…Vermietung von Plakatflächen, die Duldung der Benützung von Flächen und Räumen jeglicher Art oder die Duldung der Projektion von Werbebotschaften an Wänden. Zu den "Flächen jeder Art" zählen insbesondere Gebäudeflächen, Plakatständer, Bekleidungsflächen, Fahnen, Transparente und dgl. Unter "Benützung" fallen das Bekleben der Fläche, der Aufdruck…
Anhang 22-05 Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS) Be- oder Verarbeitungen wie: Anbringen von Knöpfen und/oder anderen Verschlüssen, Anbringen von Knopflöchern, Säumen von Hosen, Röcken, Kleidern usw. (Beine, Ärmel usw.), Säumen von Taschentüchern, Tischwäsche und dergleichen, Anbringen von…
Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS…
01. EinführungRechtsgrundlagen 0.1. Art der Maßnahme Die Verordnung schafft einen wirtschaftlichen passiven Veredelungsverkehr für bestimmte Textil- und Bekleidungserzeugnisse, die nach Be- oder Verarbeitung in bestimmten Drittländern wieder in die Gemeinschaft eingeführt werden. 0.2. Änderungsübersicht Mit Dezember 2007 wurde die Arbeitsrichtlinie neu gestaltet. 0…
Anlage 1 11. Sets, Besonderheiten 11.1. Twinsets Twinsets werden als solche zB in der Textilkategorie 5 genannt und es werden alle im Set enthaltenen Waren von einer einzigen Unterposition der Kombinierten Nomenklatur umfasst. Für solche Twinsets ist nur eine Einfuhrgenehmigung bzw. Überwachungsdokument erforderlich und…
Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. |…