RIS AI
5 Treffer1559 msnur geltende Fassungen
AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…Beteiligung daran sind nicht strafbar, wenn die Vollendung der Tat mangels persönlicher Eigenschaften oder Verhältnisse, die das Gesetz beim Handelnden voraussetzt, oder nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. (2) Gemäß § 26 Abs…

UZK-TDAAnlage C1 Merkblatt zum Einheitspapier
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…vom Anmelder oder von seinem Vertreter unterzeichneten Anmeldung bei einer Zollstelle gilt als Willenserklärung des Beteiligten, die betreffenden Waren zur Überführung in das beantragte Verfahren anzumelden; unbeschadet der etwaigen Anwendung strafrechtlicher Vorschriften gilt die Abgabe der Anmeldung ferner als Verpflichtung gemäß den Bestimmungen der Mitgliedstaaten…

AH-11302. Übersichten
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

…87 AußWG 2011 zu entnehmen. §§ 79 bis 83 AußWG 2011, §§ 85 bis 87 AußWG 2011, § 26 SKG 2013, sowie § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB zu entnehmen. (2) § 79 AußWG 2011 bezieht Verordnungen auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 in die Anwendung der Strafbestimmungen ein.

VB-09001. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien10.10.2008

1. Gegenstand 1.1. Unzüchtigkeit Nach der Rechtsansicht des OGHRechtsprechung liegt der Tatbestand der Unzüchtigkeit nur vor, wenn von sog. harter Pornographie gesprochen werden kann. Das ist der Fall bei exzessiv aufdringlichen Wiedergaben realer Sexualakte und bei Darstellungen von sexuellen Gewalttätigkeiten sowie bei Unzuchtsakten mit…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…darstellt. Ist Letzteres der Fall, geht die abgabenrechtliche Begünstigung dennoch nicht verloren, wenn die Mittelfehlverwendung gemessen an der Gesamttätigkeit der Körperschaft von völlig untergeordneter Bedeutung ist. Rz 120i: Die Anwendung des § 40a Z 2 BAO bewirkt, dass die zuwendendeleistende Körperschaft ihre abgabenrechtliche Begünstigung nicht verliert…