…Beschluss Nr. 1/1999 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen vom 28. Mai 1999 über Verfahren zur Vereinfachung der Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und der Ausfertigung von Erklärungen auf der Rechnung gemäß den Rechtsvorschriften über den Präferenzverkehr zwischen der Europäischen Union, der Türkei und…
…Beschlüsse Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei vom 25. Februar 1998 über die Handelsregelung für Agrarerzeugnisse, ABl. Nr. L 86 vom 20.03.1998 S. 1 Protokoll 1 über die Präferenzregelung der Gemeinschaft bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei…
…Einschränkungen eingehalten worden sein; 5.die Erfüllung der unter Ziffer 2. und 4. genannten Voraussetzungen muss durch die Vorlage eines ordnungsgemäßen Präferenznachweises belegt werden 3.2. Präferenzzölle Die bei der Einfuhr zu erhebenden Zölle werden von den Vertragspartnern beseitigt bzw. stufenweise abgebaut. Die Stufenpläne sind…
…Alle nicht von der vorgenannten Liste und damit auch vom Anhang II des EWG-Vertrages bzw. dem Beschluss 1/98 des Assoziationsrates erfassten Agrarerzeugnisse, für welche jedoch im Warenverkehr mit der Türkei ebenso Präferenzzölle angewandt werden, sind von der Zollunion (siehe Arbeitsrichtlinie UP-4500) erfasst.
…Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnissen vom 8. Juli 1999 zur Änderung des Protokolls Nr. 1 des Abkommens, ABl. Nr. L 212 vom 12.08.1999 S. 21 Beschluss 2009…
…ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder in der Türkei in vorübergehender Verwahrung, in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können die…
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Türkei sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/Zollthemen/Für Unternehmenzoll/Ursprung und Präferenzenfuer…
…ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder in der Türkei in vorübergehender Verwahrung, in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können die…
…3.2. Präferenzzölle Das Protokoll 1 des Beschlusses 1/98 legt die Zollkonzessionen der EU aus dem Warenkreis des Anhangs II des EWG-Vertrages für die Einfuhr von bestimmten Agrarerzeugnissen mit Ursprung in der Türkei fest (Rechtsgrundlage siehe Abschnitt 12.). Das Protokoll 2 des Beschlusses…
9. Einbeziehung der Zollunionswaren in die Präferenzabkommen der EU und Türkei Die Bestimmungen des Grundbeschlusses über den freien Warenverkehr gelten auch für Waren, die in einen Teil der Zollunion mit einem Nachweis der Ursprungseigenschaft der Türkei oder der Gemeinschaft eingeführt werden, der in einem Staat…
4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Das Abkommen umfasst nur den Warenverkehr mit in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl nachstehend angeführten Waren (siehe Anhang 1). Der angesprochene Anhang ist derzeit nur in englischer Sprachfassung vorhanden. Sobald eine deutschsprachige Fassung vorliegt…
…nehmende Beschlüsse des Ausschusses für die Zollunion oder des Ausschusses für die Zollzusammenarbeit (siehe Abschnitt 11.); 2."Präferenzzollsatz" den Zollfrei-Satz, der sich aus der Zollunion ergibt; 3."Ursprungserzeugnis" die von den unter (4) genannten Anwendungsbereichen jeweils betroffenen Waren mit Ursprung in der Türkei oder…
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Türkei sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/Zollthemen/Für Unternehmenzoll/Ursprung und Präferenzenfuer…
…den in diesem Beschluss festgelegten Voraussetzungen der Zollkodex der EU und die dazu erlassenen Durchführungsvorschriften, die im Zollgebiet der EU gelten, sowie der Zollkodex der Türkei und die dazu erlassenen Durchführungsvorschriften, die im Zollgebiet der Türkei gelten. Für die Zwecke des Artikels 3 Absatz 4…
4. Besondere Bestimmungen Ursprungswaren der Türkei Auf Grund des BeschlussesBeschlusses Nr. 1/2006 des Ausschusses für die Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei vom 26. September 2006, zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu dem Beschluss Nr. 1/199995 des Assoziationsrates EG Türkei wurde mit Wirkung-Türkei, (kundgemacht…
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12. Rechtsgrundlagen 12.1. Assoziationsabkommen Beschluss 98/238/EG, EGKS, Beschluss des Rates und der Kommission vom 26. Januar 1998 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits, ABl…
8. Rechtsgrundlagen 8.1. Abkommen Beschluss 90/680/EWG, Beschluss des Rates vom 26. November 1990 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra, ABl. Nr. L 374 vom 31.12.1990 S. 13 Abkommen in…
10. Ceuta und Melilla 10.1. Anwendung des Ursprungsprotokolls Der Begriff ,Gemeinschaft' umfasst nicht Ceuta und Melilla. Erzeugnisse mit Ursprung Türkei erhalten bei der Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des Protokolls Nr. 2 zur…
…das vollständig in der Türkei gewonnen und unmittelbar aus diesen Ländern in die GemeinschaftUnion befördert wird um 10 % gesenkt (im TARIC in der Präferenzspalte bereits berücksichtigt). (2) Als Ausführer gilt die Person, die in der Bescheinigung ATR.1 bezeichnet ist. (3) Bei der Einfuhr von…