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VPR 2021 Rz 86–931.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…eine Bandbreite im Sinn von Z 3.55 OECD-VPL aufgezeigt, innerhalb der jeder Prozentsatz gleichermaßen zu einem zuverlässigen Fremdpreis führt (Rz 76). Ob Fremdüblichkeit nach einem Aufschlagsatz verlangt, der zur Unter- oder Obergrenze tendiert, ist vielmehr nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen und…

EStR 2000 Rz 622520.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen Rz 6225: Der Rechtslage vor dem BBG 2011 entsprechend soll nur für bestimmte Einkünfte keine 25- bzw. 27,5-prozentige Endbesteuerung greifen. Aufgrund der Anknüpfung von § 93 EStG 1988 an die Anwendung der besonderen Steuersätze kommt es…

UStR 2000 Rz 147610.4. Änderung des Steuersatzes und Anzahlungen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

10.4. Änderung des Steuersatzes und Anzahlungen Rz 1476: Ändert sich der Steuersatz, regelt grundsätzlich § 28 UStG 1994 ab welchem Zeitpunkt der neue Steuersatz zur Anwendung gelangt. Dabei wird grundsätzlich auf den Leistungszeitpunkt bzw. Zeitpunkt der Einfuhr oder des ig. Erwerbs abgestellt. Werden Anzahlungen geleistet…

KStR 2013 Rz 1514–151828. Tarif (§§ 22 und 23 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2628. Tarif (§§ 22 und 23 KStG 1988) 26.128.1 Allgemeiner Steuersatz (§ 22 Abs. 1 KStG 1988) Rz 1514: Der allgemeine Einheitssteuersatz des KStG 1988 ist in Verbindung mit den einkommensteuerlichen Bestimmungen des § 27a Abs. 1 (besonderer Steuersatz) bzw. § 97 Abs. 1 EStG 1988 zu…

GebR 2025 Rz 77–793.2. Hundertsatzgebühren
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.2. Hundertsatzgebühren 3.2.1. Begriff Rz 77: Hundertsatzgebühren sind die mit einem bestimmten Hundertsatz (Prozentsatz) von einer Bemessungsgrundlage zu entrichtenden Gebühren für die in den Tarifposten des § 33 GebG taxativ aufgezählten Rechtsgeschäfte. 3.2.2. Bemessung und Entrichtung Rz 78: Die Hundertsatzgebühren sind…

VPR 2021 Rz 31–371.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode Rz 31: Der angemessene Verrechnungspreis wird bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ("cost plus method", CPM) auf der Grundlage der Kosten des Leistungserbringers ermittelt, die um einen marktüblichen (Roh-)Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Rohgewinnspanne ergibt sich damit grundsätzlich aus der Differenz zwischen…

EStR 2000 Rz 5676–567818.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

18.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung Rz 5676: Wird der Preis für einen veräußerten Betrieb laut Kaufvertrag in mehreren Teilbeträgen (Raten) entrichtet, deren Anzahl bereits bei Vertragsabschluss feststeht, handelt es sich nicht um eine Betriebsveräußerung gegen Rente. Rz 5677: Soll die Bezahlung des vereinbarten Preises…

EStR 2000 Rz 6223–622420.3 Besonderer Steuersatz
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.3 Besonderer Steuersatz 20.3.1 Allgemeines Rz 6223: Mit dem BBG 2011 wurde die Anwendung des besonderen Steuersatzes von 25% auf Kapitaleinkünfte, unabhängig davon, ob im Abzugsweg oder im Zuge der Veranlagung erhoben, vorgesehen. Dies machte die bis dahin geltenden entsprechenden Regelungen des…

LStR 2002 Rz 6307.14.4 Nachversteuerungssatz
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.14.4 Nachversteuerungssatz Rz 630: Die Nachversteuerung hat einheitlich mit einem Steuersatz von 30% zu erfolgen. Dies gilt auch für die Nachversteuerung von Sonderausgaben, die vor dem 1. Jänner 1989 abgesetzt worden sind und bei denen früher unterschiedliche Nachversteuerungssätze bestanden haben (§ 117 Abs. 5…

KStR 2013 Rz 89–981.2.1.2.4 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.1.2.4 Einkünfteermittlung 1.2.1.2.4.1 Allgemeines Rz 89: Ein Betrieb gewerblicher Art unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988, soferne nicht die Befreiung nach § 5 Z 6 KStG 1988 wegen Verfolgung begünstigter Zwecke…

EStR 2000 Rz 6132–613520.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile Rz 6132: Besondere Entgelte und Vorteile sind Geldleistungen, die neben den in § 27 Abs. 2 EStG 1988 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden. Dazu zählen beispielsweise: Zahlung verjährter Zinsen. Darlehensabgeld (Damnum); das ist der Unterschiedsbetrag…

GebR 2025 Rz 1287–129527.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1287: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen und der vereinbarten Dauer. Rz 1288: Die Gebühr beträgt im Allgemeinen 1%, bei Jagdpachtverträgen 2% von der Bemessungsgrundlage. 27.3.2.1. Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen Rz…

EStR 2000 Rz 6154–615520.2.2.4.7 Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

20.2.2.4.7 Verlustausgleich Rz 6154: Die Bestimmungen über den Verlustausgleich bei Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 8 EStG 1988) kommen grundsätzlich auch im Rahmen der Entstrickungsbesteuerung zur Anwendung. Wird anlässlich einer Entstrickung die Besteuerung sofort vorgenommen oder in Raten entrichtet (es findet…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…

KStR 2013 Rz 130922.4 Ermittlung des Zinsüberhangs (§ 12a Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

22.4 Ermittlung des Zinsüberhangs (§ 12a Abs. 3 KStG 1988) 22.4.1 Allgemeines Rz 1309ar: Für die Ermittlung des Zinsüberhangs sind gemäß § 12a Abs. 3 KStG 1988 die abzugsfähigen Zinsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres den steuerpflichtigen Zinserträgen gegenüberzustellen. Die in den Zinsüberhang einfließenden Zinsaufwendungen und Zinserträge…

EStR 2000 Rz 779–7834.7.3.3 Altgrundstücke
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

4.7.3.3 Altgrundstücke Rz 779: Für Grund und Boden des Altvermögens kann nach § 4 Abs. 3a Z 3 lit. a EStG 1988 der Veräußerungsgewinn auch pauschal ermittelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Grund und Boden zum 31.3.2012 im Betriebsvermögen nicht…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…

GebR 2025 Rz 1490–149327.7. Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.7. Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG) 27.7.1. Allgemeines und Gegenstand der Gebühr Rz 1490: Die Definition des Glücksvertrages gemäß § 33 TP 17 GebG stimmt mit der des § 1267 ABGB grundsätzlich überein, wonach Verträge der Gebühr unterliegen, mit denen die Hoffnung eines noch…

KStR 2013 Rz 126621.1.10.2.4.3 Steuersatz von weniger als 10%
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

218.1.10.2.4.3 Steuersatz von weniger als 10% Rz 1266be: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 lit. c zweiter Teilstrich KStG 1988 liegt eine das Abzugsverbot der Zinsen oder Lizenzgebühren auslösende Niedrigbesteuerung dann vor, wenn die Zinsen oder Lizenzgebühren bei der empfangenden…

GebR 2025 Rz 1306–131227.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen Rz 1306: Baukosten- und Finanzierungsbeiträge sind in die Bemessungsgrundlage der Gebühr einzubeziehen; dies jedoch nur anteilsmäßig, wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer…