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LStR 2002 Rz 865–86712.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…3.1999, 98/14/0119), an Kinder aus geschiedenen Ehen, an mittellose Angehörige (Eltern, usw.) und an den "qualifizierten" Lebensgefährten ( § 106 Abs. 3 EStG 1988) von der Berücksichtigung nach § 34 EStG 1988 ausgenommen. Grundsätzlich sind einmalige, dem Familienrecht zuzuordnende Leistungen wie beispielsweise Abgeltungsbeträge nach § 98…

LStR 200212.8.26 Unterhaltskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.26 Unterhaltskosten Siehe Rz 865 ff.

LStR 2002 Rz 3915.9.28 Telefon
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…beruflich veranlasste Telefonate sind im tatsächlichen Umfang als Werbungskosten absetzbar. Telefongebühren unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot (auch nicht die Grundgebühr). Verwendet der Dienstnehmer das eigene Telefon, so sind die Telefongebühren hinsichtlich des beruflich veranlassten Teils absetzbar. Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, dass jemand von seiner Wohnung aus -…

LStR 2002 Rz 795–79611.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Aus dieser Vereinbarung über den überwiegenden Kindesaufenthalt leitet sich die Haushaltszugehörigkeit ab. Es kann daher dem Grunde nach nur jener Elternteil den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen, bei dem sich das Kind im Sinne der getroffenen Vereinbarung nicht überwiegend aufhält. Dem anderen Elternteil, bei dem das Kind…

LStR 2002 Rz 10319–1034142.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 10341
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…Berücksichtigung finden können, die sich nicht für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung eignet. Die gegenständlichen Ausgaben sind somit aus steuerlicher Sicht der Lebensführung iSd § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 weit näher als den Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung…

LStR 2002 Rz 875–87612.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Ausbildung gesondert zu prüfen wäre (vgl. VwGH 26.06.2013, 2012/13/0076). Mehraufwendungen, die durch einen auswärtigen Schulbesuch oder durch ein auswärtiges Studium entstanden sind, sindgelten dann nicht zwangsläufigals außergewöhnliche Belastung iSd § 34 Abs. 8 EStG 1988, wenn dieser Schulbesuch oder dieses Studium bei…

EStR 2000 Rz 6867–6875Schmerzengeld
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…1 lit. a EStG 1988 dar, weil der Schaden freiwillig verursacht wird. Teilwaldrecht Rz 6873: Siehe Rz 4140 ff und 5001 ff. U-Bahnbau Rz 6874: Siehe unter "Geschäftsbeeinträchtigungen" (Rz 6844). Unterhalt Rz 6875: Eine Einmalzahlung zur Abgeltung einer gesetzlichen Unterhaltsleistung ist nicht steuerbar; daher…

EStR 2000 Rz 1616–1619Pflegetätigkeit (Betreuung)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…sind die obigen Ausführungen nicht anzuwenden; es ist, sofern kein Dienstverhältnis vorliegt, grundsätzlich von einer gewerblichen Betätigung der betreuenden Person (Pflegepersonen) auszugehen (§ 23 EStG 1988). Zu Leistungen an Pflegeeltern zur Erleichterung der mit der Pflege eines Kindes verbundenen (Unterhalts-)Lasten siehe Rz 6606. Betriebsausgaben aus…

EStR 2000 Rz 1161–11655.4.6.2.5 Gewährung von weiteren Vergütungen neben dem Grundlohn
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…mit der der Steuerpflichtige gemeinsame Kinder hat, so gehört diese nicht zum betrieblichen Gebäudeteil (vgl. VwGH 24.6.1986, 85/14/0175). Rz 1162: Die Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung ist unter dem Aspekt des Fremdvergleiches bei Betrieben mittlerer Größe (VwGH 22.9.1992, 88/14/0058…

LStR 2002 Rz 90012.8.16 Internat
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Abs. 8 EStG 1988 abgegolten (siehe Rz 873 ff). Sind die Internatskosten durch eine Behinderung bedingt, stellen sie eine außergewöhnliche Belastung dar (siehe dazu Rz 859 ff). Eine rechtliche oder sittliche Verpflichtung, ein Kind außerhalb des Familienverbandes zu erziehen, liegt in der Regel nicht vor…

LStR 2002 Rz 877–87912.7.3 Kostentragung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

12.7.3 Kostentragung Rz 877: Der Pauschbetrag steht zu, wenn auch tatsächlich entsprechende Mehraufwendungen (dem Grunde nach) erwachsen; diese sind allerdings nicht ziffernmäßig nachzuweisen (VwGH 21.9.1993, 93/14/0078; VwGH 29.6.1995, 93/15/0104; VwGH 27.5.1999, 97/15…

LStR 2002 Rz 828–83212.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…des Unternehmerwagnisses übernommenen Bürgschaftsverpflichtung nicht zwangsläufig (siehe dazu ABC der außergewöhnlichen Belastungen, Rz 893 ff, sowie VwGH 28.2.1995, 95/14/0016; VwGH 20.11.1996, 96/15/0004). Ebenso sind Belastungen, die aus dem Antritt einer Erbschaft oder beispielsweise aus der Erfüllung von…

EStR 2000 Rz 6611–661222.2.5 Beispiele
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…abzugsfähig, die in einem früheren Jahr abgeflossen sind, als die Einnahmen zufließen. Ergibt sich daraus ein Verlust, kann dieser nicht einkommensmindernd mit anderen Einkünften (auch nicht mit anderen Überschüssen aus Leistungen) ausgeglichen werden (absolutes Verlustausgleichsverbot). Für Einkünfte aus Leistungen besteht eine Freigrenze von 220 Euro.

EStR 2000 Rz 1231–12325.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…aus bedeutsamen betrieblichen Gründen hat auf die Anerkennung des Dienstverhältnisses zwar idR keinen Einfluss (VwGH 11.2.1970, 0943/68). Ist dies jedoch nicht nur vorübergehend der Fall und erfolgt seitens des nahen Angehörigen keine Reaktion (zB vorzeitiger Austritt gemäß § 26 AngG), ist unter dem…

LStR 2002 Rz 896–89912.8.15 Hausgehilfin
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…der Fall sein, wenn beide Ehegatten aus Gründen einer sonstigen Existenzgefährdung der Familie zum Unterhalt beitragen müssen (VwGH 10.9.1987, 87/13/0086; VwGH 2.8.1995, 94/13/0207) oder der nicht berufstätige Ehegatte seinen Aufgaben, den Haushalt zu führen bzw. die Kinder…

LStR 2002 Rz 797–80411.9.2 Unterhaltsverpflichtung
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…des betreffenden Jahres getilgt. Rz 800: Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung ergibt sich bei Vorliegen eines Gerichtsurteils oder eines gerichtlichen oder behördlichen Vergleiches aus dem darin festgesetzten Unterhaltsbetrag, im Falle einer außerbehördlichen Einigung durch den in einem schriftlichen Vergleich festgehaltenen Unterhaltsbetrag. Siehe auch Beispiel Rz 10800…

LStR 2002 Rz 779–78111.4.4 Das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend"
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht, bei aufrechter Ehe (oder eingetragener Partnerschaft bzw. bei Partnerschaft mit Kind) tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem (Ehe-)Partner lebt. Der Umstand einer - auch längeren - beruflich notwendigen Abwesenheit eines (Ehe-)Partners steht der Annahme einer ehelichen bzw. eheähnlichen Gemeinschaft nicht entgegen. Die berufliche…

LStR 2002 Rz 2144.3 Sachbezüge - Einzelfälle außerhalb der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…der Verwaltungspraxis bei fallweiser Privatnutzung eines firmeneigenen Festnetztelefones durch den Arbeitnehmer ist kein Sachbezugswert zuzurechnen. Allein auf Grund der Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen Mobiltelefons ist die Zurechnung eines pauschalen Sachbezugswertes daher nicht gerechtfertigt. Bei einer im Einzelfall erfolgten umfangreicheren Privatnutzung, sind die anteiligen tatsächlichen Kosten zuzurechnen.

LStR 2002 Rz 344–3455.9.9.3 Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…nicht geeignet ist, als Mittelpunkt der Lebensinteressen zu dienen (vgl. Rz 148). Der Verkauf des Einfamilienhauses bzw. der Wohnung am Familienwohnsitz würde aufgrund der Lage in einem strukturschwachen Gebiet zu erheblichen Vermögenseinbußen führen. Die Anschaffung einer adäquaten Wohnung am Beschäftigungsort wäre aus dem Erlös nicht…

EStR 2000 Rz 4830–483914.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 sind ab der Veranlagung 2002 werbewirksame Geld- und Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen geleistet werden, als Betriebsausgaben abzugsfähig. Eine Angemessenheitsprüfung ist hinsichtlich werbewirksamer Katastrophenspenden nicht vorzunehmen. Werbewirksamkeit der Zuwendungen (Spenden) ist ua. gegeben, bei…