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ZK-25000. Übersicht, Einführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

0. Übersicht, Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1) Art. 210 bis 225…

EStR 2000 Rz 6526–653421.9 Feststellung gemäß § 188 BAO, Vermietung an Miteigentümer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…VwGH 09.07.1997, 93/13/0002). Die Vereinbarung der Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt begründet unter Miteigentümern - auch bei fremdüblichem Entgelt - grundsätzlich noch kein Mietverhältnis. Eine Benützungsregelung stellt nämlich unter Miteigentümern, denen schon nach § 833 erster Satz ABGB der Gebrauch gemeinsam zusteht, keine entgeltliche Gebrauchsüberlassung dar…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Ehewohnung an einen Ehegatten ist unbeachtlich (Rz 6523). Vermietung an Miteigentümer: Gebrauchsüberlassung begründet noch kein Mietverhältnis; Benützungsregelung ist keine entgeltliche Gebrauchsüberlassung (Rz 6529 bis 6534). 22 Sonstige Einkünfte (§ 29 bis 31 EStG 1988) Beispiele für wiederkehrende Bezüge (Leistungen an Pflegemütter als weiterverrechneter Unterhalt nicht steuerbar…

UStR 2000 Rz 781–8016.1.9.1.3. Grundstücke im Miteigentum
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

… 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerfrei. Das Nutzungsrecht der Käufer stellt sich als Ausfluss der übertragenen ideellen Miteigentumsanteile und als zwischen den Miteigentümern getroffene "Benutzungsregelung" im Sinne des § 828 Abs. 2 ABGB auch dann dar, wenn die Nutzungsvereinbarung schon im Kaufvertrag…

UZK-DAKapitel 4 Verwendung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 4 Verwendung Abschnitt 1 Vorübergehende Verwendung Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 204 Allgemeine Vorschriften (Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex) Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen werden Bewilligungen für die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung unter der Voraussetzung erteilt, dass der Zustand der in das Verfahren…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1.3. Erneuerung, Änderung 1.3.1. Antrag/Erteilung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls die für deren Änderung erforderlichen Angaben enthält (Art. 164 UZK-DA). Wenn…

ZK-25003.5. Zulässige Fälle
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

3.5. Zulässige Fälle Als "Fahrzeuge" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gelten alle im Straßen- und Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzten Beförderungsmittel samt der mit den Beförderungsmitteln eingeführten Ersatzteile, normales Zubehör und Ausrüstung einschließlich der zum Befestigen, Abstützen oder Schützen der Waren…

ZK-25007. Zollamtliche Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

7. Zollamtliche Überwachung Gemäß Art. 23 UZK hat der Inhaber einer Entscheidung über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkung auf die Aufrechterhaltung der Entscheidung oder deren Inhalt haben können, die Zollbehörden unverzüglich zu unterrichten (siehe auch Abschnitt 1.1.10.). 7…

ZK-25003.5.2.2. Sonderfälle - Eigener Gebrauch
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

3.5.2.2. Sonderfälle - Eigener Gebrauch Als Ausnahmen von den grundsätzlichen Voraussetzungen wird die Vorübergehende Verwendung in folgenden Fällen bewilligt Sonderfälle - Eigener Gebrauch | Zulässige Sonderfälle | Verfahren | Art. 212 Abs. 3 UZK-DA Verwendung von Beförderungsmitteln durch Personen, die unter einem vorübergehenden…

AH-31007. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien02.09.2021

7. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen den Abschnitt 3. Anlage 1 Musterformblatt für Einzel- und Globalgenehmigungen [Grafik]   [Grafik]   [Grafik…

ZK-25003. Beförderungsmittel
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

3. Beförderungsmittel Im Sinne der besonderen Bestimmungen der UZK-DA für das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmittel gelten eingebrachte Waren als Beförderungsmittel, wenn sie überwiegend zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen, einschließlich der Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstungsgegenstände (zB auch Fahrräder, Reittiere, Paletten und…

UZK-IAKapitel 4 Verwendung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 4 Verwendung Abschnitt 1 Vorübergehende Verwendung Artikel 322 Erledigung der vorübergehenden Verwendung in Schienenbeförderungsmittel, Paletten und Container betreffenden Fällen (Artikel 215 des Zollkodex) (1) Für Schienenbeförderungsmittel, die aufgrund eines Abkommens zwischen der Union und Schienenbeförderungsleistungen erbringenden Beförderern aus Nicht-Unionsländern gemeinsam verwendet werden, kann…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.2.62.3.7. Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die…

ZK-25003.4. Abweichung vom Nämlichkeitsprinzip bei Schienenbeförderungsmittel, Paletten gleicher Art und Container
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

3.4. Abweichung vom Nämlichkeitsprinzip bei Schienenbeförderungsmittel, Paletten gleicher Art und Container Art. 215223 UZK; Art. 322 UZK-IA; Art. 169 UZK-DA 3.4.1. Allgemeines Die Erledigungen gemäß dem Art. 322 UZK-IA stellen ein Abweichen vom Nämlichkeitsprinzip der vorübergehenden Verwendung dar. Die…

ZK-20300.3. Verfahrensablauf
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

0.3. Verfahrensablauf 0.3.1. Zuständiger Mitgliedstaat Grundsätzlich bleibt es dem Zollbeteiligten überlassen, in welchem Mitgliedstaat er die Überlassung Art. 5 Z 16 UZK einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger…

ZK-25001.1.7. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

1.1.7. Sicherheit Für die Überführung von Waren in die vorübergehende Verwendung mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben ist die Leistung einer Sicherheit grundsätzlich zwingend vorgeschrieben, um die Einhebung der entstandenen bzw. möglicherweise entstehenden Einfuhrzollschuld und der anderen Abgaben zu sichern. Hinsichtlich…

ZK-25403. Verwendung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

3. Verwendung 3.1. Zollamtliche Überwachung Art. 254 UZK Die aufgrund einer Bewilligung der Endverwendung abgabenbegünstigt in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführten Waren bleiben unter zollamtlicher Überwachung. Die zollamtliche Überwachung endet, wenn die Waren erstmals der vorgeschriebenen Endverwendung zugeführt wurden entsprechend der diesbezüglichen Vorschriften ausgeführt…

ZK-25400. Einführung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1) Art. 56 UZK (Gemeinsamer Zolltarif und…

ZK-25000.5. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

0.5. Begriffsbestimmungen Vorübergehende Verwendung (vV) Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung Bewilligungsinhaber Eine Person, der eine Bewilligung erteilt worden ist. Inhaber des Verfahrens Person, die für eigene Rechnung eine Zollanmeldung zur Überführung in die vorübergehende Verwendung abgibt, Person, für deren Rechnung (direkt vertretene Person) eine Zollanmeldung…

ZK-25401.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

1.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung 1.3.1. Anwendungsbereich Art. 163 UZK-DA Laut Art. 163 Abs. 1 Buchstabe b UZK-DA ist im Verfahren der Endverwendung der Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung (vereinfachtes Bewilligungsverfahren) nur dann zulässig, wenn…