…Ort der Geschäftsleitung im Inland hat. Ein Inlandsbezug im zugewendeten Vermögen allein führt nicht zur Stiftungseingangsbesteuerung. Beispiel: Die in der BRD ansässige natürliche Person A gründet in der Schweiz eine Stiftung und wendet dieser den in Österreich gelegenen Forst zu. Da weder A noch die…
…1990, AÖF Nr. 88/1991 und AÖF Nr. 107/1996 (Gegenseitigkeit im Verhältnis zur BRD). Die BRD gewährt österreichischen Ferialpraktikanten nur dann Steuerfreiheit, wenn die praktische Ausbildung objektiv notwendig ist. Im reziproken Fall ist die Steuerfreiheit von Bezügen deutscher Ferialpraktikanten davon abhängig zu machen, dass…
…wurde. Beispiel 1: Ein bisher in der BRD tätiger Architekt (Einzelunternehmen) lässt sich in Österreich nieder. Für die Gründung des Einzelunternehmens in Österreich steht die Begünstigung nicht zu, weil er sich als Betriebsinhaber bereits in der BRD (innerhalb der letzten 15 Jahre) in vergleichbarer Art…
…ebenfalls inländische C-GmbH ein. Nach Art. 13 des DBA mit der BRD steht das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung der B-Beteiligung Deutschland zu. Die übernehmende C-GmbH gewährt der Körperschaft als Gegenleistung neue Anteile. Da für die Anwendbarkeit des § 17 UmgrStG ausschließlich…