…Versorgungseinrichtungen (betreffend Nachkauf von Versicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung, siehe dazu Rz 12006) Gesetzliche Pensionsversicherungsanstalten: Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen (zB Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer(n), pharmazeutische Gehaltskasse…
…der Lohnsteuer zuständigen Finanzamt bzw. nach Maßgabe des § 41a ASVG von der Österreichischen Gesundheitskasse bzw. von der BVAEB durchzuführen. Wird die Lohnsteuerprüfung vom Finanzamt durchgeführt, hat sich dieses für die Durchführung der Prüfung der Lohnsteuer des Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge zu bedienen (§ 86 Abs…
…öffentlichen Rechts sind die Gebietskrankenkassen (GKK), die Sozialversicherungsanstalt der BauernÖsterreichische Gesundheitskasse (SVBÖGK), die Versicherungsanstalt öffentlicher BediensteterPensionsversicherungsanstalt (BVAPVA), die allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die SozialversicherungSozialversicherungsanstalt der gewerblichen WirtschaftSelbständigen (SVASVS), und die Versicherungsanstalt füröffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), die Abfertigungs- und Urlaubskasse der Arbeiter…
…Finanzamt hinsichtlich der Lohnsteuerprüfung, die Österreichische Gesundheitskasse bzw. die BVAEB hinsichtlich der Sozialversicherungsprüfung und die jeweils erhebungsberechtigte Gemeinde hinsichtlich der Kommunalsteuerprüfung elektronisch von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes oder der aufgenommenen Niederschrift zu verständigen. Auf Ersuchen hat der Prüfdienst auch über den Stand…
…Gebietskörperschaften auch eingerichtete Personenkörperschaften (zB berufliche Interessenvertretungen wie Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer usw.), Anstalten (zB die Sozialversicherungsträger wie GKK, BVA usw.) und die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften zugelassen. Bei allen Begünstigten nach Art. 74 Abs. 1 ZBefrVO ist nach Art. 77 leg.cit eine Buchführung erforderlich…
…ASVG erfassten und bis dahin bei der VAEB (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau) versicherten freien Dienstnehmer und die bei den Gebietskrankenkassen versicherten freien Dienstnehmer im öffentlichen Dienst und bei den Universitäten in das B-KUVG bzw. zur BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) überführt…