RIS AI
9 Treffer1575 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 30–341.2.1.1.6 Kreditinstitute
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…BWG), die Haftrücklage (§ 23 Abs. 6 BWG; Rz 1331 bis 1339) oder das Bankgeheimnis (§ 38 BWG). Rz 31: Gemäß § 43 Abs. 1 BWG sind auf die Jahresabschlüsse der Kreditinstitute unabhängig von deren Größe und Rechtsform auch die Bestimmungen des dritten Buches des Unternehmensgesetzbuches (UGB), die…

EStR 2000 Rz 7748–775029.5.5.6 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…das Bankgeheimnis ein Kreditinstitut nicht, sämtliche für den KESt-Abzug relevanten Unterlagen bei einer KESt-Nachschau den prüfenden Organen der Finanzverwaltung vorzulegen. Durch das Bankgeheimnis entsteht für Zwecke der KESt-Befreiung vielmehr eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Kreditinstitutes, die zu dieser Vorlageverpflichtung führt. Das Bankgeheimnis steht…

EStR 2000 Rz 777729.6.15 Digitale Befreiungserklärung (§ 94 Z 15 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…sind (siehe dazu Rz 7762 ff) oder diese nicht mehr vorliegen (Widerruf) und für die digitale Weiterleitung der erforderlichen Daten an das Finanzamt die Entbindung vom Bankgeheimnis erfolgt. Die Übermittlung der notwendigen und vollständigen Informationen erfolgt somit direkt von den Steuerpflichtigen an die betroffenen Kreditinstitute…

EStR 2000 Rz 797230.1.7.7 Zusätzliche Nachweise für ausländische Körperschaften
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…das Bankgeheimnis ein Kreditinstitut nicht, sämtliche für den KESt-Abzug relevanten Unterlagen bei einer KESt-Nachschau den prüfenden Organen der Finanzverwaltung vorzulegen. Durch das Bankgeheimnis entsteht für Zwecke der KESt-Befreiung vielmehr eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Kreditinstitutes, die zu dieser Vorlageverpflichtung führt. Das Bankgeheimnis steht…

GMSR Rz 1–21. Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 6 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…und die Meldung der entsprechenden Finanzinformationen sind ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen anzuwenden. So ist etwa in § 38 Abs. 2 Z 10 BWG ausdrücklich geregelt, dass die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses nicht für Zwecke des automatischen Informationsaustausches von Informationen über Finanzkonten gemäß dem GMSG besteht.

EStR 2000 Rz 6161–616420.2.2.5.3 Befreiungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

… die Wirtschaftsgüter, für die eine fristgerechte Meldung erfolgt ist, können ohne Realisierung übertragen werden. Die Beauftragung der übertragenden depotführenden Stelle stellt zugleich eine Entbindung vom Bankgeheimnis im Sinne des § 38 Abs. 2 Z 5 BWG dar und muss schriftlich erfolgen. Rz 6164a: Darüber hinaus ist…

EStR 2000 Rz 6914–692223.7 Einkünftezurechnung bei Dividenden aus zentralverwahrten Aktien (§ 32 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Vereinbarung im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Wertpapieren hat, die eine Risikotragung ausschließen oder vermindern. Dies kann beispielsweise ein Pensionsgeschäft oder eine Wertpapierleihe sein, aber auch Derivatprodukte. Um diese Bestätigung abgeben zu können, ist allenfalls eine Entbindung vom Bankgeheimnis notwendig. Randzahlen 6923 bis 7000: derzeit frei

VereinsR 2001 Rz 417–4282.6 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Befreiungserklärungerforderlichen Daten an das zuständige Finanzamt weiter. Mit dem Einlangen der Gleichschrift beimeine Entbindung vom Bankgeheimnis einzuholen (siehe EStR 2000 Rz 7777c ff Finanzamt tritt die Wirkung der Befreiungserklärung ein). Rz 425: Wird die Abgabe einer Befreiungserklärung verabsäumt, wird die entrichtete Kapitalertragsteuer bei körperschaftsteuerpflichtigen Betrieben…

ZT-70002.2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren
geltende FassungRichtlinien01.02.2011

2.2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren (1) Alle auf Grund des HStG 1995 gemachten Angaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht im Sinn des § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999. Diese Angaben dürfen von den Zollämtern auch nicht anderen Behörden und Ämtern bekannt gegeben werden…