4.2.1.3 Umlaufvermögen 4.2.1.3.1 Allgemeines Rz 615: § 198 Abs. 4 HGBUGB definiert als Umlaufvermögen Gegenstände, die nicht bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Zur Bedeutung des Begriffes "dauernd" siehe Rz 607. Umlaufvermögen ist nach objektiv erkennbaren Kriterien zum…
…es im Zeitpunkt der Anschaffung bereits einem nutzungsbedingten Wertverzehr unterlegen ist. Vorführgeräte (zB Vorführfahrzeuge) sind ab der Veranlagung 2023 nicht als gebrauchte Wirtschaftsgüter anzusehen. Ausstellungsstücke (bspw. auf Messen) oder im Probebetrieb (VwGH 4.3.2009, 2006/15/0378) eingesetzte Wirtschaftsgüter sind als ungebrauchte Wirtschaftsgüter zu…
…Voraussetzung hiefür ist allerdings, dass es sich dabei um Darstellungen von Ausstellungsstücken des betreffenden Museums handelt, das Museum diese Gegenstände selbst herstellt oder herstellen lässt und die Gegenstände ausschließlich in dem betreffenden Museum vertrieben werden. Werden in einem Museumsshop zB auch Darstellungen oder Nachbildungen künstlerischer…
…aufgeführten Pilzen und Beeren, sofern ihr Bruttogewicht 10 kg bei frischen Erzeugnissen oder 2 kg bei Trockenerzeugnissen nicht übersteigt: a)Sendungen, die als Warenmuster, Laborproben oder Ausstellungsstücke versandt werden und nicht dazu bestimmt sind, in Verkehr gebracht zu werden; b)Sendungen, die im persönlichen Gepäck…
…mehr als 50 kg (frische Erzeugnisse) oder 10 kg (sonstige Erzeugnisse) beträgt und sie sich in einer der folgenden Kategorien von Sendungen befinden: a)Sendungen, die als Warenmuster, Laborproben oder Ausstellungsstücke versandt werden und nicht dazu bestimmt sind, in Verkehr gebracht zu werden; b)Sendungen…
…kg frischem Erzeugnis oder 2 kg Trockenerzeugnis nicht übersteigen (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "Y928"): a)Sendungen, die als Warenmuster, Laborproben oder Ausstellungsstücke versandt werden und nicht in Verkehr gebracht werden sollen; b)Sendungen, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw…
…Standplatzes auf einem Messe- oder Ausstellungsgelände zusammen mit anderen ähnlichen sonstigen Leistungen, die dem Aussteller die Darbietung seines Angebots ermöglichen, wie die Aufmachung und Gestaltung des Standes, die Beförderung und Lagerung der Ausstellungsstücke, die Bereitstellung von Maschinen, die Verlegung von Kabeln, Versicherungen und Werbung (vgl…