RIS AI
4 Treffer1514 msnur geltende Fassungen
UZK-IAArtikel 150 Sicherheitsleistung in Form von Bargeld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 150 Sicherheitsleistung in Form von Bargeld (Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex) Wird für besondere Verfahren oder eine vorübergehende Verwahrung eine Sicherheit verlangt und als Einzelsicherheit in Form einer Barsicherheit geleistet, ist diese Sicherheit bei den Zollbehörden des Mitgliedstaats zu hinterlegen, in…

GK-09006.2. Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer bei Barzahlung
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

6.2. Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer bei Barzahlung (1) Soweit die Kraftfahrzeugsteuer nicht bargeldlos im Wege der Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung) entrichtet wird, ist sie durch Barzahlung (bar in Euro, bar in fremden Währungen, für die ein Zollentrichtungskurs festgesetzt wurde) oder - sofern dies bei der betreffenden Zollstelle vorgesehen…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

12.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG) Rz 89: Eine Änderung der Gegebenheiten liegt dann vor, wenn neue bzw. geänderte Informationen in Bezug auf den Kontoinhaber oder in Bezug auf das Finanzkonto vorliegen. Eine Änderung der Gegebenheiten in Bezug auf den Kontoinhaber liegt beispielsweise vor…

ZT-25002.1.2. Bei Barzahlern
geltende FassungRichtlinien15.02.2007

2.1.2. Bei Barzahlern Bei Zollkontingenten gilt bei Barzahlern der Antrag nur dann als gestellt, wenn Name und Adresse des Barzahlers bzw. dessen Bankverbindung mit Kontonummer deutlich lesbar angegeben sind, um eine allfällige Rückzahlung der Sicherheitsleistung durch Postanweisung oder Banküberweisung durchführen zu können. Bei…