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StiftR 2009 Rz 152–1624.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…der Stifter und verbundene Konzernunternehmen des Stifters sein. In der Stiftungs(zusatz)urkunde muss daher neben den Begünstigten der Hauptzweck eines jeden Betriebes der Begünstigten genau bezeichnet sein. Treten im Unternehmensverbund Änderungen auf, muss die Stiftungs(zusatz)urkunde angepasst werden. Rz 158: Wird das Stifterunternehmen…

StiftR 2009 Rz 191–2007. Der Stiftungsakt
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Diese Zuwendungen des Stifters in Form der Vermögensübertragung anlässlich der Gründung der Privatstiftung, aber auch nach deren Entstehen (Nachstiftung), stellen idR unentgeltliche Vermögensübertragungen dar und sind nicht als Veräußerungsvorgänge zu behandeln. Eine unentgeltliche Vermögensübertragung liegt auch vor, wenn Zuwendungen an die Stiftung in Form einer…

StiftR 2009 Rz 184–190Teil 2: Einkommen(Körperschaft)steuerrecht des Stifters, der (Letzt)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…zulässig, wenn Vermögenswerte an den jeweiligen Stifter herausgegeben werden (siehe Rz 283). Keine Bedeutung hat die Stiftereigenschaft bei Substanzauszahlungen (siehe Rz 284 und Rz 306). 6.2 Der Zuwendungsempfänger Rz 188: Begünstigter im Sinne des PSG ist der in der Stiftungserklärung als solcher Bezeichnete. Enthält…

StiftR 2009 Rz 140–1514. Die betriebliche Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…eine wirtschaftliche Tätigkeit gegenüber fremden Dritten verbietet, sind die Zuwendungen des Stifters als Gegenleistung für diese Stiftungstätigkeiten zu sehen und daher bei der betrieblichen Privatstiftung Betriebseinnahme. Das gilt auch für das gemäß § 4 PSG zu widmende Mindestvermögen. Sachzuwendungen sind bei der empfangenden Privatstiftung mit den…

StiftR 2009 Rz 191.4 Gegenüberstellung der zivilrechtlichen Grundlagen von Stiftungen des Privatrechts in Österreich:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…| Führung der Stiftung | Dreiköpfiger Stiftungsvorstand | Ein Stiftungskurator (Tirol: 3-köpfiger Stiftungsvorstand) | Ein Stiftungskurator | Besteht nach Gründung der Stiftung Möglichkeit der Einflussnahme des Stifters auf die Stiftung? | Ja | Ja | Ja | Widerruf der Stiftung durch den Stifter möglich…

StiftR 2009 Rz 228–2329. Rechtsgeschäftliche Beziehungen zur Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Weitergabe" des Vorteiles vom Mitglied des Stiftungsvorstandes an den (familiär oder wirtschaftlich) nahestehenden Dritten stellt Einkommensverwendung dar. Die Privatstiftung hat gegenüber dem rechtswidrig agierenden Vorstandsmitglied einen (Rück)Forderungsanspruch. Beispiel 4: Ein Vorstandsmitglied vermietet eine der Privatstiftung gehörende Eigentumswohnung um 300 € monatlich an seine Lebensgefährtin…

StiftR 2009 Rz 201–2127.2 Der Stiftungsakt als betrieblich veranlasste Zuwendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…des Zuflusses muss in der Stiftungs(zusatz)urkunde verankert sein. Rz 210: Als Betriebsausgaben dürfen die Zuwendungen des Stifters nur insoweit abgezogen werden, als es sich bei der Zuwendung um eine Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers oder an mit diesem verbundenen Konzernunternehmen oder um den…

StiftR 2009 Rz 1–2Teil 1: Körperschaftsteuerrecht der Stiftungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…KStR 2001 Rz 34 ff). Stiftungen öffentlichen Rechts sind zB Stiftungen nach dem Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk, BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. Nr. 83/2001 Codex Iuris Canonici. Als Stiftungen des Privatrechts können im Bundesgebiet errichtet werden Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG), BGBl…

StiftR 2009 Rz 33513. Grunderwerbsteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…des gemeinen Wertes des Grundstückes, ist die Grundstücksübertragung unentgeltlich und somit eine Vermögensübertragung, die zur Gänze unter das Stiftungseingangssteuergesetz fällt. Auch der entgeltliche Teil (mitübertragene Schuld oder Last) fällt nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz, selbst dann nicht, wenn der Betrag der mitübertragenen Schuld oder Last den…

KStR 2013 Rz 23–291.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…PSG regeln den Widerruf, die Auflösung, Abwicklung, Löschung und Umwandlung der Privatstiftung. Zur Besteuerung siehe die StiftR 2009 Teil 1. 1.2.1.1.5.2 Anstalten Rz 28: Nach der Rechtsprechung des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes ist für eine Anstalt ein Bestand an Mitteln…

StiftR 2009 Rz 17–181.3 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

1.3 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht 1.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 17: Unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen inländische Stiftungen des privaten Rechts (da Sitz im Inland); Betriebe gewerblicher Art von inländischen Stiftungen des öffentlichen Rechts; siehe KStR 2001 Rz 65; ausländische Stiftungen, denen die…

StiftR 2009 Rz 33–383.2 Einkünfte und Einkunftsermittlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Einzelunternehmen, Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft in Form eines Kommanditanteiles, Verpachtung des Betriebes, solange er nicht aufgegeben ist), siehe EStR 2000 Rz 5001 ff. Rz 36: Einkünfte aus selbständiger Arbeit, in welcher Form auch immer betrieben (Einzelunternehmen, Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft in Form eines Kommanditanteiles, Verpachtung…

StiftR 2009 Rz 173–1824.4 Belegschaftsbeteiligungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…im Sinne des § 10 Abs. 1 KStG 1988 aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder an mit diesem verbundenen Konzernunternehmen (§ 15 AktG, § 115 GmbHG) dient. 4.4.2 Besteuerung Rz 174: Als betriebliche Privatstiftung hat die Belegschaftsbeteiligungsstiftung das ihr vom Stifter/von den Stiftern zugewendete…

StiftR 2009 Rz 163–1724.3 Arbeitnehmerförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Abs. 1 letzter Satz KStG 1988 anzuwenden. 4.3.3.2 Die steuerpflichtige Arbeitnehmerförderungsstiftung Rz 172: Entsprechen bei einer die Voraussetzungen des § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 erfüllenden Arbeitnehmerförderungsstiftung die stiftungsbriefmäßig festgelegten Zuwendungen an die Begünstigten von vornherein nicht den in …

StiftR 2009 Rz 75–883.2.5 Einkommensverwendung der Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Werbungskosten absetzbar, fiktives Mietentgelt ist nicht anzusetzen. Sehr wohl aber ist eine Zuwendung oder eine Substanzauszahlung an den Begünstigten in Höhe des monatlichen Mietzinses anzunehmen. Rz 87: Erwirbt die Privatstiftung Wirtschaftsgüter oder Leistungen in ihre außerbetriebliche Sphäre zu einem Überpreis, sind diese Wirtschaftsgüter bzw. Leistungen…

StiftR 2009 Rz 48–743.2.4 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…die beim Stifter maßgeblich wären, hätte er mit der Erzielung von Einkünften im Zeitpunkt der Zuwendung an die Privatstiftung begonnen (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988; siehe Rz 304). Rz 68: Gestiftete Beteiligungen im Sinne des § 31 EStG 1988 sind mit den Anschaffungskosten anzusetzen…

StiftR 2009 Rz 223–2278.2 Zurechnung der Zuwendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…vorgegebenen Regelungen) nicht (letzt)begünstigten Personen Vermögen der Privatstiftung zuwendet. 8.2.2 Zeitliche Zurechnung der Zuwendung Rz 224: Zuwendungen in den außerbetrieblichen Bereich des Empfängers unterliegen der Zuwendungsfiktion des § 95 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 und gelten daher als an jenem Tag zugeflossen…

StiftR 2009 Rz 308–316Teil 3:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…dh. A hat keinen Wohnsitz in Ö, daher fällt die Zuwendung des A an die Schweizer Stiftung nicht unter das Stiftungseingangssteuergesetz. 11.2 Sachliche Steuerpflicht Rz 312: Besteuert wird die unentgeltliche Zuwendung. Da das StiftEG keine Definition des Begriffes "Zuwendung" enthält, ist davon auszugehen, dass…

StiftR 2009 Rz 129–1373.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…bzw. des § 61e Versicherungsaufsichtsgesetz aufgestellt ist. Auf Grund der formwechselnden Umwandlung und der fingierten Identität der Anteilsverwaltung mit der Privatstiftung besteht für die Anteilsverwaltung keine Verpflichtung, eine Körperschaftsteuererklärung für das Wirtschaftsjahr bis zur Umwandlung abzugeben. Sollte der Umwandlungsstichtag nicht auf den Bilanzstichtag der Anteilsverwaltung fallen…

StiftR 2009 Rz 317–32611.5 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Analog zur Einheitsbewertung der inländischen Grundstücke ist von den Werten des Jahres 1973 auszugehen, die um 35 Prozent zu erhöhen sind. Rz 325: In einem Drittland gelegenes Grundvermögen ist mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Zuwendung an die Privatstiftung anzusetzen. 11.5.2 Steuerbefreiungen…