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VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Projekte wirtschaftlich und geografisch ein einheitliches Ganzes bilden (OECD-MK Art. 5 Z 51; EAS 1666, EAS 3339). Sinn und Zweck dieser Ausnahme von einer projektbezogenen Betrachtungsweise ist es, eine missbräuchliche Aufteilung einer einheitlichen Bau- oder Montageausführung zur Umgehung der Baustellenfrist ("Contract Splitting") zu vermeiden.

VPR 2021 Rz 358–3642.2.4. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Betriebsstättenstaat ansässig sind, ist das Besteuerungsrecht des Betriebsstättenstaats abkommensrechtlich nicht beschränkt; bei ausländischen Firmen hingegen hängt das Besteuerungsrecht des Betriebsstättenstaats davon ab, ob die Subauftragnehmer mit ihrer Arbeit die maßgebende Baustellenfrist überschreiten. An Gewinnen, die der Generalunternehmer aus der Auftragsweitergabe an Subauftragnehmer erzielt, kann dem…

VPR 2021 Rz 365–3672.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Beispiel (EAS 647): Übernimmt eine österreichische Kapitalgesellschaft (A-GmbH) den Auftrag, die Bauüberwachung und den örtlichen Materialeinkauf im Zuge einer Anlagenerrichtung im Baustellenstaat zu bewerkstelligen, so wird hierdurch - bei Überschreitung der 12-monatigen Baustellenfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA - eine Betriebsstätte im Baustellenstaat begründet…

EStR 2000 Rz 6489–649421.5. Bauherreneigenschaft
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

21.5. Bauherreneigenschaft 21.5.1 Allgemeines Rz 6489: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist zu unterscheiden: die Bauherreneigenschaft für den Bereich der Absetzungen gemäß § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988; hiefür ist die Bauherrenverordnung, BGBl. Nr. 321/1990, maßgebend; die Bauherreneigenschaft…

UStR 2000 Rz 2606–261819.2. Entstehung der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

19.2. Entstehung der Steuerschuld 19.2.1. Lieferungen und sonstige Leistungen 19.2.1.1. Anzahlungen Rz 2606: Zahlungen, die vor Ausführung der Leistung entrichtet werden, sind auch bei der Sollversteuerung jedenfalls im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung zu versteuern (Mindest - Istbesteuerung). Dies gilt auch für…