4. Beförderung Art. 214 und 219 UZK, Art. 179 Abs. 1 UZK-DA, Art. 178 UZK-DA, Art. 267 UZK-IA Beförderungen der Waren der Endverwendung sind unter nachstehenden Bedingungen zulässig: In der Bewilligung (formell/vereinfacht) ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Einfuhrwaren zwischen verschiedenen Verwendungsorten…
…für innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistungen für Nichtunternehmer. Diese sind gemäß Art. 3a Abs. 1 UStG 1994 am Abgangsort des Beförderungsmittels steuerbar (siehe Rz 3912a ff). Güterbeförderungsleistungen an Unternehmer sind stets nach der Generalklausel des § 3a Abs. 6 UStG 1994 am Empfängerort steuerbar. Das gilt auch für innergemeinschaftliche…
2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…
…oder in Bezug auf von Reisenden mitgeführte Waren nicht entgegen, sofern die Möglichkeiten für die zollamtliche Überwachung und für Zollkontrollen dadurch nicht beeinträchtigt werden. (6) Absatz 1 gilt nicht für Beförderungsmittel und die darauf beförderten Waren, die die Hoheitsgewässer oder den Luftraum des Zollgebiets der…
2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der…
…den der liefernde Unternehmer, der Abnehmer oder ein unselbstständiger Erfüllungsgehilfe des Lieferers oder Abnehmers mit eigenen, gemieteten oder geliehenen Beförderungsmitteln ausführt, zu verstehen. Der Beginn der Beförderung ist mit dem tatsächlichen Transportbeginn gleichzusetzen und nicht schon mit dessen Vorbereitungshandlungen wie etwa der Bereitstellung der Ware…
…durch das Durchfuhrland erfolgt ist; b)eine von den Zollbehörden des Durchfuhrlandes ausgestellte Bescheinigung mit folgenden Angaben: i)genaue Warenbeschreibung, ii)Zeitpunkt des Ent- und Wiederverladens der Waren oder der Ein- oder Ausschiffung unter Angabe der benutzten Schiffe oder sonstigen Beförderungsmittel, und iii)Bedingungen des…
Artikel 219 Beförderung von Waren Abgesehen vom Versand und von der Freizone können die in ein besonderes Verfahren übergeführten Waren in bestimmten Fällen zwischen verschiedenen Orten innerhalb des Zollgebiets der Union befördert werden.
5. Beförderung der Einfuhrwaren 5.1. Allgemeines Art. 214 und 219 UZK, Art. 179 Abs. 1 UZK-DA, Art. 178 UZK-DA, Art. 267 UZK-IA In der Bewilligung (formell/vereinfacht) ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Einfuhrwaren zwischen verschiedenen Verwendungsorten innerhalb einer Bewilligung von der…
4.3.3. Lebende, der freien Wildbahn entnommene Exemplare des Anhangs A mit vorgeschriebenem Aufenthaltsort (1) Im Falle von lebenden, der freien Wildbahn entnommenen Exemplaren des Anhangs A kann die Behörde den Ort vorschreiben, an dem sie zu halten sind, wenn dies die Rechtsvorschriften des…
3.3.7. Beförderungen unter Steueraussetzung im Anschluss an eine zollrechtliche Einfuhr Im Verkehr mit Drittländern sind grundsätzlich die Regelungen des Zollrechts maßgeblich (Abschnitt 5.). In Kombination mit den zollrechtlichen Vorgängen kann aber auch die Anwendung der verbrauchsteuerrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Beförderung unter Steueraussetzung erforderlich…
…ähnliche Leistungen, die mit Beförderungsleistungen üblicherweise verbunden sind, für Unternehmer; Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände für Unternehmer; Langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln an Unternehmer (vor 1.1.2016: ausgenommen der Fälle des § 3a Abs. 15 Z 1 UStG 1994); Die in §…
…Frachtbrief die Kurzbezeichnung T1 anbringt, wenn der Bestimmungsbahnhof innerhalb der Gemeinschaft liegt. Sonderregelungen: Im Eisenbahnverkehr kann von einer Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit des Beförderungsmittels Abstand genommen werden und die Nämlichkeitsprüfung für die im CIM Frachtbrief (oder EBG Frachtbrief) angeführten Waren stichprobenweise erfolgen, wenn alle drei nachstehend…
…Union entstanden wären. (2) In den Zollwert einzubeziehende Luftfrachtkosten, einschließlich Eilluftfrachtkosten, werden gemäß Anhang 23-01 bestimmt. (3) Werden Waren unentgeltlich oder mit einem Beförderungsmittel des Käufers befördert, so werden die in den Zollwert einzubeziehenden Beförderungskosten nach dem für die gleichen Beförderungsmittel üblichen Frachttarif berechnet.
…Binnenschiffs- oder Straßenverkehr beförderte Waren: der Ort der ersten Eingangszollstelle; e)für mit anderen Beförderungsmitteln beförderte Waren: der Ort, an dem die Grenze des Zollgebiets der Union überschritten wird. (2) Für die Anwendung des Artikels 71 Absatz 1 Buchstabe e des Zollkodex gilt für Waren…
42.5.3 § 15 EStG 1988 Rz 10138: § 26 Z 4 EStG 1988, § 15 EStG 1988 - Aufwendungen eines bzw. für einen Teleworker (Rz 138 und Rz 703a) Siehe Rz 10703a Rz 10163: § 15 Abs. 2 EStG 1988 und zugehörige VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge…
…des endgültigen Bestimmungsflughafens anzugeben, in denen das Luftfahrzeug landete. 16 11 020 000 Land Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist/sind der/die entsprechende(n) Ländercode(s) in korrekter Reihenfolge der tatsächlichen Streckenführung des Beförderungsmittels. Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn die Abgangszollstelle…
…11 lit. d UStG 1994. Das gilt auch, wenn sich das Beförderungsmittel im Zeitpunkt der Leistungserbringung noch im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates befindet. Beispiel: Der Schweizer Private P fährt mit dem Zug von Prag nach Zürich. Während der Zug Wien passiert, frühstückt P im Speisewagen. In…
…ist, dass die Waren leicht identifiziert werden können und dass sie Angaben zur Menge und Art sowie zu besonderen Merkmalen (zB den Seriennummern der Waren) enthält. Sofern die Abgangszollstelle nicht anders entscheidet, werden abweichend weder die Beförderungsmittel noch die einzelnen Packstücke, die die Waren enthalten…
Anhang 5 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 in der geltenden Fassung) (Erläuterung: diese Verbringungserklärung sollten Sie verwenden, wenn der/die Kunde/Kundin die Ware selbst…