RIS AI
4 Treffer1573 msnur geltende Fassungen
StiftR 2009 Rz 308–316Teil 3:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Ort der Geschäftsleitung im Inland hat. Ein Inlandsbezug im zugewendeten Vermögen allein führt nicht zur Stiftungseingangsbesteuerung. Beispiel: Die in der BRD ansässige natürliche Person A gründet in der Schweiz eine Stiftung und wendet dieser den in Österreich gelegenen Forst zu. Da weder A noch die…

LStR 2002 Rz 72–743.3.12 Ausländische Studenten als Ferialpraktikanten (§ 3 Abs. 1 Z 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…1990, AÖF Nr. 88/1991 und AÖF Nr. 107/1996 (Gegenseitigkeit im Verhältnis zur BRD). Die BRD gewährt österreichischen Ferialpraktikanten nur dann Steuerfreiheit, wenn die praktische Ausbildung objektiv notwendig ist. Im reziproken Fall ist die Steuerfreiheit von Bezügen deutscher Ferialpraktikanten davon abhängig zu machen, dass…

NeuFöR Rz 71–812.2. Betriebsinhaber (§ 2 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…wurde. Beispiel 1: Ein bisher in der BRD tätiger Architekt (Einzelunternehmen) lässt sich in Österreich nieder. Für die Gründung des Einzelunternehmens in Österreich steht die Begünstigung nicht zu, weil er sich als Betriebsinhaber bereits in der BRD (innerhalb der letzten 15 Jahre) in vergleichbarer Art…

UmgrStR 2002 Rz 929–9503.4.3. Bewertung von einzubringenden außerbetrieblichen Kapitalanteilen (§ 17 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…ebenfalls inländische C-GmbH ein. Nach Art. 13 des DBA mit der BRD steht das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung der B-Beteiligung Deutschland zu. Die übernehmende C-GmbH gewährt der Körperschaft als Gegenleistung neue Anteile. Da für die Anwendbarkeit des § 17 UmgrStG ausschließlich…