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UStR 2000 Rz 1565–157011.2.4. Aufbewahrungspflicht
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…1568: Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn Unternehmer, die in der Regel Kleinumsätze bewirken (zB Tankstellen, Fremdenverkehrsbetriebe, Beförderungsunternehmer hinsichtlich der Beförderung von Personen), von Rechnungen, deren Gesamtbetrag 75 Euro nicht übersteigt, keine Durchschriften oder Abschriften anfertigen, soweit sie hiezu nicht nach anderen Vorschriften verpflichtet…

UStR 2000 Rz 2521–257718. Aufzeichnungspflichten und buchmäßiger Nachweis
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Forstwirt übergeht, sowie die innergemeinschaftlichen Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe aufzuzeichnen. Randzahlen 2523 bis 2533: derzeit frei. 18.2. Aufzeichnungspflichten 18.2.1. Erleichterungen für Spediteure und Beförderungsunternehmer Rz 2534: Spediteuren und Beförderungsunternehmen kann vom Finanzamt gestattet werden, dass durchlaufende Posten, nichtsteuerbare Umsätze und die gemäß §…

UStR 2000 Rz 1625–172111.6. Kleinbetragsrechnungen und vereinfachte Rechnungen
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

… 11 Abs. 1 UStG 1994, wenn durch den Beförderungsunternehmer oder seinen Beauftragten bescheinigt wird, welcher Anteil des Beförderungspreises auf die inländische Strecke entfällt. Neben der Angabe des Beförderungspreises für die inländische Strecke (Beförderungsentgelt einschließlich USt) hat die Bescheinigung auch eine Angabe über die Höhe des…

GK-04005.2. Gelegenheitsverkehre
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

5.2. Gelegenheitsverkehre 5.2.1. Unternehmer (1) Gemäß § 15 Abs. 1 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Unternehmer a)eine Beförderung gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG ohne die erforderliche Genehmigung…

GK-04105. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

5. Strafbestimmungen 5.1. Unternehmer (1) Gemäß § 15 Abs. 1 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Unternehmer a)eine Beförderung gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG ohne die erforderliche Genehmigung durchführt (§ 15…

GK-04202.2. Kraftfahrlinienverkehre mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat)
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.2. Kraftfahrlinienverkehre mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat) 2.2.1. Konzessionspflicht (1) Gemäß § 1 Abs. 3 Kraftfahrliniengesetz bedarf der innerstaatliche und grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr einer Konzession, der grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr, dessen Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet der EU oder des EWR oder…

UStR 2000 Rz 2996–302723.4. Reisevorleistungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Leistungen, die von einem Dritten erbracht werden und dem Kunden unmittelbar zugutekommen. 23.4.1. Als Reisevorleistungen sind insbesondere anzusehen: Rz 2997: Beförderung zu den einzelnen Reisezielen durch fremde Beförderungsunternehmer, Beherbergung in fremden Hotels, Verpflegung, Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen einer Reise (zB Opernbesuche, Festspielaufführungen…

UStR 2000 Rz 3915103a.2. Leistungsempfänger im Falle der unfreien Versendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

…Der österreichische Unternehmer U versendet Güter per Frachtnachnahme an den Empfänger A in Dänemark. Bei Frachtnachnahmen wird regelmäßig vereinbart, dass der Beförderungsunternehmer die Beförderungskosten dem Empfänger der Sendung in Rechnung stellt und dieser die Beförderungskosten zahlt. Der Rechnungsempfänger A der innergemeinschaftlichen Güterbeförderung ist gemäß Art…

UStR 2000 Rz 446–4493.8. Beförderungs- und Versendungslieferung
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

…hergestellte Werk nur zum Zweck des leichteren Transportes wieder in Einzelteile zerlegt, so gilt die Lieferung mit der Übergabe an den Beförderungsunternehmer als ausgeführt. Sind dagegen am Ort der Aufstellung noch umfangreiche Arbeiten vorzunehmen, durch die das Werk erst fertig gestellt wird (wie zB Montierungen…

UStR 2000 Rz 1075–11067.4. Ausfuhrnachweis allgemein
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Konnossemente und dgl. oder deren Doppelstücke. Drittschriften oder lediglich der Schriftwechsel mit dem Beförderungsunternehmer oder dem ausländischen Abnehmer können in aller Regel nicht als Versendungsbelege anerkannt werden. In den Fällen, in denen der Unternehmer den Gegenstand ohne Einschaltung eines Spediteurs in das Ausland versendet und…

UStR 2000 Rz 1301–131310.2.6. Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…Namen und Rechnung des Inhabers einer Kraftfahrlinie durchführt. Der Omnibusunternehmer vermietet den Omnibus mit Fahrer an den Linieninhaber und der Linieninhaber erbringt die Beförderungsleistung. Rz 1311: Benützt ein Beförderungsunternehmer ein dem Unternehmen dienendes Verkehrsmittel für Zwecke außerhalb des Unternehmens, so unterliegt dieser Eigenverbrauch dem Normalsteuersatz.…

UStR 2000 Rz 3912103a. Leistungsortregelungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…1 UStG 1994 vor, wenn sie in dem Gebiet eines Mitgliedstaates beginnt (Abgangsort) und in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates endet (Ankunftsort). Eine Anfahrt des Beförderungsunternehmers zum Abgangsort ist unmaßgeblich. Entsprechendes gilt für den Ankunftsort. Die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung sind für jeden Beförderungsauftrag gesondert…

ZK-26307. Bescheinigung des Ausgangs aus dem Zollgebiet (Ausgangsbescheinigung)
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…Einforderung derartiger Buchhaltungsaufzeichnungen hat nicht obligatorisch und aus Gründen der Zweckmäßigkeit beim Ausführer zu erfolgen. Lediglich der Schriftwechsel mit dem Beförderungsunternehmer oder dem ausländischen Abnehmer kann nicht als Versendungsbeleg anerkannt werden. ein von dem Wirtschaftsbeteiligten, der die Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht hat…

UStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

…UStG 1994) Istbesteuerung für freiberufliche und entsprechende Tätigkeiten Istbesteuerung für nichtbuchführungspflichtige Landwirte und Gewerbetreibende sowie für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz 18 Aufzeichnungspflichten und buchmäßiger Nachweis (§ 18 UStG 1994) Erleichterungen für Spediteure und Beförderungsunternehmer Verfahren zur erleichterten Trennung der Entgelte Belege 19 Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (…

UStR 2000 Rz 1131–11529. Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…von Schäden an den Beförderungsmitteln oder ihren Ladungen tätig werden. Ein Havariekommissar ist in der Regel als Schadensagent für Versicherer, Versicherungsnehmer, Versicherte oder Beförderungsunternehmer tätig. Er hat hauptsächlich die Aufgabe, die Interessen seines Auftraggebers wahrzunehmen, wenn bei Beförderungen Schäden an den Beförderungsmitteln oder an ihren…

GK-04001.2. Gelegenheitsverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…gewissen Häufigkeit durchgeführt werden. (2) Der Gelegenheitsverkehr kann auch von einer Gruppe von Beförderungsunternehmen betrieben werden, die für Rechnung desselben Auftraggebers tätig sind; die Fahrgäste können dabei auch bei einem anderen Beförderungsunternehmen derselben Gruppe eine Anschlussverbindung auf der Strecke im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats nehmen. (3…

GK-04201.2. Linienverkehr im EU/EWR-Bereich und der Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2. Linienverkehr im EU/EWR-Bereich und der Schweiz 1.2.1. Genehmigungspflicht (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 11/98…

UStR 2000 Rz 6403a.10. Ort der Beförderungsleistung
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

3a.10. Ort der Beförderungsleistung 3a.10.1. Personenbeförderung Rz 640e: Eine Personenbeförderungsleistung wird dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird, dh. der Leistungsort richtet sich nach der zurückgelegten Beförderungsstrecke. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist nach dieser Regelung nur der inländische Teil im Inland steuerbar. Das…

GK-04202.1. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.1. Begriffsbestimmungen Siehe Abschnitt 1.1. Hinweis: Im Gegensatz zum EU-Regime fallen die dort als "Sonderformen des Linienverkehrs" genannten Verkehre hier unter das österreichische Gelegenheitsverkehrsgesetz.

GK-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

0. Einleitung 0.1. Rechtsgrundlagen Die in der grenzüberschreitenden Personenbeförderung und in der Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind folgende: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden…