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LStR 2002 Rz 51–533.3.8 Kaufkraftausgleichszulage, Auslandsverwendungszulage und Auslandsaufenthaltszulage (§ 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

3.3.8 Kaufkraftausgleichszulage, Auslandsverwendungszulage und Auslandsaufenthaltszulage (§ 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988) Rz 51: In einem Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort und ihren Wohnsitz nicht im Inland haben (Auslandsbeamte), sind in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26…

LStR 2002 Rz 45–483.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…

EStR 2000 Rz 6820–682623.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

23.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 Abbauvertrag Rz 6820: Wenn bei einem Abbauvertrag (ein Vertrag, bei dem das Entgelt nach der Menge der geförderten Mineralien vereinbart ist) die Laufzeit durch übermäßigen Abbau…

LStR 2002 Rz 1242–124334 KINDERZUSCHLAG ZUM KINDERABSETZBETRAG (§ 104 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

34 KINDERZUSCHLAG ZUM KINDERABSETZBETRAG (§ 104 EStG 1988) Rz 1242: Der Kinderzuschlag ist eine beitragsunabhängige, wohnortbezogene Sozialhilfeleistung für bedürftige Eltern. Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Personen, denen ein Kinderabsetzbetrag für ein Kind gewährt wird, das noch nicht 18 Jahre alt ist. Da der Kinderabsetzbetrag mit der…

EStR 2000 Rz 6827–6831Baukostenzuschuss
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

Baukostenzuschuss Rz 6827: Die Vorauszahlung eines Teils des monatlichen Mietentgeltes in Form eines Baukostenzuschusses stellt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 10.7.1964, 0012/63; VwGH 18.12.1964…

EStR 2000 Rz 1166–11765.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen Rz 1166: In folgenden Fällen wurden beispielsweise Vergütungen an nahe Angehörigen von der Rechtsprechung nicht anerkannt: Rz 1167: Abfertigung Abfertigung, die an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet wird (VwGH 1.12.1992, 89/14…

LStR 2002 Rz 40–443.3.4.2 Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

… 3 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988 fallen Ausgleichszulagen oder Ergänzungszulagen, die auf Grund von sozialversicherungsrechtlichen oder pensionsgesetzlichen Vorschriften gewährt werden. Für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2020 sind Ausgleichszulagen oder Ergänzungszulagen grundsätzlich steuerpflichtig (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 Abs. 1 Z 3…

LStR 2002 Rz 1073.3.26 Auslandszulage (§ 3 Abs. 1 Z 24 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

3.3.26 Auslandszulage (§ 3 Abs. 1 Z 24 EStG 1988) Rz 107: Auslandszulagen, die nach den Bestimmungen Auslandszulagengesetzesdes Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetzes (AuslZG), BGBl. I Nr. 66/1999, gezahlt werden, sind ohne Einschränkung steuerfrei. Das Ausmaß dieser Auslandszulage wird dem Ort und den Umständen des…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…

LStR 2002 Rz 1123.3.38 COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen (§ 124b Z 350 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

3.3.38 COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen (§ 124b Z 350 EStG 1988) Rz 112g: Zulagen und Bonuszahlungen gemäß § 124b Z 350 EStG 1988, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahrin den Kalenderjahren 2020 und 2021 bis 3.000 Euro…

LStR 2002 Rz 649–6559.1.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

9.1.3 Einzelfälle 9.1.3.1 Abfertigungen Rz 649: Abfertigungen, die anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses anfallen, sind Arbeitslohn und gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Siehe Rz 1070 ff. 9.1.3.2 Abfindungen Rz 650: Abfindungen, die im Rahmen eines…

LStR 2002 Rz 1129–113220.3 Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (§ 68 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

20.3 Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (§ 68 Abs. 5 EStG 1988) 20.3.1 Allgemeines Rz 1129: Die Begriffe Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen ("SEG-Zulagen") werden im Gesetz definiert und sind nur begünstigt, soweit sie auf Grund der im § 68 Abs. 5 Z 1 bis…

EStR 2000 Rz 6810–681423.2.1 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

23.2.1 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 Rz 6810: Eine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 setzt den Ausgleich eines durch den Ausfall von Einnahmen unmittelbar…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…

LStR 2002 Rz 112620 Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge (§ 68 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

20 Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge (§ 68 EStG 1988) 20.1 Allgemeines Rz 1126: Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der im § 68 EStG 1988 geregelten Zulagen und Zuschläge liegen nur dann vor, wenn derartige Zulagen und Zuschläge neben dem Stunden-, Grund- oder Akkordlohn gewährt werden…

LStR 2002 Rz 1123.3.42 Teuerungsprämie (§ 124b Z 408 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

3.3.42 Teuerungsprämie (§ 124b Z 408 EStG 1988) Rz 112k: Zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlich zum Arbeitslohn eine Teuerungsprämie, ist diese als Bonuszahlung oder Zulage in den Kalenderjahren 2022 und 2023 bis zu einem Betrag von 3.000…

LStR 2002 Rz 1127–112820.2 Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

20.2 Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 Rz 1127: Der Freibetrag von 400 Euro (bis 2023: 360 Euro ) monatlich steht zu für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und für Überstundenzuschläge im Zusammenhang mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Rz…

LStR 2002 Rz 1117–111819.14 Veranlagung von Arbeitnehmern (§ 67 Abs. 11 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

19.14 Veranlagung von Arbeitnehmern (§ 67 Abs. 11 EStG 1988) Rz 1117: Die Begünstigungen des §§ 67 Abs. 1, 2, 6 und 8 EStG 1988 67 Abs. 1, 2, 6, 7 und 8 EStG 1988 kommen auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern in Betracht. Werden sonstige…

KStR 2013 Rz 609–61313.5 Vorteilsausgleich
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

13.5 Vorteilsausgleich Rz 609: Ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich schließt die Annahme einer verdeckten Ausschüttung aus. Dieser liegt vor, wenn dem Vorteil, den eine Körperschaft ihrem Anteilsinhaber einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Anteilsinhaber der Körperschaft gewährt (vgl. VwGH 16.5.2007, 2005/14/0005…

LStR 2002 Rz 1135–113920.3.3 Erschwerniszulagen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

20.3.3 Erschwerniszulagen Rz 1135: Die Steuerfreiheit von Erschwerniszulagen besteht nicht auf Grund der Bezeichnung der Zulage, sondern setzt voraus, dass eine außerordentliche Erschwernis gegenüber den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen vorliegt. Bildschirmzulagen stellen auf Grund des heutigen Standes der Bürotechnik daher keine Erschwerniszulagen dar. Ebenfalls…