…1988). Ein Ausgleich von Verlusten gegen praktisch risikolose Einkünfte wird damit ausgeschlossen. Das Ausgleichsverbot umfasst aufgrund des Verweises auf § 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988 auch Zuwendungen ausländischer Stiftungen. Zinsen aus von Kreditinstituten begebenen Forderungswertpapieren unterliegen nach dem Sinn der Regelung nicht dem Ausgleichsverbot…
…8 Z 2 EStG 1988). Verluste aus Leistungen gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 unterliegen einem Ausgleichsverbot (insbesondere Vermietung beweglicher Gegenstände und gelegentliche Vermittlungen, darunter fallen auch Privatgeschäftsvermittler mit Umsätzen von weniger als 900 Euro jährlich). Verluste aus Spekulationsgeschäften sind nur mit allenfalls vorhandenen Spekulationsüberschüssen…
…3.2.4.2 Sonstige Einkünfte Rz 370: Verluste aus Leistungen der Körperschaft gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 unterliegen einem Ausgleichsverbot (insbesondere Vermietung beweglicher Gegenstände). 3.2.4.3 Spekulationsgeschäfte iSd § 31 EStG 1988 Rz 371: Verluste aus Spekulationsgeschäften sind nur mit allenfalls vorhandenen…
…den Leistungen im Sinne des § 29 Z 3 EStG 1988 zuzuordnen. Sollte aufgrund der Umstände eine gewerbliche Vermietung durch den einzelnen Vermieter oder infolge gesellschaftlichen Zusammenwirkens durch die Gesamtheit der Vermieter (Mitunternehmerschaft) anzunehmen sein, fallen Verluste unter das Ausgleichsverbot des § 2 Abs. 2a EStG 1988.
13.5 Vorteilsausgleich Rz 609: Ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich schließt die Annahme einer verdeckten Ausschüttung aus. Dieser liegt vor, wenn dem Vorteil, den eine Körperschaft ihrem Anteilsinhaber einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Anteilsinhaber der Körperschaft gewährt (vgl. VwGH 16.5.2007, 2005/14/0005…
23.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 Abbauvertrag Rz 6820: Wenn bei einem Abbauvertrag (ein Vertrag, bei dem das Entgelt nach der Menge der geförderten Mineralien vereinbart ist) die Laufzeit durch übermäßigen Abbau…
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist in dieser Verordnung nicht vorgesehen.
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Handelsübereinkommen nicht vorgesehen.
14.8a Nichtabzugsfähige Aufwendungen für "Gehälter" über 500.000 Euro Rz 4852a: Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sieht ein Abzugsverbot für Aufwendungen für "Gehälter" vor, soweit diese den Betrag von 500.000 Euro jährlich übersteigen. Das Abzugsverbot kommt somit auf…
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Das Verbot der Zollrückvergütung bzw. Zollbefreiung ist im Abkommen nicht vorgesehen.
3.2 Verlustausgleich Rz 361: Der Verlustausgleich ist ein Teil der Einkommensdefinition nach § 7 Abs. 2 KStG 1988, siehe Rz 349. Verluste sind negative Einkünfte und vermindern grundsätzlich die Bemessungsgrundlage. Sofern sie außerhalb der Einkunftsarten oder im Rahmen einer Liebhaberei anfallen, sind sie körperschaftsteuerlich unbeachtlich…
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.
13.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches Aufwandsersparnis Rz 614: Übernimmt der Gesellschafter-Geschäftsführer Haftungen für die Gesellschaftskredite und verzichtet er auf Haftungsprovisionen, kann ein Vorteilsausgleich im Zusammenhang mit nichtverzinsten Forderungen gegen den Anteilsinhaber nicht mit dem Argument geltend gemacht werden, bei einer Besicherung der Kredite…
14.8b Nichtabzugsfähige Aufwendungen für sonstige Bezüge Rz 4852m: Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 sieht ergänzend zu § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 ein Abzugsverbot für Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte vor, die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67…
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Das Verbot der Zollrückvergütung bzw. Zollbefreiung ist im vorliegenden Abkommen nicht vorgesehen.
18.2.3.421.2.3.4 Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien DBA-Einkünften Rz 1283: In einigen Doppelbesteuerungsabkommen ist das Besteuerungsrecht hinsichtlich bestimmter Zinseinkünfte ausschließlich dem Quellenstaat zugewiesen. Die aus derartigen Kapitalinvestitionen in den DBA-Staaten resultierenden Zinsen (oft aus Staatsanleihen) sind in Österreich…
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist im gegenständlichen Abkommen nicht vorgesehen.
…| Einzelunternehmen A | Teilbetrieb I | 4.000.000 | Kapital A | 3.050.000 | Ausgleichsposten | 50.000 | Ausgleichsverbindlichkeit | 1.000.000 | Einzelunternehmen B | Teilbetrieb II | 2.100.000 | Kapital B | 3.050.000 …