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LStR 2002 Rz 134740.9.4 Höhe der Beiträge
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.9.4 Höhe der Beiträge Rz 1347: Die Prämie kann im Rahmen der Höchstbemessungsgrundlage nur für die tatsächlich gezahlten Beiträge in Anspruch genommen werden. Die Einschränkung, Einstellung (und auch die Wiederaufnahme) der Beitragsleistungen ist jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zulässig. Es kommt…

EStR 2000 Rz 1245–12505.5.1.3 Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung sowie zu den Einrichtungen der Krankenversorgung (§ 4 Abs. 4 Z 1 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…der Selbstversicherung für Angestellte nach dem ASVG und andererseits der Höchstbetrag nach dem GSVG in Betracht. Aus dem arithmetischen Mittel zwischen diesen beiden Höchstbeträgen ergibt sich somit die jeweilige Beitragsgrenze. Dabei ist zur Ermittlung des monatlichen Höchstbeitrages nach dem ASVG der sich auf Grund der…

EStR 2000 Rz 1251–12595.5.1.4 Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen (Opting-Out)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

5.5.1.4 Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen (Opting-Out) Rz 1251: Seit 1. Jänner 2000 leisten Berufsangehörige bestimmter Kammern der selbständig Erwerbstätigen (Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Notare, Apotheker, Patentanwälte) Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen. Die steuerliche Behandlung dieser Beiträge sowie der Leistungen aus der Gruppenkrankenversicherung ist wie…

LStR 2002 Rz 580–5837.12.2 Sonderausgaben mit Höchstbetragsbeschränkungen (nur bis 2020)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

7.12.2 Sonderausgaben mit Höchstbetragsbeschränkungen (nur bis 2020) 7.12.2.1 Höchstbeträge für Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 Rz 580: Ein gemeinsamer Höchstbetrag von 2.920 Euro jährlich besteht bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 für…

EStR 2000 Rz 1282–12895.5.2.1.7 Leistungsorientierte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.2.1.7 Leistungsorientierte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft Rz 1282: Eine leistungsorientierte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft liegt vor, wenn die Pensionshöhe definiert ist und sich die zur Finanzierung der Gesamtverpflichtung der Pensionskasse erforderlichen Beiträge (laufende Beiträge und Zusatzbeiträge aus Nachschussverpflichtungen) aus den versicherungsmathematischen Grundsätzen ergeben…

LStR 2002 Rz 247–2485.3.2 Art der Berücksichtigung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.3.2 Art der Berücksichtigung Rz 247: Der Abzug von Pflichtbeiträgen und Pensionskassenbeiträgen im obigen Sinne ist der Höhe nach nicht begrenzt. Der Abzug von Pflichtbeiträgen im Sinne der Rz 243 erfolgt idR durch den Arbeitgeber, ohne dass es eines Freibetragsbescheides bedarf (§ 62 Z…

EStR 2000 Rz 1234–12375.5 Einzelne Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

5.5 Einzelne Betriebsausgaben 5.5.1 Beiträge zu betrieblichen Versicherungen 5.5.1.1 Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen; Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 5.5.1.1.1 Pflichtversicherungsbeiträge iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn…

LStR 2002 Rz 243–2465.3 Versicherungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

5.3 Versicherungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 5.3.1 Verpflichtende und freiwillige Beiträge Rz 243: Unter § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 fallen jedenfalls Pflichtbeiträge an inländische gesetzliche Sozialversicherungsträger bzw. Einrichtungen, denen die Funktion eines inländischen gesetzlichen Sozialversicherungsträgers zukommt. Solchen…

LStR 2002 Rz 585–5887.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

7.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge Rz 585: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis zu 600 Euro (bis 2023: 400 Euro) jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Eine Erhöhung des Höchstbetrages beim Alleinverdiener oder Alleinerzieher bzw. für Kinder ist nicht vorgesehen. 7…

LStR 2002 Rz 1328–132940.2.3 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.2.3 Bemessungsgrundlage Rz 1328: Bemessungsgrundlage für die Prämienerstattung ist der eingezahlte Betrag. Die Prämienerstattung ist eingeschränkt auf Beiträge von höchstens 1.000 Euro jährlich. Innerhalb der 1.000 Euro Begrenzung kann die Abgabenerklärung jederzeit, auch nach dem 31. Dezember 2003, geändert werden. Im…

LStR 2002 Rz 1379–138141.3.2 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

41.3.2 Bemessungsgrundlage 41.3.2.1 Ermittlung der Bemessungsgrundlage und Berechnung der Prämienerstattung Rz 1379: Bemessungsgrundlage für die Prämienerstattung ist der eingezahlte Betrag, höchstens jedoch der in der Abgabenerklärung beantragte Betrag. Die Prämienerstattung ist außerdem eingeschränkt auf Beitragsleistungen im Ausmaß (höchste prämienbegünstigte Bemessungsgrundlage…

LStR 2002 Rz 81–843.3.16 Zukunftsicherungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

3.3.16 Zukunftsicherungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988) Rz 81: Unter Zukunftssicherung sind Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen zu verstehen, die dazu dienen, Arbeitnehmer (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) oder diesen nahe stehende Personen für den Fall der…

LStR 2002 Rz 132640.2 Art und Höhe der Förderung
geltende FassungRichtlinien16.12.2016

40.2 Art und Höhe der Förderung 40.2.1 Geförderte Leistungen Rz 1326: Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung Arbeitnehmerbeiträge zu einer Pensionskasse Beiträge zu einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne des §§ 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 18f Versicherungsaufsichtsgesetz Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung Der…

EStR 2000 Rz 1290–12965.5.2.2 Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige Hilfskassen (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.2.2 Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige Hilfskassen (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. b EStG 1988) 5.5.2.2.1 Allgemeines Rz 1290: Auf Leistungen derartiger Versorgungseinrichtungen besteht kein Rechtsanspruch. Für den Betriebsausgabenabzug ist die Körperschaftsteuerbefreiung dieser Kassen nicht erforderlich…

LStR 2002 Rz 138441.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1384: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988…

LStR 2002 Rz 774–77611.4.2 Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

11.4.2 Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag Rz 774: Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages ist der Gesamtbetrag aller Einkünfte. Bei der Ermittlung des Grenzbetrages bleiben auch steuerfreie Einkünfte (zB sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 bis zur Freigrenze von 2.100(siehe…

LStR 2002 Rz 756–75710.8 Beiträge an Pensionskassen, ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes, Unterstützungskassen, betriebliche Kollektivversicherungen oder Arbeitsstiftungen (§ 26 Z 7 und 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

10.8 Beiträge an Pensionskassen, ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes, Unterstützungskassen, betriebliche Kollektivversicherungen oder Arbeitsstiftungen (§ 26 Z 7 und 8 EStG 1988) 10.8.1 Allgemeines Rz 756: Folgende Beiträge des Arbeitgebers im Sinne des § 26 Z 7 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 1296–129939.2 Bemessungsgrundlage (§ 108 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

39.2 Bemessungsgrundlage (§ 108 Abs. 2 EStG 1988) 39.2.1 Höhe der Bemessungsgrundlage (= förderbare Beitragsleistung - § 108 Abs. 2 EStG 1988) Rz 1296: Eine Steuererstattung erfolgt für Beitragsleistungen bis zu 1.200 Euro (bis 2008 1.000 Euro) jährlich. Erhöhungsbeträge bis zu 1.200…

LStR 2002 Rz 5797.12 Höhe des Sonderausgabenabzuges (§ 18 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

7.12 Höhe des Sonderausgabenabzuges (§ 18 Abs. 2 EStG 1988) 7.12.1 Uneingeschränkter Sonderausgabenabzug Rz 579: Als Sonderausgaben anzuerkennende Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten sind betraglich unbegrenzt in vollem Umfang abzugsfähig. Auch die Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufes von Versicherungszeiten…

LStR 2002 Rz 133140.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1331: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG…