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LStR 2002 Rz 3385.9.7 Bürgschaften
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.7 Bürgschaften Rz 338: Aufwendungen eines Arbeitnehmers aus einer zu Gunsten des Arbeitgebers übernommenen Bürgschaft können Werbungskosten sein, wenn die Bürgschaftsübernahme beruflich veranlasst war. Eine berufliche Veranlassung kann insbesondere im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen anzunehmen sein. Die Übernahme von Verpflichtungen einer GmbH durch einen…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1424: Die Gebühr beträgt 1% vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit. Rz 1425: Der Wert der verbürgten Verbindlichkeit ergibt sich vorbehaltlich von Sonderregelungen des GebG nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955. Auf die Pro-fisco Klausel des § 22 GebG…

EStR 2000 Rz 1381–13945.5.8 Verteilung bestimmter Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

…Beratungskosten Rz 1383: Diese umfassen jegliche Form einer Beratung, wie zB Rechts- und Steuerberatung sowie die technische und wirtschaftliche Beratung. Bürgschaftskosten Rz 1384: Darunter sind durch die Übernahme einer Bürgschaft durch einen Dritten verursachten Kosten zu verstehen. Die anlässlich der Bürgschaft entstehenden sonstigen Aufwendungen (zB…

VPR 2021 Rz 125–1291.3.3.3. Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.3.3. Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen Rz 125: Eine Garantie oder Bürgschaft ist eine rechtlich bindende Zusage des Garantiegebers oder Bürgen, für eine Verbindlichkeit des Garantienehmers oder Hauptschuldners einzustehen (Z 10.155rev10.155 OECD-VPL). Eine Garantie oder Bürgschaft wird konzernintern häufig in…

LStR 2002 Rz 893–89412.8.11 Bürgschaft
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

12.8.11 Bürgschaft Bürgschaft zu Gunsten eines nahen Angehörigen Rz 893: Bürgschaftszahlungen sind als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen (VwGH 21.9.1993, 93/14/0105; VwGH 28.2.1995, 95/14/0016; VwGH 24.11.1999, 94/13/0255): Es…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…

EStR 2000 Rz 1506–1511Bilder
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

Bilder Rz 1506: Siehe "Kunstwerke" (Rz 1586). Bildungsfreibetrag Rz 1507: Siehe Rz 1352Randzahl 1507: derzeit frei ff. Blumenspenden Rz 1508: Siehe auch "Geschenke" (Rz 1548) sowie Rz 4715 "Blumenspenden". Brillen Rz 1509: Die Aufwendungen sind nicht abzugsfähig, selbst wenn die Brille für die betriebliche oder…

GebR 2025 Rz 1401–141227.4. Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4. Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG) 27.4.1. Gegenstand der Gebühr und Abgrenzung gegenüber keiner Gebühr unterliegenden Vertragstypen Rz 1400: Nach dieser Tarifpost unterliegen Bürgschaftserklärungen (siehe Rz 1401), sowie Erklärungen, wodurch jemand einer Verbindlichkeit als Mitschuldner beitritt (siehe Rz 1404 ff), einer Gebühr…

ZK-22601.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung 1.9.2.1. Bürgschaftsurkunde Vordruck Für die Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ist eine Bürgschaftsurkunde nach dem Muster im Anhang 32-01 UZK-IA zu verwenden. Aufbewahrung Ist die Stelle der Bürgschaftsleistung nicht gleichzeitig Abgangszollstelle, so bewahrt sie eine Kopie…

GebR 2025 Rz 1302–130527.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts 27.3.2.1.3.1. Betriebskosten als Nebenleistung Rz 1302: Die Betriebskosten (zB Beheizungs- und Warmwasserkosten) sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Bestandnehmer ausdrücklich zur Zahlung der Kosten im Bestandvertrag verpflichtet. An…

UZKArtikel 94 Bürge
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 94 Bürge (1) Der in Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe b genannte Bürge ist ein im Zollgebiet der Union ansässiger Dritter. Sofern es sich nicht um ein in der Union nach den geltenden Unionsvorschriften akkreditiertes Kreditinstitut oder Finanzinstitut oder Versicherungsunternehmen handelt, muss der Bürge…

EStR 2000 Rz 1679–1693Vermögensumschichtung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Vermögensumschichtung Rz 1679: Ist ein Gehaltsvorschuss (an die Ehegattin) als Darlehen zu qualifizieren (wenn sie ein Vielfaches des laufenden Arbeitslohnes ausmachen, für einen bestimmten Zweck gewährt und nach einem festen Tilgungsplan zurückgezahlt werden), führt die Hingabe zu keinen Betriebsausgaben. Ausgenommen davon ist ein echter Gehaltsvorschuss…

UZK-DAAnhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit Gemeinsame Datenanforderungen (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Zollstelle der Sicherheitsleistung (4)Höchstbetrag der Sicherheitsleistung (5)Name und Vorname(n) oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Sicherheitsleistenden. (6)Referenzbeträge für die einzelnen…

UZK-DAAnhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit Gemeinsame Datenanforderungen (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Zollstelle der Sicherheitsleistung (4)Höchstbetrag der Sicherheitsleistung (5)Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Sicherheitsleistenden (6)Angabe eines der folgenden Zollvorgänge…

EStR 2000 Rz 6495–650021.5.3 Aufwendungen außerhalb des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

21.5.3 Aufwendungen außerhalb des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988 Rz 6495: Die Bauherrenverordnung gilt nur für den Bereich des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988. Hinsichtlich jener mit der Übertragung des Grundstücks verbundenen Aufwendungen, die nicht zu den Instandsetzungs- und…

UZK-DAArtikel 82 Sicherheitsleistung in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 82 Sicherheitsleistung in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen (Artikel 94, Artikel 22 Absatz 4 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Wird die Sicherheit in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen geleistet, die in mehreren Mitgliedstaaten verwendet werden kann, hat der Bürge…

UZK-IAArtikel 152 Einzelsicherheit in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 152 Einzelsicherheit in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen (Artikel 89 und Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Leistet ein Bürge eine Einzelsicherheit in Form einer Verpflichtungserklärung, verbleibt der Nachweis dieser Verpflichtungserklärung für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Zollstelle der Sicherheitsleistung…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

2.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten…

UZK-DAAnhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/UNIONSVERSANDVERFAHREN (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…