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ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…kann mit Beschluss durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides (dh. des Erstbescheides) und der Beschwerdevorentscheidung die Sache an die Abgabenbehörde zurückverweisen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden müssen oder ein Bescheid hätte unterbleiben können (§ 278 Abs. 1 BAO)…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

… bei Bescheiden, die sich lediglich auf nationales Recht stützen (zB in Haftungs- oder Sachhaftungsangelegenheiten). In diesen Fällen sind weiterhin die Vorschriften der BAO betreffend die Abänderung, Aufhebung oder Zurücknahme von Bescheiden (zB § 294 BAO oder § 299 BAO) anzuwenden. Die Änderung von Entscheidungen, mit denen keine…

RAE23. entfällt
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… 293a BAO bestehen keine Bedenken, diese Bestimmung etwa auch anzuwenden, wenn trotz eines zeitgerecht eingereichten Zahlungserleichterungsansuchens oder eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung zu Unrecht ein Säumniszuschlag festgesetzt wurde. Derartige Rechtswidrigkeiten können im Berufungsweg oder durch einen Antrag gemäß § 299 BAO geltend gemacht werden. Rz…

RAE Rz 1490–151117. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Aussetzung der Einbringung ergibt sich somit kein Tilgungstatbestand. Hierauf ist bei Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 160 BAO) vorliegen, Bedacht zu nehmen. Da die Aussetzung nicht zu einem Erlöschen der Abgabenschuld führt, bleiben nicht nur die Ansprüche als solche…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 1080 ff. 13.4. Nach dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes entstandene Umstände Rz 1099: Die einmal entstandene Gebührenschuld wird durch die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung eines Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung nicht aufgehoben. Damit kommt zum Ausdruck, dass die entstandene Gebührenschuld durch nachträgliche…

KStR 2013 Rz 1427–143026.2.2 Auflösungstatbestände
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

24.2.226.2.2 Auflösungstatbestände Rz 1427: Obwohl § 19 Abs. 1 KStG 1988 von einer beschlossenen Auflösung spricht, ist ein formeller Auflösungsbeschluss nicht als Anwendungsvoraussetzung für die Liquidationsbesteuerung zu sehen. Sämtliche unternehmensrechtliche Auflösungstatbestände sind auch als steuerrechtliche Auflösungstatbestände anzusehen. Nach den einzelnen Gesellschaftsformen kommen…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…das Rechtsgeschäft einvernehmlich (vertraglich) aufgehoben wird. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Aufhebung des Rechtsgeschäftes mit Wirkung ex nunc oder ex tunc erfolgt. Rz 1016: Gemäß § 23 Abs. 2 BAO wird die Besteuerung nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Verhalten, das den steuerpflichtigen Tatbestand erfüllt…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.10.5. Gebührenbefreiungen Rz 1601: Neben Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes 1957 (zB UmgrStG) und solchen nach allgemeinen Befreiungsbestimmungen des GebG, wie jener nach § 15 Abs. 3 GebG (siehe Rz 1040 ff), nach § 19 Abs. 2 GebG (siehe Rz 1111 ff) oder nach § 20 Z…

GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…GrESt ist nach den Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 zu ermitteln. Gebühr | Kap Rente | : | x | = | Gem Wert insgesamt | : | Gem Wert bew BV | 98.420,57 | : | x | = | 93.000 | : | 53.000…

LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Abgabenerklärung zu entscheiden. Rz 912j: Nachträgliche Änderungen eines Bescheides aus einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung sind aus allen in der BAO genannten Fällen möglich. Der Bescheid kann insbesondere durch Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO oder auf Grund einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO geändert oder aufgehoben werden…

NeuFöR Rz 148–1516.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

6.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 148: Die Befreiung von Stempelgebühren (insb. die TP 2 Abs. 1 Z 1 und 2, TP 5, TP 6 Abs. 1 und 2 sowie TP 14 des § 14 Gebührengesetz) und Bundesverwaltungsabgaben gilt…

RAE Rz 600–6245. Abgabenkonten (§ 213 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…zB im BerufungswegBescheidbeschwerdeverfahren oder infolge einer Bescheidänderung gemäß § 295 BAO, einer ersatzlosen Aufhebung eines ein Leistungsgebot beinhaltenden Bescheides oder einer Abschreibung nach den §§ 235 und 236 BAO ergeben. Weiters können sich auch Gutschriften auch im Zusammenhang mit einer in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung ergeben (zB…

RAE Rz 1451–147016.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1463: Eine gemäß § 230 Abs. 7 letzter Satz BAO vergleichbare Außerkrafttretensregelung ist für die Aussetzung der Einhebung nicht getroffen, sodass Vollstreckungsbescheide nach Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung vor der Verfügung des Ablaufes oder des Widerrufes der Aussetzung der Einhebung wirkungslos wären. Legt der Abgabepflichtige ein…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.12. Befreiungen Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 446: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632/92…

RAE Rz 1420–142315a. Rückstandsbescheinigung (§ 229a BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…örtliche Zuständigkeit für die Ausstellung der Rückstandsbescheinigung (bzw. für die bescheidmäßige Erledigung hierauf gerichteter Anträge) richtet sich danach, welchem Finanzamt die Erhebung der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer des Abgabepflichtigen oder die Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) des Antragstellers obliegt. Rz 1424 bis 1429: derzeit frei

RAE Rz 1330–133713. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…werden. 13.3. Exekutionstitel Rz 1335: Exekutionstitel hinsichtlich vollstreckbar gewordener Abgaben ist sowohl für das finanz-behördliche als auch für das gerichtliche Vollstreckungsverfahren gemäß § 229 BAO der Rückstandsausweis. 13.3.1. Exekutionstitel ausländischer Abgabenbehörden Rz 1336: AufgrundAuf Grund ausdrücklicher zwischenstaatlicher Vereinbarungen (derzeitzB mit Deutschland, Frankreich…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

1.6. Verjährung Rz 13: Nach § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957…

RAE Rz 278–2883.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1 BAO ändernder Bescheid zu erlassen. Rz 285: Wurde für die Abgabenzahlungsschuld eines mit Beschwerde angefochtenen Abgabenbescheides eine Zahlungserleichterung bewilligt, so erlischt diese wegen Wegfalls der Abgabenzahlungsschuld, wenn die Beschwerde durch Aufhebung des Bescheides unter Zurückverweisung an die Abgabenbehörde (§ 278 Abs. 1 erster Satz BAO…

RAE Rz 1600–161919. Abschreibung von Abgaben (Löschung, Nachsicht §§ 235 und 236 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…genommene Gesamtschuldner oder Haftende in Betracht, so ist weitere Voraussetzung für eine Löschung, dass diesen gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen auf Dauer aussichtslos erscheinen. Rz 1619: Die Nachfrist des § 235 Abs. 3 BAO gilt im Analogieweg auch, wenn Nachsichtsbescheide durch § 299 BAO oder einen anderen Verfahrenstitel aufgehoben werden.