RIS AI
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EStR 2000 Rz 2467–24756.10 Unversteuerte Rücklagen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

6.10 Unversteuerte Rücklagen 6.10.1 Rechtslage für Wirtschaftsjahre vor 2016 Rz 2467: Rechnungslegungspflichtige Unternehmer müssen in der UGB-Bilanz für Wirtschaftsjahre vor 2016 Bewertungsreserven und unversteuerte Rücklagen gesondert ausweisen (vgl. § 198 Abs. 1 UGB idF vor dem RÄG 2014, § 205 UGB idF vor…

UZK-DAAbschnitt 3 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 123 Geltungsdauer eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests (Artikel 22 Absatz 5 des Zollkodex) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests gilt…

UZK-IAArtikel 121 Geltungsdauer der Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 121 Geltungsdauer der Ursprungsnachweise (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Ursprungsnachweise bleiben vier Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist den Zollbehörden des Einfuhrlandes vorzulegen. (2) Ursprungsnachweise, die den Zollbehörden des Einfuhrlandes nach Ablauf der in…

UZK-IAUnterabschnitt 6 Verfahren bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union bis zum Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 6 Verfahren bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union bis zum Tag der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten Artikel 94 Vorlage und Geltungsdauer von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder von Erklärungen…

VB-0320Muster 4a - Heimtierausweis (Pet Passport), der in Andorra, der Schweiz, den Färöer Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt ausgestellt wird
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 4a - Heimtierausweis (Pet Passport), der in Andorra, der Schweiz, den Färöer Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt ausgestellt wird Hinweis: Das Muster entspricht nicht dem tatsächlichen Aussehen des Heimtierausweises, da der gesamte gedruckte Text immer in der Amtssprache des…

VB-0320Muster 3b - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 3b - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird Gültig, wenn ausgestellt zwischen dem 29. Dezember 2014 und dem 01. Januar 2028: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 Anhang III Teil 1 [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik…

VB-0710Anlage 1
geltende FassungRichtlinien23.10.2014

Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]  

VB-0320Muster 3a - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 3a - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird Hinweis: Der gesamte gedruckte Text muss immer in der Amtssprache des ausstellenden Mitgliedsstaates der Union und in Englisch abgefasst sein. Neu ab 01. Januar 2028: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/705 Anhang I [Grafik…

KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.1.2. Nachweisdokumente Rz 206: Für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung können je nach Gesetz und Rechtslage verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff…

GebR 2025 Rz 535–53710.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 535: Die Gebühr für Reisepässe ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG für Eingaben und Beilagen, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Änderung der Schrift anfallen und auch keine…

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage abseit 1. Dezember 2019 Rz 290: Das Ansuchen um Befreiung ist direkt in einer örtlich zuständigen Zulassungsstelle gemäß § 40a KFG 1967 und nicht beim Finanzamt zu stellen. Das Ansuchen um Befreiung ist eine unbedingt notwendige materiell-rechtliche Voraussetzung…

GK-04002.4. Fahrausweispflicht
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.4. Fahrausweispflicht (1) Fahrgäste, die einen Linienverkehr - mit Ausnahme der Sonderformen des Linienverkehrs - benützen, müssen während der gesamten Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: den Abfahrts- und Zielort sowie gegebenenfalls die Rückfahrt, die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises sowie den…

VB-0320Muster 4b - Heimtierausweis (Pet Passport), der in Andorra, der Schweiz, den Färöer Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt ausgestellt wird
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 4b - Heimtierausweis (Pet Passport), der in Andorra, der Schweiz, den Färöer Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt ausgestellt wird Hinweis: Das Muster entspricht nicht dem tatsächlichen Aussehen des Heimtierausweises, da der gesamte gedruckte Text immer in der Amtssprache des…

GK-04201.1.3. Fahrausweispflicht
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.1.3. Fahrausweispflicht (1) Fahrgäste, die einen Kraftfahrlinienverkehr - mit Ausnahme der Sonderformen des Linienverkehrs - benützen, müssen während der gesamten Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: den Abfahrts- und Zielort sowie gegebenenfalls die Rückfahrt, die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises sowie…

ZK-25902.5.1.5. Änderungen / Erneuerungen
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

2.5.1.5. Änderungen / Erneuerungen Änderungen wie zB Hinzufügen einer Warennummer bzw. eines Ortes oder Korrektur der Ausbeute, usw. können über Antrag oder von Amts wegen in CDA bei einer aufrechten Bewilligung durchgeführt werden. Die durchgeführten Änderungen sind ggfs. auch rückwirkend (zB ab dem…

VB-03304.8. (Wieder-)Ausfuhrunterlagen des (Wieder-)Ausfuhrlandes
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

4.8. (Wieder-)Ausfuhrunterlagen des (Wieder-)Ausfuhrlandes (1) Nach dem Übereinkommen sind folgende (Wieder-)Ausfuhrunterlagen vorgesehen: 1. Für die Ausfuhr von Arten der Anhänge I oder II: a)eine Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C402"), falls es sich um eine…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

4. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft…

VB-0320Muster 3c - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 3c - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird Gültig, wenn ausgestellt vor dem 29. Dezember 2014 entsprechend der Entscheidung 2003/803/EG [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.12. Befreiungen Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 446: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn…

UZK-DAArtikel 147 Frist, in der der Anmelder im Falle von ergänzenden Anmeldungen im Besitz der Unterlagen sein muss
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Artikel 147 Frist, in der der Anmelder im Falle von ergänzenden Anmeldungen im Besitz der Unterlagen sein muss (Artikel 167 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Erforderliche Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Abgabe der vereinfachten Zollanmeldung nicht vorhanden waren, müssen innerhalb der Frist für die Abgabe…