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UStR 2000 Rz 260219.1.2. Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

19.1.2. Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft Rz 2602a: § 19 Abs. 1a UStG 1994 (angefügt durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002) sieht vor, dass es zum Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung kommt, wenn Bauleistungen an einen Unternehmer erbracht werden, der seinerseits…

UStR 2000 Rz 2606–261819.2. Entstehung der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…Monates, bei Istbesteuerung mit Ablauf des Monates der Vereinnahmung des Entgelts, auch wenn insoweit Verfügungsbeschränkungen bestehen. 19.2.1.3. Teilleistungen in der Bauwirtschaft Rz 2611: Eine Werklieferung in der Bauwirtschaft, die auf dem Grund und Boden des Auftraggebers als Gesamtleistung geschuldet wird, ist bewirkt…

UStR 2000Anhang 4 Unternehmer die üblicherweise Bauleistungen erbringen
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

Anhang 4 Unternehmer die üblicherweise Bauleistungen erbringen 1 Allgemeines Zur Beurteilung, ob ein Unternehmer üblicherweise Bauleistungen erbringt, kann der Abschnitt F "Bauwesen" der SYSTEMATIK DER WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN - (ÖNACE 1995), basierend auf der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische…

LStR 2002 Rz 123331.9 Lohnzettelausstellung bei Bezügen gemäß § 67 Abs. 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…gemäß § 67 Abs. 5 EStG 1988 Rz 1233b: Für Arbeitnehmer, die dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und die Abfertigung für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG) unterliegen, ist bei der Ausstellung des Lohnzettels Folgendes zu beachten: 1) Bezüge gemäß § 67 Abs. 5…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und die Abfertigung für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG), BGBl. Nr. 414/1972, Rechnung getragen…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Berufsfortbildung, beispielsweise in Berufs- und Abendschulen, ist gemeinnützig. Dies gilt für die Lehrlingsausbildung, aber auch für die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung von zB in der Bauwirtschaft Tätigen (VwGH 8.9.1992, 88/14/0014) bzw. von Journalisten (VwGH 19.9.1990, 89/13/0177). Dass…

EStR 2000Anhang II (zu Abschn. 22, Rz 6601 ff)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

… 662 ASVG mit Ablauf 31.12.2014 aufgelöst) Vergütungen an Funktionäre der Urlaubskasse der Arbeiter in der Bauwirtschaft Entschädigungen des Vorsitzenden (Stellvertreter) des Bundeseinigungsamtes Entschädigungen der Vorsitzenden (Stellvertreter) und Mitglieder der Grundverkehrskommission Vergütungen an die Amtsführenden Präsidenten und Vizepräsidenten der Landesschulräte Vergütungen an Treuhänder und…

KStR 2013 Rz 46–491.2.1.2.2.3 Gesetzliche Interessensvertretungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Bergbau (BVAEB), die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), die Abfertigungs- und Urlaubskasse der Arbeiter in der Bauwirtschaft und die Betriebskrankenkassen. 1.2.1.2.2.5 Sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts Rz 48: Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Hochschulen (§ 23 Abs. 1 Hochschülerinnen…

AL-10000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Februar 2014, GZ. BMLFUW-UW.2.1.6/0020-VI/2/2014, zu von der Bauwirtschaft aufgeworfenen Fragen betreffend die zeitweilige Ablagerung von Abfällen bei Bautätigkeiten Erläuterungen herausgegeben. Diese Erläuterungen wurden mit Info des BMF vom 7. März 2014, GZ BMF-010220/0033-IV/8…

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Großprojekt (Vernetzung von Krankenkassen) in Deutschland (Rz 56) (2004) Eine österreichische GmbH erhält einen Auftrag, an der Erstellung eines komplexen Datennetzwerkes in Deutschland mitzuarbeiten. Auftraggeber ist eine deutsche Versicherungskasse (Bauwirtschaft). Auftragnehmer ist ein deutsches EDV-Unternehmen. Der Auftragsumfang erstreckt sich auf die Vernetzung bestehender Rechenzentren…

UStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

…Erleichterungen für Spediteure und Beförderungsunternehmer Verfahren zur erleichterten Trennung der Entgelte Belege 19 Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (§ 19 UStG 1994) Einzelfälle der Anzahlung Teilleistungen der Bauwirtschaft Dauerleistungen 20 Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994) Abweichendes Wirtschaftsjahr Berechnung der Steuer Einzelbesteuerung 21 Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (…

UStR 2000 Rz 421–4313.7. Verschaffung der Verfügungsmacht
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Grund dieser Lieferung entstandene Umsatzsteuerforderung ist daher als Insolvenzforderung anzusehen (OGH 17.11.1987, 5 Ob 358/87). Zu Teilleistungen in der Bauwirtschaft siehe Rz 2611 bis Rz 2618. 3.7.3. Kauf auf Probe Rz 427: Der Ort der Lieferung bei einem Kauf auf…

VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.1.2. Bauausführungen und Montagen Rz 264: Bauausführungen und Montagen gelten nach Art. 5 Abs. 3 OECD-MA nur dann als Betriebsstätte, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. Wenn Bauausführungen oder Montagen die zeitliche Voraussetzung nicht erfüllen, begründen sie auch dann keine Betriebsstätte, wenn…

VPR 2021 Rz 365–3672.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…

EStR 2000 Rz 6489–649421.5. Bauherreneigenschaft
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

21.5. Bauherreneigenschaft 21.5.1 Allgemeines Rz 6489: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist zu unterscheiden: die Bauherreneigenschaft für den Bereich der Absetzungen gemäß § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988; hiefür ist die Bauherrenverordnung, BGBl. Nr. 321/1990, maßgebend; die Bauherreneigenschaft…

VPR 2021 Rz 358–3642.2.4. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.4. Bauausführungen und Montagen 2.2.4.1. Allgemeine Grundsätze Rz 358: Nach den allgemeinen Grundsätzen über die steuerliche Gewinnermittlung wird der Gewinn aus der Bau- oder Montagebetriebsstätte in der Regel erst mit der Abnahme des Bauvorhabens realisiert. Der Gewinn ist bei Bau…