4. Generelle Ausnahmen (1) Die Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 finden keine Anwendung (dies gilt sowohl in der Einfuhr (Durchfuhr) als auch im Warenverkehr innerhalb der Union): a)auf Personen, die nach den inländischen oder entsprechenden ausländischen gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, Waffen oder Munition zu erzeugen…
3. Ausnahmen (1) Die Beibringung einer Einfuhrbescheinigung gemäß Abschnitt 2.2. ist nicht erforderlich für Saatgut, das 1.den Ursprung in einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz hat oder 2. a)in einem Drittstaat erzeugt worden ist, und…
2.3.4. Ausnahmen (1) Gemäß § 5 Abs. 2a Kriegsmaterialgesetz ist die Verbringung von Kriegsmaterial aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat (nicht aber auch die sonstige Durchfuhr) von den Beschränkungen ausgenommen, wenn 1.eine entsprechende Ausfuhrbewilligung jenes EU…
3. Ausnahmen 3.1. Ausnahmen vom sachlichen Geltungsbereich (1) Das Pyrotechnikgesetz 2010 gilt gemäß § 2 Abs. 1 PyroTG 2010 nicht für: 1.Zündplättchen, -ringe und -bänder, soweit sie für Spielzeug im Sinne der Richtlinie 882009/37848/EWGEG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die…
4. Ausnahmen (1) Die Beibringung einer Fangbescheinigung gemäß Abschnitt 2.2. bzw. Abschnitt 3.2. ist nicht erforderlich für 1.Fischereierzeugnisse, die von Fängen verarbeitet werden, die vor dem 1. Jänner 2010 erzielt wurden, selbst wenn die Einfuhr erst nach dem 1. Jänner 2010 erfolgt…
3. Ausnahmen Die Bestimmungen des Sprengmittelgesetzes 2010 gelten gemäß § 2 Sprengmittelgesetz 2010 nicht für (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7519"): Gegenstände, die das Pyrotechnikgesetz 2010 (siehe VB-0404), das Kriegsmaterialgesetz 1977 (siehe VB-0401), das Waffengesetz 1996 (siehe VB-0400) oder…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-2030 (Außertarifliche Befreiungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
2.2.4. Ausnahmen (1) Gemäß § 5 Abs. 2 Kriegsmaterialgesetz sind die Ausfuhr und die Verbringung von Kriegsmaterial aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat durch a)das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, b)das Bundesministerium für Inneres, c)das Bundesministerium für Justiz sowie d…
6. Ausnahmen von den Beschränkungen und Sonderbestimmungen 6.1. Durchfuhr (1) Die Durchfuhr (Abschnitt 1 Z 13) von Exemplaren durch die Union ist von den Beschränkungen grundsätzlich ausgenommen. Bei 1.allen im Anhang A angeführten oder 2.im Anhang B angeführte Arten des Anhangs I…
1.3.5. Sachliche Ausnahmen von den BeschränkungenAusfuhrbeschränkungen (1) Die Werke lebender Künstler und solcher Künstler, seit deren Tod noch nicht 20 Jahre vergangen sind, benötigen für die Ausfuhr keiner Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode bei e-zollim elektronischen Abfertigungssystem in Feld 44 der Zollanmeldung "7562"), außer es…
5.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung Rz 1231: Erfolgen die Auszahlungsmodalitäten nicht in fremdüblicher Form (zB nicht regelmäßige Lohnauszahlungen), spricht dies gegen den tatsächlichen Abschluss einer Vereinbarung (VwGH 17.05.1989, 88/13/0038). So ist etwa das jahrelange Stunden von Gehaltsforderungen unüblich…
3. Ausnahmen 3.1. Genehmigungen (1) Abweichend von den Beschränkungen gemäß Artikel 7 Abs. 1 Buchstaben a, b, c, d, f und g der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (siehe Abschnitt 2.1.) können die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014…
2. Ausnahmen 2.1. Ausnahmen mit Bescheinigungen (1) Gemäß Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 dürfen Robbenerzeugnisse (Abschnitt 1.1.2. und Anlage 1) nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie aus einer Jagd stammen, die von Inuit (Abschnitt 1…
Bosnien-Herzegowina | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 3 der Vereinbarung vom 13. Juni 2003, BGBl. III Nr. 62/2003 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen (siehe Abschnitt 2.1.1. Abs. 3) ausgestellt vom BM…
6.2.1. Einfuhr (1) Die Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen, einschließlich Jagdtrophäen (Abschnitt 1 Z 23), ausgenommen von lebenden Exemplaren, durch Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Union haben, sind von den Beschränkungen ohne weitere Bedingungen ausgenommen. Diese Waren müssen allerdings…
Anlage 10 Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen | Anhang VO 338/97 | Person mit normalem Aufenthalt in der EU (> 185 Tage/Jahr) | Person mit normalem Aufenthalt außerhalb der EU | | erstmalige Einfuhr in die EU | Wiedereinfuhr in die EU…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern. 11.2. Beitritt von weiteren Staaten Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln…
1.3.6. Persönliche Ausnahmen von den Ausfuhrbeschränkungen (1) Bibliotheken (Sammlungen von Büchern) und Sammlungen audio-visueller Medien (Sammlungen von Bild- und Tonträgern), die sich im Eigentum des Bundes (sowie seiner beschränkt erwerbsfähigen Anstalten), eines Landes, einer Gemeinde oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft befinden…
1.5. Verfahrenshinweise 1.5.1. Antrag und Zollanmeldung Die Zollanmeldung kann durch andere Formen der Willensäußerung erfolgen (Art. 141 UZK-DA). Diese Zollanmeldungen werden auch für Waren abgegeben, für die die Begünstigung des Nebenwegverkehrs zulässig ist durch mündliche Zollanmeldung (siehe dazu Art§ 21 Abs…
2.1.3 Ausnahmen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Kriegsmaterialgesetz sind die Einfuhr und die Verbringung von Kriegsmaterial aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich durch a)das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, b)das Bundesministerium für Inneres, c)das Bundesministerium für Justiz sowie d…