…erkannt, ist die Sicherheit mit ZB 32 gutzuschreiben und die Rückzahlung in der Anmeldung zu vermerken. Der Anmelder erhält eine schriftliche Mitteilung Im Falle von Belegmängeln oder sonstigen erkannten Unregelmäßigkeiten sind diese dem Anmelder vorzuhalten und ist er im Sinne des Art. 15 Abs. 1…
4.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG) Rz 95: Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein (VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472). Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind…
39.3.4. Vorgangsweise bei formellen Mängeln Hat die Prüfung der Echtheitsbescheinigung, der Begleitpapiere oder der Sendung selbst gemäß den vorstehenden Punkten Mängel ergeben, ist wie folgt vorzugehen: Unbedeutende formelle Mängel der Echtheitsbescheinigungen oder geringfügige Abweichungen der Angaben in den Echtheitsbescheinigungen von den Angaben der…