6. Verrechnung von Gutschriften (§ 214 BAO) Rz 700: § 214 Abs. 1 BAO enthält grundsätzliche Vorschriften darüber, auf welche Abgabenschuldigkeiten Zahlungen oder sonstige Gutschriften zu verrechnen sind. Rz 701: Die Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO sind in allen Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung anzuwenden (siehe Ausführungen…
2.5. Aufrechnung (Kompensation) Rz 130: Auf Grund des § 1438 ABGB tritt wechselseitige Tilgung gleichartiger Forderungen (zB Abgabenforderung des Bundes als Geldforderung und Geldforderung privatrechtlicher Natur des Abgabenschuldners gegen den Bund, insbesondere aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen) im Ausmaß der geringeren der beiden Forderungen ein…
Artikel 265 Abrechnung (Artikel 215 des Zollkodex) (1) Unbeschadet der Artikel 46 und 48 des Zollkodex kontrolliert die Überwachungszollstelle die Abrechnung gemäß Artikel 175 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 unverzüglich. Die Überwachungszollstelle kann den von dem Inhaber der Bewilligung ermittelten Betrag der…
5.3. Inhalt und Form der Abrechnung Die Abrechnung hat, sofern die Überwachungszollstelle keine abweichende Regelung trifft, folgende Mindestangaben zu enthalten: Referenzhinweis auf die Bewilligung (GZ bzw. Nr. der Zollanmeldung); die Bemessungsgrundlagen (Menge, KN-Code, Ursprung, Zollwert und Zollsatz) der Einfuhrware(n) (IM/EX-Verfahren…
13.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches Aufwandsersparnis Rz 614: Übernimmt der Gesellschafter-Geschäftsführer Haftungen für die Gesellschaftskredite und verzichtet er auf Haftungsprovisionen, kann ein Vorteilsausgleich im Zusammenhang mit nichtverzinsten Forderungen gegen den Anteilsinhaber nicht mit dem Argument geltend gemacht werden, bei einer Besicherung der Kredite…
5.4. Buchmäßige Erfassung 5.4.1. Im Rahmen der Überlassungsfiktion entstandene Zollschuldbeträge Soweit Einfuhrabgabenbeträge im Rahmen der Überlassungsfiktion entstanden sind, sind diese selbst zu berechnen, in der Abrechnung getrennt von anderen Einfuhrabgabenbeträgen auszuweisen und mit der Vorlage der Abrechnung zu entrichten (Selbstberechnung). Eine bescheidmäßige…