RIS AI
7 117 Treffer486 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 1071–107415.6.3 Vor- und Außergruppenverluste
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Vorgruppenverluste dar, insoweit sie erst während aufrechter Gruppenzugehörigkeit "abreifen" (VwGH 31.5.2017, Ro 2015/13/0024). Vorgruppen- und Außergruppenverluste von Gruppenmitgliedern sind im höchstmöglichen Ausmaß, also bis zur Höhe der eigenen (späteren) Gewinne des jeweiligen Gruppenmitglieds zu verrechnen (VwGH 21.3.2018, Ro 2017…

KStR 2013 Rz 1092–109915.6.6.5.2 Verlustverrechnung bei Veränderung oder Beendigung der Gruppenzugehörigkeit
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

15.6.6.5.2 Verlustverrechnung bei Veränderung oder Beendigung der Gruppenzugehörigkeit Rz 1092: Scheidet ein ausländisches Gruppenmitglied aus der Unternehmensgruppe vor vollständiger Nachversteuerung der zugerechneten Verluste aus, ist im Jahr des Ausscheidens ein Betrag in Höhe aller offenen, noch nicht nachversteuerten Verluste bei jenem…

KStR 2013 Rz 1100–110515.6.6.6 Unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…durch Nachversteuerungsbeträge aufgrund zugerechneter Verluste ausländischer Gruppenmitglieder erhöht; diese gehen gesondert in das zusammengefasste Gruppenergebnis ein. Rz 1104: Für den Gruppenträger haben die Begriffe Vor- und Außergruppenverluste keine Bedeutung (zur Bedeutung bei unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern siehe Rz 1071). Er kann somit seine gesamten vortragsfähigen Verluste…

KStR 2013 Rz 1075–107815.6.6 Ausländische Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

15.6.6 Ausländische Gruppenmitglieder 15.6.6.1 Allgemeines Rz 1075: Die Unternehmensgruppe kann auch ausländische Gruppenmitglieder umfassen, die in einem Staat ansässig sind, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht (siehe Rz 1013a; zum ex lege Ausscheiden von am 28.2.2014 bestehenden Gruppenmitgliedern…

KStR 2013 Rz 1086–109115.6.6.5 Verlustnachversteuerung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

15.6.6.5 Verlustnachversteuerung 15.6.6.5.1 Nachversteuerung während der Gruppenzugehörigkeit Rz 1086: Die Nachversteuerung von zugerechneten ausländischen Verlusten hat zu erfolgen, wenn der ausländische Verlust mit ausländischen Gewinnen verrechnet wird oder verrechnet werden könnte (§ 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988…

UmgrStR 2002 Rz 566–5932.4. Verlustabzug (§ 10 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

2.4. Verlustabzug (§ 10 UmgrStG) 2.4.1. Allgemeines Rz 566: Umwandlungen bedeuten das Ende der übertragenden Kapitalgesellschaft und die Vermögensübernahme durch eine errichtete Personengesellschaft oder durch den Hauptgesellschafter als Gesamtrechtsnachfolger. Damit verbunden ist in aller Regel die Buchwertübernahme und damit die in § 10 UmgrStG…

KStR 2013 Rz 1079–108515.6.6.2 Ermittlung des zuzurechnenden Verlustes
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

15.6.6.2 Ermittlung des zuzurechnenden Verlustes Rz 1079: Ab der Veranlagung 2012 sind gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 und den übrigen relevanten Bestimmungen des EStG 1988 und KStG 1988 zu…

UmgrStR 2002 Rz 1702–17196.4. Verlustabzug (§ 35 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

6.4. Verlustabzug (§ 35 UmgrStG) Rz 1702: § 35 UmgrStG bezieht sich auf den Verlustabzug iSd § 8 Abs. 4 KStG 1988 der übertragenden und übernehmenden Körperschaft sowie auf Verlustvorträge aus den der Körperschaft als Gruppenträger zugerechneten Verlusten, aus Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder iSd § 9 Abs. 6 Z…

UmgrStR 2002 Rz 241–2551.4.6. Mantelkauf
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

1.4.6. Mantelkauf Rz 241: Die Mantelkaufbestimmung des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 knüpft den Abzug von Verlusten an die Voraussetzung, dass es bei der Körperschaft zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens eines Verlustes und dem Zeitpunkt des Verlustabzuges zu keinem Verlust der…

KStR 2013 Rz 1060–107015.6.2 Unbeschränkt steuerpflichtige inländische Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Allgemeines Rz 1060: Als Ergebnis eines unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds gilt gemäß § 9 Abs. 6 Z 1 KStG 1988 das Einkommen unter Berücksichtigung der Sonderbestimmung für Vor- und Außergruppenverluste des Gruppenmitglieds gemäß § 9 Abs. 6 Z 4 KStG 1988 (somit ungekürzte Verrechnung dieser Verluste mit den…

KStR 2013 Rz 1021–102515.3 Gruppenträger
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Zwecke der Zusammenrechnung der Ergebnisse der Gruppenmitglieder im Rahmen der Gruppenbesteuerung unter Einhaltung der Vorgaben des § 9 KStG 1988 (insbesondere betreffend Vor- und Außergruppenverluste) wie inländische Betriebsstätten der Gruppenträgerin behandelt werden. Für die so einbezogenen Gruppenmitglieder gilt Rz 1009 sinngemäß. Die Besteuerung des Gruppenergebnisses erfolgt…

UmgrStR 2002 Rz 1244–12453.10. Einbringung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…die Firmenwertabschreibung auslösen kann. Vortragsfähige auf das Gruppenmitglied nach § 21 UmgrStG übergehende Verluste werden zu Außergruppenverlusten. Beispiel: Die Unternehmensgruppe besteht aus der A-GmbH als Gruppenträger und ihren 100%-Töchtern B-GmbH und C-GmbH. Das Wirtschaftsjahr entspricht bei allen Gesellschaften dem Kalenderjahr. Die X…

KStR 2013 Rz 130922.10 Zinsschranke in der Unternehmensgruppe (§ 12a Abs. 7 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…7 Z 1 lit. b KStG 1988). Vor- und Außergruppenverluste von Gruppenmitgliedern kürzen die Einkünfte nicht. Bei beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Gruppenmitgliedern werden nur die Einkünfte aus inländischen Betriebsstätten berücksichtigt; dies gilt sinngemäß auch für beschränkt steuerpflichtige Gruppenträger. Das verrechenbare Gruppen-EBITDA beträgt 30% des Gruppen…

UmgrStR 2002 Rz 349–3541.7. Verschmelzung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…siehe KStR 2013 Rz 1110a). Verlustvortrag: Dem Grunde nach gelten die Regelungen der §§ 4, 21 und 35 UmgrStG. Vortragsfähige Vor- oder Außergruppenverluste sind ebenso betroffen wie solche im Sinne des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 KStG 1988…

UmgrStR 2002 Rz 619–6222.6. Umwandlung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…auf den Gruppenträger. Zur Firmenwertabschreibung siehe die Aussagen in Rz 620e zur errichtenden Umwandlung. Zum Verlustvortragsübergang siehe Rz 620f. Im Falle der verschmelzenden Umwandlung auf den Gruppenträger ohne Untergang der Unternehmensgruppe wandeln sich die Vor- oder Außergruppenverluste in vortragsfähige Verluste im Sinne des § 8 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 1785–17876.7. Spaltung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Verlust iHv 40.000, sodass dem Gruppenträger ein Einkommen von -30.000 zuzurechnen ist. Die übernommenen 20.000 sind zu Außergruppenverlusten geworden und können gegen nachfolgende Gewinne zu 100% verrechnet werden. Vortragsfähige Verluste des Gruppenträgers gehen gemäß § 35 UmgrStG nach Maßgabe von § 21 UmgrStG objektbezogen…

KStR 2013 Rz 4754.5.3 Sonderregelungen für Unternehmensgruppen (§ 26c Z 76 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

… 9 Abs. 6 Z 2 zweiter Satz KStG 1988). Rz 475bc: Damit geht der Verlustrücktrag auch bei Unternehmensgruppen der Berücksichtigung etwaiger Verlustvorträge als Sonderausgaben vor. Jedoch bleibt die Berücksichtigung von Vor- und Außergruppenverlusten bei der Veranlagung 2019 bzw. 2018 unberührt, zumal diese unmittelbar mit Gewinnen…

KStR 2013 Rz 1141–115015.7.2.5 Firmenwertabschreibung und vorherige Teilwertabschreibung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…im Gesamtbetrag der Einkünfte enthalten sind und für die Ratenzahlung bei der Veranlagung des Gruppeneinkommens auf Ebene des Gruppenträgers (insoweit) kein Anwendungsbereich verbleibt. Rz 1150c: Sind im Gesamtbetrag der Einkünfte eines Gruppenmitglieds positive Entstrickungsbeträge enthalten, kann der Abzug von Vor- und Außergruppenverlusten gemäß § 9 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 1171–11913.8. Verlustabzug (§ 21 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

3.8. Verlustabzug (§ 21 UmgrStG) Rz 1171: Das Recht eines Steuerpflichtigen, Vorjahresverluste gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 bzw. § 8 Abs. 4 KStG 1988 als Sonderausgaben abzusetzen, ist an sich ein höchstpersönliches. Ungeachtet der Tatsache, dass der Steuerpflichtige bei einer Einbringung als Rechtsperson nicht untergeht…

EStR 2000 Rz 200–2112.8.5 Nachversteuerung ausländischer Verluste
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.8.5 Nachversteuerung ausländischer Verluste Rz 200a: Eine Nachversteuerung angesetzter ausländischer Verluste wird entweder durch die Verlustverwertung im Ausland oder - wenn der Verlust aus einem Staat stammt, mit dem keine umfassende Amtshilfe besteht - durch Zeitablauf ausgelöst. Durch das AbgÄG 2014 wurde mit Wirksamkeit ab…