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3 Treffer1515 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 88412.7.5 Auswärtige Berufsausbildung bei behinderten Kindern
geltende FassungRichtlinien04.12.2024
…obwohl der Ausbildungsort im Einzugsbereich des Wohnortes liegt (zB ein auf den Rollstuhl angewiesenes Kind mit Wohnort Baden bei Wien studiert - trotz adäquater Ausbildungsmöglichkeit innerhalb von 25 km - in Wien und ist in Wien in einem Studentenheim untergebracht). Zur Ausbildung des Steuerpflichtigen siehe Rz 891…
LStR 2002 Rz 880–88312.7.4 Einzugsbereich
geltende FassungRichtlinien13.12.2018
…innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). Rz 883: Bei Berechnung der Fahrzeit sind Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw. nach Beendigung des Unterrichts nicht zu berücksichtigen…
LStR 200212.8.7 Auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005
12.8.7 Auswärtige Berufsausbildung Siehe Rz 873 ff.