabenrechtlicher Begünstigungen Rz 185: Die Betätigung einer Körperschaft im Rahmen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes (vgl. § 45 Abs…
…45 Abs. 3 UZK von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Eine erforderliche Sicherheit ist von der Zollbehörde ausdrücklich zu fordern, bevor über einen Aussetzungsantrag entschieden oder von Amts wegen ausgesetzt wird. Eine Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der…
…auch wenn sie aus nicht mehr gebräuchlichen oder auf dem allgemeinen Markt erhältlichen Objekten bestehen. Rein didaktischen oder informativen Zwecken dienende Ausstellungen ohne Sammlung als fachbezogener Hintergrund und ohne fachliche oder wissenschaftliche Betreuung bzw. Bearbeitung der Objekte. Rein wissenschaftliche Sammlungen, die nicht regelmäßig der Öffentlichkeit…
…auch wenn sie aus nicht mehr gebräuchlichen oder auf dem allgemeinen Markt erhältlichen Objekten bestehen. Rein didaktischen oder informativen Zwecken dienende Ausstellungen ohne Sammlung als fachbezogener Hintergrund und ohne fachliche oder wissenschaftliche Betreuung bzw. Bearbeitung der Objekte. Rein wissenschaftliche Sammlungen, die nicht regelmäßig der Öffentlichkeit…
…Abschnitt 8.1. beantragte, ein Auskunftsersuchen übermitteln. 2.Die ein Ersuchen nach Absatz 1 übermittelnde Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei darf hinsichtlich des Ursprungs eines Erzeugnisses nicht mehr als die folgenden Informationen anfordern: a)die EzU, wenn dem Antrag auf Präferenzbehandlung eine solche Erklärung zugrunde lag, und …
…Buchstabe a UZK wegen Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung. Eine Korrektur oder Ungültigerklärung der Anmeldung ist in diesem Verfahrensstadium gemäß Art. 173 Abs. 2 UZK nicht mehr möglich. In formaler Hinsicht ist zu beachten, dass die zeitlich spätere Vorschreibung der Zollschuld gemäß Art. 79 Abs…
…nicht mehr absetzbar. 5.5.4a.5.3.2 Beschwerde gegen Widerruf Rz 1329: Erfolgt ein Widerruf wegen Wegfalls der Voraussetzungen des § 4a Abs. 4 EStG 1988, kommt der Beschwerde auf Antrag aufschiebende Wirkung zu. Die aufschiebende Wirkung ist nicht zu bewilligen, wenn die Beschwerde…
…allerdings ein begünstigungsschädlicher Betrieb (siehe Rz 180 bis 183). Vom Vorliegen völlig untergeordneter Nebenzwecke kann grundsätzlich nur ausgegangen werden, wenn die auf diese Zwecke entfallende Tätigkeit nicht mehr als 10% der Gesamttätigkeit beträgt. Dies ist im Einzelfall nach einer entsprechenden Bezugsgrundlage (zB Ausgaben und Aufwandsstruktur…
…Gesamtrechtsnachfolger übergehen. Bescheide, die dem Rechtsvorgänger gegenüber ergangen sind, wirken auch gegen den Rechtsnachfolger. Rz 143: Ist die Verschmelzung durch die Eintragung in das Firmenbuch zivilrechtlich wirksam geworden und die übertragende Körperschaft damit erloschen, ist sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Träger abgabenrechtlicher Rechte und…
…der Innenfinanzierungsstände von übertragender und übernehmender Körperschaft (Rz 380) kann bei Verschmelzungen im Konzern eine mehrfache Berücksichtigung von negativen Innenfinanzierungsbeträgen auftreten, die verschmelzungsbedingt nicht mehr umkehrbar ist: Werden in der Beteiligungskette Abschreibungen auf die jeweilige Beteiligung vorgenommen, mindert sich dadurch die Innenfinanzierung auf allen Ebenen…
…dass die Voraussetzungen, von denen bei der Bewilligung ausgegangen worden ist, nicht gegeben waren oder nicht mehr zutreffen. Auf diese Umstände ist in der Begründung des Bescheides hinzuweisen. Rz 326: Im Fall des Widerrufes eines Stundungsbescheides ist festzustellen, in welcher Höhe dem Abgabenschuldner auf Grund…
…werden. Für einen Bescheid, der an die Stelle eines Bescheides aus einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung tritt, besteht die Möglichkeit nicht mehr, ihn durch Abgabe einer Steuererklärung zu ändern. Rz 912k: Auf die Durchführung einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung kann verzichtet werden. Dies kann nach der diesbezüglichen Verständigung erfolgen…