27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
29.4. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage bis 31. Dezember 2024) Rz 1745: Von den Gebühren gemäß § 33 TP 5 und 9 GebG sind Rechtsgeschäfte befreit, die die Grundlage für die Erzielung von Einkünften in Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur…
§§ 16 Altlastensanierungsgesetz 16- Duldungspflichten §§ 16 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz 16 Abs. 1 verpflichtet die Liegenschaftseigentümer sowie die an der Liegenschaft dinglich oder obligatorisch Berechtigten, die notwendigen Maßnahmen zur Beurteilung einer Verdachtsfläche (zB das Betreten von Liegenschaften und Anlagen, das Setzen von Sonden, Entnahme von Proben) zu…
§ 13 Altlastensanierungsgesetz - Aufsuchen von Altlasten Der Landeshauptmann hat dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Altablagerungen und Altstandorte mittels des vollständig ausgefüllten Erhebungsbogens für Verdachtsflächen (Grunddatensatz vgl. Anhang) zu melden. Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie leitet diese Meldung an das Umweltbundesamt weiter. Eine…
5. Meldeverpflichtung (§ 5 NeuFöG) Rz 137: Wird die Betriebsinhabervoraussetzung iSd § 2 Z 2 NeuFöG nicht erfüllt oder wird der neu gegründete Betrieb (siehe Rz 55 ff, Rz 164 ff) iSd §§ 2 Z 5 NeuFöG 2 Z 5erweitert (siehe Rz 85 f NeuFöG erweitert), fallen bereits…