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UP-43003.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

3.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse Für vom multilateralen EWR-Abkommen erfasste EWR-Ursprungserzeugnisse wird bei der Wiedereinfuhr eine Zollpräferenz gewährt.

UP-430011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2020

…1. Änderung des Protokolls Der Gemeinsame EWR Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen des Ursprungsprotokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagerwaren Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder im EWR in vorübergehender Verwahrung…

UP-43009.5. Sanktionen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…gegen jede Person angewandt, die ein Schriftstück mit sachlich falschen Angaben anfertigt oder anfertigen lässt, um die Präferenzbehandlung für ein Erzeugnis zu erlangen. 9.6. Freizonen (1) Die EWR-Länder treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Erzeugnisse mit Präferenznachweis, die während ihrer Beförderung…

GK-0410Schweiz
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Mitzuführende Dokumente | Gelegenheitsverkehr (Abschnitt 1.2.) | nein |   | Schweizerische Lizenz (Abschnitt 2.5.); Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) | Dreiländerverkehr mit Drittländern (Beförderungen von/nach Österreich von/nach einem Nicht-EU/EWR-Staat) | ja | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs…

NeuFöR Rz 148–1516.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…des Nachfolgeunternehmers die Anerkennung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 373c GewO 1994 von Tätigkeiten in einem anderen EU/EWR Mitgliedstaat als Befähigungsnachweis die Erteilung von entsprechenden Aufenthaltsbewilligungen im Sinne von § 14 GewO 1994 zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit die Beilagen im Zusammenhang mit…

LStR 2002 Rz 41.2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

1.2.3 GastarbeiterGewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen Rz 4: Ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mehr als sechs Monaten besitzen, haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und sind daher bereits ab Beginn des Inlandsaufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26 BAO). Sie…

GK-0410Anlage 9
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 9 Schweizer Lizenz für den grenzüberschreitenden Personenverkehr [Grafik]  

UP-43003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom multilateralen EWR-Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses Abkommens sein; 3.die…

UP-4300Anhang 3
geltende FassungRichtlinien29.09.2022
UP-43008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im EWR-Abkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED; 2.die Erklärung auf der Rechnung oder Erklärung auf der Rechnung EUR-MED, die innerhalb der Wertgrenze von…

UP-4300Anhang 1
geltende FassungRichtlinien08.06.2018

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UP-4300Anhang 2
geltende FassungRichtlinien08.06.2018

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UP-4300Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4300 (Arbeitsrichtlinie EWR [IS, NO, LI]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

VB-0220Anlage 4
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

Anlage 4 Muster einer Einfuhrbewilligung Blatt 3 [Grafik]  

ZK-25602.3. Bewilligungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 3 bis 6 | Art. 161, Art. 166, Art. 167 | Art. 259 | - 2.3.1. Ansässigkeit Sofern nichts anderes bestimmt ist, wird die Bewilligung ausschließlich…

UP-43008.5.3. Abfertigung bei unterschiedlichen Zollstellen - Angaben im Ersatzpräferenznachweis
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…5.3. Abfertigung bei unterschiedlichen Zollstellen - Angaben im Ersatzpräferenznachweis Erläuterungen und die praktische Vorgangsweise können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.6. entnommen werden. 8.6. Buchmäßige Trennung Die buchmäßige Trennung ist im EWR vorgesehen. Details können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 1. entnommen werden.

GK-04102.5. Abkommen EG - Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Personen im Gelegenheitsverkehr (Abschnitt 1.2.) mit Schweizer Kraftfahrzeugen einer der Gemeinschaftslizenz (siehe Abschnitt 2.2. der Kontrolldokumentation Personenverkehr EU/EWR) gleichwertigen (und ähnlichen) schweizerischen Lizenz. Verkehre von, nach und durch Österreich dürfen somit nur unter folgenden Voraussetzungen von Schweizer Busunternehmern durchgeführt wer den: Mitführen…

GK-0500Schweiz
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Schweiz | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Artikel 9 des Abkommens über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße | ja, siehe Anm. | ja, siehe Anm. | 1.Gemeinschaftslizenz (siehe Abschnitt 1.1.5.); 2.Drittlandverkehr…

GK-0400Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 4 Bescheinigung für den Werkverkehr [Grafik]   [Grafik]  

UP-43008.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in einem EWR-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines Teils dieser Erzeugnisse zu anderen EWR-Zollstellen durch eine oder mehrere Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder EUR-MED ersetzt werden…