RIS AI
5 Treffer1507 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 322–3235.9.2 Arbeitskleidung
geltende FassungRichtlinien10.12.2008

5.9.2 Arbeitskleidung Rz 322: Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Eine ausschließliche berufliche Verwendung ist nicht erforderlich, es genügt die überwiegend berufliche Verwendung (VwGH 10.10.1978, 0167/76…

EStR 2000 Rz 1569–1574Kammerbeiträge
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Kammerbeiträge Rz 1569: Siehe Rz 1412 ff. Kfz-Aufwendungen Rz 1570: Siehe "Personenkraftwagen" (Rz 1612 ff). Kilometergeld Rz 1571: Siehe LStR 2002 Rz 289 und Rz 371, und Stichwort "Personenkraftwagen" (Rz 1612 ff). Zur Höhe siehe LStR 2002 Rz 1404. Ab 1. Jänner 2011 bis…

LStR 2002 Rz 69010.2 Überlassung von Arbeitskleidung (§ 26 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

10.2 Überlassung von Arbeitskleidung (§ 26 Z 1 EStG 1988) Rz 690: Bei der unentgeltlich überlassenen Arbeitskleidung muss es sich um eine typische Berufskleidung handeln, wie zB Schlosseranzüge, Arbeitsmäntel, Uniformen, Arbeitsschutzkleidung (siehe auch § 16 EStG 1988 - ABC "Arbeitskleidung", Rz 322). Der gleiche Begriff findet sich…

UZK-DAAnhang 22-05 Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS)
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 22-05 Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS) Be- oder Verarbeitungen wie: Anbringen von Knöpfen und/oder anderen Verschlüssen, Anbringen von Knopflöchern, Säumen von Hosen, Röcken, Kleidern usw. (Beine, Ärmel usw.), Säumen von Taschentüchern, Tischwäsche und dergleichen, Anbringen von…

LStR 2002 Rz 1133–113420.3.2 Schmutzzulagen
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

20.3.2 Schmutzzulagen Rz 1133: Unter Schmutzzulagen sind jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung (Verunreinigung) des Arbeitnehmers und seiner Kleidung…