…Arbeitsverhältnisse 3.9.1.1. Allgemeines Rz 1216: Im Rahmen von Einbringungsvorgängen gehen die dienstrechtlichen Verpflichtungen auf Grund der zivilrechtlichen Rechtsnachfolge auf die übernehmende Körperschaft über, sodass diesbezüglich keine Rückwirkung gegeben ist. Zur Begründung oder Veränderung von Arbeitsverhältnissen des Einbringenden in Bezug auf die übernehmenden…
15.4 Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) 15.4.1 Allgemeines Rz 930: Die Definition des Dienstverhältnisses in § 47 Abs. 2 EStG 1988 ist eine eigenständige des Steuerrechts und daher mit den korrespondierenden Begriffen des Arbeits- und Sozialrechtes nicht immer deckungsgleich. Auch wenn arbeits…
15.4.2 Wesen und Merkmale 15.4.2.1 Dauerschuldverhältnis Rz 934: Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht…
42.5.12 § 47 EStG 1988 Rz 10934: § 47 EStG 1988 - Merkmale eines Dienstverhältnisses - Publikumsdienste (Rz 934) (2009) Die Arbeitsverhältnisse von im Publikumsdienst beschäftigten Personen eines Theaters (Garderobiere, Platzanweiser, Programmverkäufer) weisen die Merkmale einer nichtselbständigen Tätigkeit auf. Es besteht auch die Möglichkeit, sich vertreten zu…
2.5. Sonstige Rechtsfolgen (§ 11 UmgrStG) 2.5.1. Arbeitsverhältnisse 2.5.1.1. Ausnahme von der Rückwirkungsfiktion Rz 594: Nach § 11 Abs. 1 UmgrStG bleibt die übertragende Kapitalgesellschaft bis zu ihrem Erlöschen durch Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch Arbeitgeber im Sinne des § 47…
4.5. Sonstige Rechtsfolgen des Zusammenschlusses (§ 26 UmgrStG) 4.5.1. Arbeitsverhältnisse (§ 26 Abs. 2 UmgrStG, § 41 UmgrStG) 4.5.1.1. Allgemeines Rz 1467: Sofern die übernehmende Mitunternehmerschaft Dienstnehmer arbeitsrechtlich übernimmt, tritt bezüglich der Lohnabgaben "Gesamtrechtsnachfolge" ein (§ 41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von…
5.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung (§ 31 UmgrStG) 5.5.1. Arbeitsverhältnisse Rz 1628: Sofern der Nachfolgeunternehmer Dienstnehmer arbeitsrechtlich übernimmt, tritt bezüglich der Lohnabgaben "Gesamtrechtsnachfolge" ein (§ 41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von der übertragenden Personengesellschaft auf den Nachfolgeunternehmer erfolgt nicht rückwirkend, sondern im Falle…
6.6. Sonstige Rechtsfolgen der Spaltung (§ 38 UmgrStG) 6.6.1. Arbeitsverhältnisse 6.6.1.1. Lohnsteuerliche Rechtsnachfolge Rz 1777: Die übernehmende(n) Körperschaft(en) tritt (treten) als zivilrechtliche(r) Gesamtrechtsnachfolger gemäß § 19 BAO grundsätzlich in die lohnsteuerlichen Verhältnisse der spaltenden Gesellschaft ein. Auf Grund…
…19.6.1 Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988 Rz 1084: Unter freiwilliger Abfertigung ist eine Leistung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen, auf die weder aus gesetzlichen noch aus kollektivvertraglichen Regelungen ein Anspruch besteht. Schriftlichkeit (zB im Dienstvertrag) ist…
…AVRAG, in Telearbeitspauschale unbenannt und es werden die Örtlichkeiten erweitert, an denen Telearbeit verrichtet werden darf (siehe dazu Rz 277a). Die Regelung in § 26 Z 9 EStG 1988 gilt nicht nur für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse, sondern für sämtliche Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988, auch…
…Arbeitnehmer (A, B und C) und im November 20122016 zwei weitere Arbeitnehmer (D und E) eingestellt. Mit Juli 20132017 wird das Arbeitsverhältnis mit B beendet. Die Begünstigung gemäß § 1 Z 7 NeuFöG steht wie folgt zu: 10/20122016 für 3 AN (A, B und C…
…Grundsteuer usw.) enthält das UmgrStG keine Aussagen. Die Rechtsnachfolge richtet sich in diesen Fällen nach den allgemeinen rechtlichen Vorschriften. 1.6.1. Arbeitsverhältnisse Rz 304: Nach § 6 Abs. 1 UmgrStG bleibt die übertragende Körperschaft bis zu ihrem Erlöschen aus lohnsteuerlicher Sicht Arbeitgeber im Sinne des…
…wobei dem Dritten ein Widerspruchsrecht zusteht, sofern nicht Gegenteiliges vereinbart wird. Arbeitsverhältnisse gehen idR kraft Gesetzes mit Übergang eines Unternehmens, Betriebes oder Teilbetriebes auf einen anderen auch auf diesen über (siehe Rz 1467 ff). 4.3.1.1. Fiktive steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge Rz 1452: Die übernehmende…
…ausländischen Mission genießen, wenn sie weder österreichische Staatsbürger noch in Österreich ständig ansässig sind, Befreiung von der Einkommensteuer hinsichtlich der auf Grund ihres Arbeitsverhältnisses empfangenen Dienstbezüge. 3.4.2.2 Nicht-Vertragsstaaten Rz 319: Abschn. 3.4.2.1 findet im Hinblick darauf, dass das…
…3.1995, 92/13/0271, betrefffend ursprüngliche Behauptung einer Ganztagesbeschäftigung und spätere Einschränkung auf Halbtagesbeschäftigung). Zahlungen für gelegentliche Hilfeleistungen, die im Hinblick auf den geringen Zeitaufwand nicht als Inhalt eines Arbeitsverhältnisses geeignet wären, sind nicht anzuerkennen (zB VwGH 17.5.1989, 88/13/0038, betreffend…
…Abfertigungsrückstellung Rz 3351b: Eine Weiterführung der Abfertigungsrückstellung und deren weiterer Aufbau gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen ist für jene Arbeitnehmer möglich, deren Arbeitsverhältnis laut Arbeitsvertrag vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat und deren Ansprüche nicht an eine betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse oder ein Versicherungsunternehmen (Rz 3369a) übertragen…
…Gemeinschaftsorgans über den Status eines ihrer Bediensteten und die für ihn geltende Beschäftigungsregelung ist unter anderem für die österreichische Finanzverwaltung bindend, sodass diese keine eigenständige Beurteilung des Arbeitsverhältnisses vornehmen kann (EuGH 8.9.2005, C-288/04). 3.6.5.2 Ortskräfte Rz 128: Ortskräfte…
…wenn im Rahmen der Privatautonomie die Gehaltsumwandlung während entgeltfreier Zeiträume (zB bei karenzierten Arbeitsverhältnissen, Wochengeldbezug, Krankenstand ohne Entgelt, Aussetzung des Arbeitsverhältnisses) weitergeführt wird. Rz 206a: Kostenbeiträge des Arbeitnehmers sind zulässig und haben keine Auswirkung auf den mit Null zu bewertenden Sachbezug (und mindern auch nicht…
…zur Aufnahme einer Beschäftigung im Bundesgebiet oder im jeweiligen Bundesland ohne Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung berechtigt ist. Davon hat sich der Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsverhältnisses, jedenfalls vor Aufnahme der Beschäftigung des Arbeitnehmers, zu überzeugen. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nach § 1 DLSG…
…2 EStG 1988 ist nicht möglich, da es sich ursächlich um Aufwendungen des Arbeitnehmers und nicht des Arbeitgebers handelt. 9.1.3.9b Entschädigungen nach dem Gleichbehandlungsgesetz Rz 656b: Ist der Arbeitgeber bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes iZm einem Arbeitsverhältnis (Begründung des Arbeitsverhältnisses, Festsetzung des Entgelts…