…Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG) 28.1. Befundaufnahme Behörden - Notare Rz 1700: Die Organe der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) sind verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriften und Amtshandlungen auf die Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Rz 1701: Zu den Organen der…
…Bei der Beweiswürdigung ist auch zu berücksichtigen, ob aus der Befundaufnahme hervorgeht, dass die Kontrollen in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Schadereignis erfolgt sind. 27.3.2 Außerordentliche Waldnutzungen 27.3.2.1 Allgemeines Rz 7327: Als außerordentliche Waldnutzungen gelten ohne Unterschied der Betriebsart alle aus…
…gebührenpflichtige Zeugnisse, amtliche Gutachten unterliegen nicht der Zeugnisgebühr. Von den hier genannten amtlichen Befunden ist die Befundaufnahme über die Nichtentrichtung von Gebühren gemäß § 34 GebG zu unterscheiden (siehe Rz 1700 ff). Zur Abgrenzung zwischen einem gebührenpflichtigen Befund und einem gebührenfreien Gutachten ist davon auszugehen, dass…
Erläuterungen zum neuen Erhebungsbogen für Verdachtsflächen Der Erhebungsbogen besteht aus neun Seiten, die folgende thematische Gliederung aufweisen: Seite 1: Allgemeine Angaben Seite 2a: Altablagerung Seite 2b: Altstandort Seite 3: Geologie Seite 4: Hydrogeologie Seite 5: Schutzgüter Seite 6: Untersuchungen Seite 7: Rechtlicher Status Seite 8…