24.226.2 Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG 1988) 24.2.126.2.1 Betroffene Körperschaften Rz 1424: § 19 KStG 1988 sieht in einer gewissen Analogie zum einkommensteuerrechtlichen Tatbestand des § 24 EStG 1988 die Besteuerung des Liquidationsgewinnes und damit eine Schlussbesteuerung vor, um die Besteuerung…
…Erklärungen über das erzielte Einkommen legen, und wird veranlagt. Stille Reserven werden in der Privatstiftung nur dann realisiert, wenn die Privatstiftung anlässlich der Auflösung einen Betrieb (Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) veräußert oder beendet, bzw. Wirtschaftsgüter aus dem betrieblichen Bereich in den außerbetrieblichen Bereich transferiert und erst danach…
…die Körperschaft endgültig, wobei der Eintragung im Firmenbuch nur deklaratorische Wirkung zukommt. Auch die bloße Insolvenz stellt noch keinen Auflösungsgrund dar. So fällt grundsätzlich erst die Auflösung infolge eines Konkurses im Gegensatz zu einem Sanierungsverfahren unter den Anwendungsbereich des § 19 KStG 1988. Bei eröffnetem Insolvenzverfahren…
18.2.7 Auflösung von Rücklagen und Investitionsbegünstigungen Rz 5686: Vor der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes sind steuerfreie Rücklagen bzw. steuerfreie Beträge aufzulösen. Rz 5687: Scheiden Wirtschaftsgüter, für die ein Investitionsfreibetrag geltend gemacht wurde, infolge Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes innerhalb der Behaltefrist des § 11 Abs…
…3 Auflösung des Bausparvertrages Rz 1302: Die steuerliche Bindungsfrist eines prämienbegünstigten Bausparvertrages beträgt 6 Jahre ab Vertragsabschluss. Im Jahr der Auflösung des Bausparvertrages (Rückzahlung des gesamten oder auch nur eines Teiles des Guthabens) besteht nur ein aliquoter Prämienanteil für volle Kalendermonate. Erfolgt die Auflösung des…
39.6 Vorzeitige Auflösung des Bausparvertrages (§ 108 Abs. 6 EStG 1988) Rz 1314: Wird ein Bausparvertrag vorzeitig - vor Ablauf von 6 Jahren - aufgelöst oder werden die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung verwendet, ist die Prämie durch die Bausparkasse vom Steuerpflichtigen zurückzufordern. Allerdings hat die…
7.8.8 Berechnung und Auflösung des Aktivpostens 7.8.8.1 Berechnung des Aktivpostens Rz 3234: Der Berechnung des Aktivpostens sind folgende Eckwerte zu Grunde zu legen: Die AfA des Leasinggebers: Es ist dabei jene AfA heranzuziehen, die konkret beim Leasinggeber anzusetzen ist. Es…
…Widerruf einer nicht unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 (= betriebliche) fallenden Privatstiftung 10.5.1 Allgemeines Rz 281: Der Widerruf einer Privatstiftung (§ 34 PSG) führt zu deren Auflösung (§ 35 Abs. 2 PSG) und zur Übertragung des Vermögens auf den Letztbegünstigten (§ 36 Abs…
…Liquidation Rz 6172: Als Veräußerung im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 gilt auch der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung (§ 27 Abs. 6 Z 2 EStG 1988)…
…und damit beendet, kann der Förderungszweck nicht mehr erfüllt werden. Im Falle einer ungesäumten Auflösung der Privatstiftung bleibt ihr die Eigenschaft einer Unternehmenszweckförderungsstiftung bis zur Abwicklung und der Verteilung des Restvermögens erhalten, andernfalls wandelt sich die Stiftung in eine eigennützige Privatstiftung und kommt § 13 Abs…
…in Höhe von 3.050 Euro zuzüglich 1/10 aus dem Jahr 02 in Höhe von 2.700 Euro) zu versteuern. 4.4.4 Wechsel in der Stiftungseigenschaft Rz 181: Siehe Rz 145. 4.4.5 Auflösung und Abwicklung Rz 182: Siehe Rz 151 ff.
…kommen die Bestimmungen über Substanzauszahlungen gemäß § 27 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 nicht zum Tragen. 4.1.3 Auflösung der betrieblichen Privatstiftung Rz 151: Bei Auflösung und Abwicklung der betrieblichen Privatstiftung ist § 19 Abs. 1 bis 6 KStG 1988 (siehe KStR 2001 Rz 1394…
…auf den verbleibenden Gesellschafter über. Diesfalls bleibt die Unternehmerkontinuität gewahrt. Das Anwachsen der Gesellschaftsanteile beim verbleibenden Gesellschafter stellt umsatzsteuerlich keine Auflösung der Gesellschaft, somit auch keinen steuerbaren Vorgang zwischen ihm und der Gesellschaft dar. Voraussetzung für ein nicht steuerbares Anwachsen ist, dass der verbleibende Gesellschafter…
…der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder; g)Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft; h)Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins; i)Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen. § 11: Der Vorstand (1)Der Vorstand besteht…
19.4.3 Übertragung stiller Rücklagen Rz 5955: Bei der Übertragung, Verwendung und Auflösung stiller Rücklagen im Gesellschaftsvermögen ist grundsätzlich hinsichtlich aller Gesellschafter einheitlich vorzugehen. Sind für eine im Gesellschaftsvermögen aufgedeckte stille Rücklage die Voraussetzungen des § 12 EStG 1988 gegeben, so kann eine Übertragung auf…
9.1.3 Einzelfälle 9.1.3.1 Abfertigungen Rz 649: Abfertigungen, die anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses anfallen, sind Arbeitslohn und gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Siehe Rz 1070 ff. 9.1.3.2 Abfindungen Rz 650: Abfindungen, die im Rahmen eines…
24.2.426.2.4 Liquidationszeitraum Rz 1431: Der Einkommensermittlungszeitraum weicht nach § 19 Abs. 3 KStG 1988 vom normalen Besteuerungszeitraum ab. Durch die Auflösung stiller Reserven anlässlich der Aufgabe tritt nämlich eine steuererhöhende Wirkung (Besteuerungsspitze) ein, die insoweit entschärft wird, als § 19 KStG 1988 eine…
…des letztvorangegangenen Jahresabschlusses ergibt. Dabei handelt es sich also um jenes Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften anzusetzen war. Abwicklungsanfangsvermögen ist das Nominalkapital zuzüglich freier Rücklagen, gesetzlicher Rücklagen und Gewinnvorträgen abzüglich ausstehender Einlagen auf das Nominalkapital und (bilanzielle…
…Maßnahmen der Pflege (§ 1 Abs. 5 Bausparkassengesetz) verwendet werden oder bei Übertragung des Bausparvertrages an den (Ehe-)Partner bei Aufteilung ehelicher Ersparnisse im Wege der Scheidung/Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder bei Tod des Steuerpflichtigen. oder für Maßnahmen der Bildung (§ 1 Abs. 4 Bausparkassengesetz) oder…
…Anzahlungen Rz 666: Erhaltene Anzahlungen sind Betriebseinnahmen, gegebene Anzahlungen sind (außer sie betreffen Anlagevermögen) Betriebsausgaben (VwGH 31.3.1992, 92/14/0025), ebenso werden Vorschüsse und à conto-Zahlungen behandelt. Auflösung steuerfreier Beträge Rz 667: Die Auflösung steuerfreier Beträge (§§ 12 Abs. 7 und 14 Abs…