RIS AI
7 117 Treffer253 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2343–23816.7.2.3 Bewertung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Für Forderungen aus Ausfuhrlieferungen übernimmt der Bund bzw. der Ausfuhrförderungsfonds in bestimmten Fällen eine Ausfallshaftung. Bei der Bewertung solcher Forderungen ist die Verminderung des eigenen Ausfallsrisikos durch die Ausfallshaftung zu berücksichtigen. Forderungen aus Rückdeckungsversicherungen Rz 2361: Sind in Höhe des Deckungskapitals einschließlich Gewinnbeteiligung anzusetzen. Forderungen…

MO-87003.2. Ausgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

3.2. Ausgangszollstelle Im Fall der ordnungsgemäßen Ausfuhr erteilt die Ausgangszollstelle die Austrittsbestätigung auf dem Kontrollexemplar T5, welches an die AMA oder an eine Interventionsstelle eines anderen Mitgliedstaates (Feld B) adressiert ist. Dieses Kontrollexemplar T5 ist von der Ausgangszollstelle zwecks Freigabe der Sicherheit an die…

MO-83003.7. Ausfuhrabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

3.7. Ausfuhrabgabe Um den Unterschied zwischen den Notierungen und Preisen der im Warenkreis genannten Erzeugnisse in der GemeinschaftUnion und auf dem Weltmarkt auszugleichen, können nach bestimmten Kriterien im Falle von drohenden oder bereits festgestellten Marktstörungen von der Kommission Sondermaßnahmen festgesetzt werden. Eine dieser Sondermaßnahmen…

MO-87003.1.1. Erforderliche Unterlagen
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

3.1.1. Erforderliche Unterlagen (1) Die Erzeugnisse sind der Ausfuhrzollstelle zu stellen. Folgende Papiere sind vorzulegen: a) Ein von der Interventionsstelle ausgestellter Abholschein (in Original oder durch Faxübermittlung) in 1facher Ausfertigung, wenn die Interventionserzeugnisse in unverändertem Zustand ausgeführt werden; b) Ein von der Interventionsstelle…

VB-02201.4. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

1.4. Ausfuhr Ausfuhr ist das Verbringen einer den Beschränkungen unterliegenden Ware aus dem Bundesgebiet (auch aus Zolllagern oder aus Freizonen) - und nicht aus dem Zollgebiet - in das Ausland. Das Verbringen von Suchtmitteln aus einem EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in ein Drittland ist zwar…

AH-1110Abschnitt 3.5.
geltende FassungRichtlinien10.02.2015

Abschnitt 3.5. Ausfuhr Ausfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Ägypten | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2220 | Afghanistan | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2660 | Armenien | Waffenembargo | AH-3210 | Aserbaidschan | Waffenembargo | AH-3210 | Belarus…

MO-87000. Überblick
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

0. Überblick Für bestimmte Erzeugnisse aus den Beständen der Interventionsstellen ist eine besondere Verwendung oder Bestimmung vorgesehen. Ein Kontrollsystem soll sicherstellen, dass die Erzeugnisse ihren Verwendungszweck zugeführt werden; Die Zollstellen sind dann für die Überwachung zuständig, wenn Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt werden…

UP-43007.2. Betroffene Abgaben
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

7.2. Betroffene Abgaben Neben allen Arten von Zöllen fallen beispielsweise auch Antidumpingabgaben unter das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn…

MO-87003. Ausfuhrverfahren bei der Zollstelle
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

3. Ausfuhrverfahren bei der Zollstelle 3.1. Ausfuhrzollstelle (1) Für Interventionserzeugnisse, die in unverändertem Zustand ausgeführt werden sollen, erfolgt die Annahme der Ausfuhranmeldung durch die Zollbehörde des Mitgliedstaates, in dem die Erzeugnisse ausgelagert wurden. (2) Bei Erzeugnissen, die nach Verarbeitung ausgeführt werden sollen, erfolgt die…

UZKKapitel 3 Ausfuhr und Wiederausfuhr
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Ausfuhr und Wiederausfuhr Artikel 269 Ausfuhr von Unionswaren (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, sind in die Ausfuhr überzuführen. (2) Absatz 1 gilt nicht für die folgenden Unionswaren: a)in die passive Veredelung übergeführte Waren, b)Waren, die nach…

VB-03363. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

3. Ausfuhr 3.1. Anwendungszeitpunkt Als Wiederausfuhr gilt jegliche Beförderung von Fischereierzeugnissen, die zuvor in das Gebiet der Europäischen Union eingeführt wurden, aus dem Gebiet der Europäischen Union. Im Hinblick auf die geographische Lage Österreichs sind die Ausfuhrbeschränkungen (siehe Abschnitt 3.2.) daher bei jeglicher…

MO-83007.26. MO26 NA I-Waren
geltende FassungRichtlinien01.03.2011

7.26. MO26 NA I-Waren 7.26.1. VO 2185/87 - Einfuhr bestimmter Waren - Rückzahlung der Ausfuhrerstattungentfällt Verordnung (EWG) Nr. 2185/87 der Kommission über die Rückzahlung der Erstattungen, die bei der Ausfuhr von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Form von in Anhang I des…

UZKKapitel 6 Befreiung von den Ausfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 6 Befreiung von den Ausfuhrabgaben Artikel 277 Befreiung von den Ausfuhrabgaben für vorübergehend ausgeführte Unionswaren Unbeschadet des Artikels 259 werden Unionswaren, die vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden, von den Ausfuhrabgaben befreit, sofern sie wiedereingeführt werden.

MO-850111. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

11. Ausfuhr 11.1. Lizenzpflichtiger Tatbestand (1) Die Vorlage einer Ausfuhrlizenz AGREX (X001), elektronisch oder auf Papier, ist - abgesehen von den Befreiungen nach Abschnitt 3. - erforderlich bei der Abfertigung lizenzpflichtiger Erzeugnisse aus dem zollrechtlich freien Verkehr der Union zur Ausfuhr nach Drittländern, auch über einen…

UZKArtikel 258 Vorübergehende Wiederausfuhr für die weitere Veredelung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 258 Vorübergehende Wiederausfuhr für die weitere Veredelung Die Zollbehörden können auf Antrag bewilligen, dass alle oder ein Teil der in die aktive Veredelung übergeführten Waren oder der Veredelungserzeugnisse vorübergehend wiederausgeführt werden, um außerhalb des Zollgebiets der Union unter Erfüllung der Voraussetzungen für die passive…

VS-10003.3.8. Zollrechtliches Ausfuhrverfahren bei Beförderungen unter Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.8. Zollrechtliches Ausfuhrverfahren bei Beförderungen unter Steueraussetzung 3.3.8.1. Allgemeines Für vstW unter Steueraussetzung, die aus dem EU-VstGeb verbracht werden sollen, sind grundsätzlich die Bestimmungen des UZK betreffend Ausfuhr anzuwenden (Abschnitt 5.2.2.). Daneben sieht die SystemRL vor, dass…

AD-70012.7. Erstattung
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

2.7. Erstattung 2.7.1. Antrag bezüglich Dumpingspanne (1) Ein Einführer kann die Erstattung der erhobenen Ausgleichszölle beantragen, wenn nachgewiesen wird, dass die Höhe der anfechtbaren Subventionen, auf deren Grundlage die Ausgleichszölle entrichtet wurden, beseitigt oder soweit verringert worden ist, dass sie niedriger als…

UZK-DAArtikel 40 Mittel für die Beantragung der Aufnahme in das Verzeichnis der registrierten Ausführer und für den Informationsaustausch mit registrierten Ausführern
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 40 Mittel für die Beantragung der Aufnahme in das Verzeichnis der registrierten Ausführer und für den Informationsaustausch mit registrierten Ausführern (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Anträge auf Aufnahme in das Verzeichnis derFür alle Mitteilungen sowie für den Austausch von Informationen im…

VB-02205.3. Abschreibung von Ausfuhrbewilligungen
geltende FassungRichtlinien13.07.2026

5.3. Abschreibung von Ausfuhrbewilligungen Im Warenverkehr innerhalb der Union bleibt die ansonsten für die zollamtliche Abfertigung bestimmten (schraffierte) Spalte "Zollabfertigung" auf den Blättern 3 und 4 der Ausfuhrbewilligung leer. Entspricht die zur Ausfuhr gelangende Menge nicht der bewilligten Menge, so hat der Exporteur die…

MO-87001. Grundsätze der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

1. Grundsätze der Überwachung 1.1. Antragsprinzip Alle Überwachungsmaßnahmen durch Zollstellen setzen einen entsprechenden Antrag des Beteiligten voraus.