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7 Treffer1564 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2164–21736.4 Anschaffungs- und Herstellungskosten, Teilwert
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…2171: Die Aktivierung von Fremdkapitalzinsen ist grundsätzlich unzulässig (Aktivierungsverbot). Ausnahmsweise ist im Falle von kreditfinanzierten Anzahlungen oder Vorauszahlungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Neuanlagen mit längerer Bauzeit von einem unternehmensrechtlichen Aktivierungswahlrecht der bis zum Anschaffungszeitpunkt anfallenden Zinsen auszugehen. Wird dieses Wahlrecht in Anspruch genommen…

EStR 2000 Rz 2195–22216.4.2 Herstellungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Werkschutz, allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskrankenkasse. Rz 2201: Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Wirtschaftsgutes verwendet wird, dürfen im Rahmen der Herstellungskosten angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen (so genannte Bauzeitzinsen, § 203 Abs. 4 UGB). Das Wahlrecht bezieht sich…

VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.1.2. Bauausführungen und Montagen Rz 264: Bauausführungen und Montagen gelten nach Art. 5 Abs. 3 OECD-MA nur dann als Betriebsstätte, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. Wenn Bauausführungen oder Montagen die zeitliche Voraussetzung nicht erfüllen, begründen sie auch dann keine Betriebsstätte, wenn…

EStR 2000 Rz 2222–22296.4.2.6 Istkosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…die unternehmensrechtlichen Herstellungskosten - bildenim Steuerrecht die Kosten der offensichtlichen Unterbeschäftigung bzw. Leerkosten. 6.4.2.7 Materielle Bewertungskontinuität Rz 2229: Die Bewertungskontinuität gilt für jedes einzelne Wirtschaftsgut und für gleichartige Wirtschaftsgüter. Wird die Aktivierung von Bauzeitzinsen unterlassen, so muss auch im Folgejahr dabei geblieben werden.

KStR 2013 Rz 130922.4.2.3 Beispielhafte Aufzählung von Zinsen, die jedenfalls unter den Zinsbegriff fallen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

… 203 Abs. 4 UGB iVm § 6 EStG 1988 angesetzt werden (sog. Bauzeitzinsen; siehe EStR 2000 Rz 2201). Wird von diesem Aktivierungswahlrecht im Rahmen des Herstellungsvorgangs Gebrauch gemacht, ist der in den Absetzungen für Abnutzungen des jeweiligen Wirtschaftsgutes enthaltene Anteil an Zinsaufwendungen insoweit für Zwecke der…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…von längerer Bauzeit; Rz 2171). Herstellungskosten: Nicht zu den Herstellungskosten zählen Leerkosten (= nicht ausgelastete Fixkosten bei Unterbeschäftigung), weiters Verwaltungs- und Vertriebskosten (Rz 2199; Aktivierungswahlrecht im Zusammenhang mit Fertigungen von mehr als 12 Monaten, wenn Kostenrechnung vorliegt und keine Verluste drohen). Aktivierungswahlrecht für Bauzeitzinsen (Rz…

EStR 2000 Rz 6489–649421.5. Bauherreneigenschaft
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

21.5. Bauherreneigenschaft 21.5.1 Allgemeines Rz 6489: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist zu unterscheiden: die Bauherreneigenschaft für den Bereich der Absetzungen gemäß § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988; hiefür ist die Bauherrenverordnung, BGBl. Nr. 321/1990, maßgebend; die Bauherreneigenschaft…