RIS AI
4 Treffer1508 msnur geltende Fassungen
UZK-DAArtikel 70 Ausstellungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 70 Ausstellungen (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Werden Ursprungserzeugnisse aus einem begünstigten Land oder Gebiet zu einer Ausstellung in ein anderes Drittland versandt und nach der Ausstellung zur Einfuhr in die Union verkauft, erhalten sie bei der Einfuhr in die Union die…

ZK-20309.3. Waren für Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen (C32)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

9.3. Waren für Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen (C32) 9.3.1. Warenkreis 9.3.1.1. Kleine Muster und Proben und Vorführwaren Abgabenfrei sind kleine Muster und Proben von außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft hergestellten Waren (Kurznummer 9930 0800) sowie Waren, die ausschließlich zu…

VB-03305.2.3. Wanderausstellungsbescheinigungen und Reisebescheinigungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

5.2.3. Wanderausstellungsbescheinigungen und Reisebescheinigungen (1) Der Eingangs- oder Ausgangszollstelle sind für jede Sendung, für die eine Wanderausstellungsbescheinigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C403") oder eine Reisebescheinigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C404") ausgestellt wurde, folgende…

VB-03304.5. Bescheinigungen für Wanderausstellungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

4.5. Bescheinigungen für Wanderausstellungen (1) Für rechtmäßig erworbene Exemplare, die Bestandteil einer Wanderausstellung sind, kann eine Wanderausstellungsbescheinigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C403") ausgestellt werden, wenn die Exemplare a)in Gefangenschaft geboren und gezüchtet oder künstlich vermehrt wurden oder b…