…der Aufnahme der Verbindlichkeit anzusetzen und auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt abzuschreiben (§ 6 Z 3 EStG 1988). Der Darlehensgeber kann in der Höhe des Unterschiedsbetrages von Nennwert und Auszahlungsbetrag einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausweisen, der planmäßig aufzulösen ist. 6.9.7.2 Begriff der Geldbeschaffungskosten …
…der Versicherung oder der BV-Kasse einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Kapitalertragssteuer beträgt 27,5% vom Saldo Auszahlungsbetrag abzüglich einbezahlter Beiträge und abzüglich erhaltener Prämien. Mit dieser Einbehaltung gilt die Einkommensteuer für sämtliche Erträge als abgegolten. Ebenso ist hinsichtlich der eingebrachten Guthaben und…
…540,00 € | - Lohnsteuer | 607,65 € | Netto | 1.852,35 € | - Exekution | 500,00 € | Auszahlungsbetrag | 1.352,35 € In diesem Fall muss die Zahlung bereits im Lohnzettel (L-16) des Arbeitgebers/Insolvenzverwalters erfasst sein…
…00 | LSt § 67 (1,2) EstG1988, aliquote WR S 22.500 x 6% | -1.350,00 | Auszahlungsbetrag | S 34.186,50 1.1.Kann die Rückverrechnung der anteilsmäßig zuviel bezogenen Urlaubsbeihilfe als Werbungskosten(-abzug) gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 beim…
…das Unternehmen zugleich mit der Kündigung im Schenkungsweg übertragen wird (VwGH 17.1.1989, 86/14/0008; VwGH 19.9.1989, 86/14/0157). Auszahlungsbeträge an den Ehegatten nach § 71 Abs. 4 BSVG = geteilte Bauernpension (VwGH 19.11.1998, 96/15/0182). Abgeltungsbeträge nach …
…Bemessungsgrundlage ist (§ 124b Z 334 EStG 1988 iVm § 107 Abs. 11 EStG 1988): 33% des (Netto)Auszahlungsbetrages als pauschale Bemessungsgrundlage (siehe dazu Punkt 3 lit. a). Die Rz 5174 bis Rz 5175c sind nicht anzuwenden. Die vom Steuerpflichtigen durch ein Gutachten nachzuweisende Bemessungsgrundlage. Rz 5174…
…erfolgen, wenn die pauschale Bemessungsgrundlage von 33% zur Anwendung kommt. Die 33% des Auszahlungsbetrages stellen die maßgebliche Höhe der Einkünfte dar, sodass ein zusätzlicher Abzug von Aufwendungen nicht mehr in Betracht kommt. Auch bei Zuwendung eines geldwerten Vorteils (Sachbezuges) kann die Regelbesteuerung beantragt werden. Ein…
…11 Satz 2 EStG 1988 in derartigen Fällen: 33% des (Netto)Auszahlungsbetrages als pauschale Bemessungsgrundlage oder die tatsächlich vom Steuerpflichtigen durch ein Gutachten nachzuweisende Bemessungsgrundlage. Siehe dazu auch Rz 8207p8207s und Rz 5173. Die Änderung der Rechtslage stellt keinen Grund für eine Wiederaufnahme oder eine…
…der Betriebsstätte bzw. an den zuständigen Krankenversicherungsträgerdie Österreichische Gesundheitskasse zu übermitteln. Die Ausstellung des lohnsteuerlichen Teiles des Lohnzettels hat zu unterbleiben, wenn die Bezüge 100 Euro nicht übersteigen. In diesem Lohnzettel ist die bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrages gemäß § 67 Abs. 8 lit. g EStG…
…| | | Bruttobetrag (inkl. vom Veranstalter getragener Abzugsteuer) | 11.33311.000 | - Betriebsausgaben | - 6.000 | - Abzugsteuer 25% von 5.333- Abzugsteuer 20% von 5.000 | - 1.3331.000 | Auszahlungsbetrag | 4.000 Rz 8008: § 26 EStG 1988 findet auf…
…wonach er 100.000 künftig ausbezahlt bekommen soll und die X-GmbH eine allfällige, auf diesen Auszahlungsbetrag entfallende KESt tragen soll. Die vorbehaltene Entnahme wurde in der Einbringungsbilanz daher unter Berücksichtigung der KESt-Schuld mit einem Betrag von 122.758,62 vermögensmindernd angesetzt (KESt =…
…Einräumung von Leitungsrechten anzuwenden (§ 26c Z 69 KStG 1988). Für solche Fälle sind die Einkünfte daher ebenfalls pauschal mit 33% des Auszahlungsbetrages anzusetzen, sofern die empfangende Körperschaft nicht den Ansatz der Einkünfte in der von ihr nachzuweisenden Höhe beantragt (siehe dazu EStR 2000 Rz 8207s).
40.10.1 Auszahlungsplan Rz 1350: Im Auszahlungsplan muss festgelegt sein, dass die angesparten Beträge an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie einer Pensionszusatzversicherung im Sinne des § 108b EStG 1988 übertragen werden. An welches Versicherungsunternehmen die Übertragung konkret erfolgen soll, muss im Auszahlungsplan zum Zeitpunkt der Unterzeichnung…
5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…
10.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG) Rz 65: Nach dem globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen gelten bei Versicherungsprodukten nur rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge als Finanzkonten. § 75 GMSG enthält eine generelle Definition des Begriffes Versicherungsvertrag. Die speziellen Definitionen für die einzelnen Arten…
20.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile Rz 6132: Besondere Entgelte und Vorteile sind Geldleistungen, die neben den in § 27 Abs. 2 EStG 1988 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden. Dazu zählen beispielsweise: Zahlung verjährter Zinsen. Darlehensabgeld (Damnum); das ist der Unterschiedsbetrag…
Entnahmen Rz 750: Der Begriff Entnahmen steht hier nicht für jene im Sinne des § 6 Z 4 EStG 1988, sondern für das wörtliche Entnehmen von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Vermögen der Körperschaft außerhalb eines Rechtsgeschäftes. Dem Grunde nach ist jede Entnahme zunächst als rückzahlungspflichtiger…
41.13 Verfügung über das Kapital (§ 108i EStG 1988) Rz 1397: Nach einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Einzahlung des ersten Beitrages im Sinne des § 108g Abs. 1 EStG 1988 kann der Steuerpflichtige verlangen: Die Auszahlung der Ansprüche. In diesem Fall gelten die Prämien…
41.3.2 Bemessungsgrundlage 41.3.2.1 Ermittlung der Bemessungsgrundlage und Berechnung der Prämienerstattung Rz 1379: Bemessungsgrundlage für die Prämienerstattung ist der eingezahlte Betrag, höchstens jedoch der in der Abgabenerklärung beantragte Betrag. Die Prämienerstattung ist außerdem eingeschränkt auf Beitragsleistungen im Ausmaß (höchste prämienbegünstigte Bemessungsgrundlage…
40.2.3 Bemessungsgrundlage Rz 1328: Bemessungsgrundlage für die Prämienerstattung ist der eingezahlte Betrag. Die Prämienerstattung ist eingeschränkt auf Beiträge von höchstens 1.000 Euro jährlich. Innerhalb der 1.000 Euro Begrenzung kann die Abgabenerklärung jederzeit, auch nach dem 31. Dezember 2003, geändert werden. Im…