RIS AI
5 Treffer1510 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 360–36710.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…VwGH 24.10.2024, Ra 2022/16/0006). Beispiel: Einem Bauansuchen wird ein Foto des zu bebauenden Grundstücks beigelegt. Bei dem Foto handelt es sich um ein Druckwerk aller Art, das einer gebührenpflichtigen Eingabe (Bauansuchen) beigelegt wird. Es unterliegt daher der Beilagengebühr. Unter den Begriff…

GebR 2025 Rz 435–43810.5.8. Mehrere Ausfertigungen von Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Eingaben, so entsteht für alle Eingaben die Gebührenschuld. Beispiel: Ein bereits gestelltes Bauansuchen wird mittels Antrag nicht geringfügig abgeändert. Das Bauansuchen unter Berücksichtigung der Änderung wird mit einem (Zahlwort!) Bescheid genehmigt. Sowohl das Bauansuchen als auch der Antrag, mit dem das Bauansuchen abgeändert wird, unterliegen…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…ist. | Eine Zustimmungserklärung des Nachbarn zur Errichtung eines Bauwerkes bei der Behörde stellt eine gebührenfreie Stellungnahme dar. Wird diese Zustimmungserklärung als Beilage zu einem Bauansuchen durch den Antragsteller beigelegt, unterliegt diese der Beilagengebühr nach TP 5. | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Beschwerden an Verwaltungsgerichte…

LStR 2002 Rz 506–5187.6.3.2 Errichtereigenschaft
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

7.6.3.2 Errichtereigenschaft Rz 506: Sonderausgaben für Aufwendungen zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung liegen nur vor, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude herstellt oder herstellen lässt. Rz 507: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bestehen keine Bedenken, die Errichtereigenschaft anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen gegenüber…

EStR 2000 Rz 6489–649421.5. Bauherreneigenschaft
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

21.5. Bauherreneigenschaft 21.5.1 Allgemeines Rz 6489: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist zu unterscheiden: die Bauherreneigenschaft für den Bereich der Absetzungen gemäß § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988; hiefür ist die Bauherrenverordnung, BGBl. Nr. 321/1990, maßgebend; die Bauherreneigenschaft…