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7 117 Treffer373 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 46–491.2.1.2.2.3 Gesetzliche Interessensvertretungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…19992014 idF BGBl. I Nr. 177/20052021), Universitäten iSd Universitätsgesetzes 2002 (§ 4 iVm § 6 UG, BGBl. I Nr. 120/2002) Das Arbeitsmarktservice (§ 1 AMS-Gesetz, BGBl. Nr. 313/1994) Österreichische Akademie der Wissenschaften (VwGH 10.12.1965, 0217/64), der Sparkassenprüfungsverband (§ 24 Abs. 1 Sparkassengesetz…

EStR 2000 Rz 300–3053 Steuerbefreiungen (§ 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…3.2 Die einzelnen Steuerbefreiungen 3.2.0 Beihilfen des Arbeitsmarktservices (§ 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988) Rz 300: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 sind Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969, Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz…

UP-5000Einleitung
geltende FassungRichtlinien11.08.2021

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5000 (Arbeitsrichtlinie ESA-Staaten) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…

LStR 2002 Rz 45–483.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…erstreckt sich weiters auf Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969, zur Förderung der Erlangung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen oder zur Sicherung einer Beschäftigung, auf Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr. 313/1994 sowie das Altersteilzeitgeld gemäß §§ 27 27 des Arbeitslosenversicherungsgesetzesund der Schulungszuschlag gemäß…

LStR 2002 Rz 3195.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…1988 zu berücksichtigen. Abzugsfähig sind die vom Arbeitgeber tatsächlich rückgeforderten und einbehaltenen Beträge. Rz 319b: Erhalten Steuerpflichtige bis zur Entscheidung über die Gewährung von Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG einen Vorschuss vom Arbeitsmarktservice, der auch durch Leistungen aus der Krankenversicherung (Krankengeld) unterbrochen bzw. ergänzt werden kann…

LStR 2002 Rz 346–3525.9.9.5 Vorübergehende doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Wohnkosten. Erhält der Steuerpflichtige nicht steuerpflichtige Ersätze, sind diese von den Aufwendungen abzuziehen. Dies gilt auch für Förderungen des Arbeitsmarktservice gemäß § 34 AMSG und der Bundesrichtlinie "Beihilfen zur Förderung der regionalen Mobilität und Arbeitsaufnahme (REMO)", BGS/AMF/0722/9997/2015 (Entfernungsbeihilfe für Unterkunftskosten). Beispiele: 1…

LStR 2002 Rz 10772–1080942.5.10 § 33 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung bzw. auf Schadenersatz oder eine Urlaubsersatzleistung, können diese bis zur Auszahlung durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds vom Arbeitsmarktservice in Form von Arbeitslosengeld bevorschusst werden. Durch diese Maßnahme ist dem Arbeitnehmer kein wirtschaftlicher Nachteil entstanden, denn es sind ihm Bezüge zugeflossen…

EStR 2000 Rz 3133.2.3 Übrige Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden (siehe dazu Rz 313f). Eine Übersicht über die wichtigsten Zuwendungen und Zuschüsse enthält Rz 313h. Die an den Arbeitgeber gewährte Kurzarbeitsbeihilfe ist als Beihilfe nach § 37b Arbeitsmarktservicegesetz gemäß § 3 Abs. 1 Z…

LStR 2002 Rz 1070–107919.3 Gesetzliche Abfertigung (§ 67 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…ein neu eingegangenes Dienstverhältnis anzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn zB ein Arbeiter in das Angestelltenverhältnis wechselt oder ein Vollbeschäftigter in eine Teilzeitbeschäftigung. Siehe auch Beispiele Rz 11071. Rz 1071a: Durch dieGemäß § 27 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG), BGBl. Nr. 313/1994 idgF…

LStR 2002 Rz 992–99415.4.5.21 Lehrbeauftragte
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…GewO 1994, usw.). Studien-, Lehr- oder Stundenpläne eines akkreditierten Lehrganges oder Studiums. Studien-, Lehr- oder Stundenpläne von Bildungsmaßnahmen, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice (§ 32 Abs. 3 AMSG) durchgeführt werden. Das Curriculum von Deutsch-Integrationskursen gemäß Integrationsvereinbarungs-Verordnung. Studien-, Lehr- oder Stundenpläne sonstiger Lehrgänge, die länger…

LStR 2002 Rz 1234–123932 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Lohnsteuerprüfung oder Nachschau beauftragen. Bei Zweifel an der Richtigkeit von Angaben oder Unterlagen bzw. an der Plausibilität der Angaben zur Ermittlung der Höhe der Beihilfe ist ein gesonderter Prüfungsbericht zu erstellen und dem Arbeitsmarktservice sowie dem Bundesminister für Finanzen zu übermitteln (§ 12 bis § 14 COVID…

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

… 3 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 - Steuerbefreiung für Stipendien an Langzeitarbeitslose (Rz 46a) (2001) Eine Arbeitsstiftung vermittelt im Zuge einer gemeinsamen Initiative mit dem Arbeitsmarktservice Wien (AMS) Arbeitslose an Unternehmer. Stiftungsträger ist eine gemeinnützige GmbH. Stiftung und Beschäftigerunternehmer können nicht als Arbeitgeber…

UStR 2000 Rz 748–7506.1.7. Leistungen der Sozialversicherungs- und Fürsorgeträger
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…UStG 1994. Betroffen sind insbesondere Vergütungen für die Mitwirkung an Aufgaben der Arbeiterkammer (Einhebung der Arbeiterkammerumlage), Landarbeiterkammern (Einhebung der Landarbeiterkammerumlage), Wohnbauförderung, des Arbeitsmarktservice und im Rahmen der Mitarbeitervorsorge (Einhebung und Weiterleitung der MKV-Beiträge) sowie Vergütungen für die Einhebung von Beiträgen zum IESG-Fonds, der…

ZK-4200Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.01.2024

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-4200 (Steuerbefreiung gemäß Art. 6 Abs. 3 UStG 1994) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und…

UP-8100Einleitung
geltende FassungRichtlinien13.04.2021

  Die Arbeitsrichtlinie UP-8100 (Arbeitsrichtlinie Allgemeines Präferenzsystem) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und dessen Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…

UP-4300Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4300 (Arbeitsrichtlinie EWR [IS, NO, LI]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…

UP-5300Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.03.2023

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5300 (Arbeitsrichtlinie MAR) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

UP-4400Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.11.2021

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4400 (Arbeitsrichtlinie Länder die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmen [SAP Länder]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen…

VB-0310Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

Die Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Vermarktungsnormengesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

ZK-0380Einleitung
geltende FassungRichtlinien24.01.2022

  Die Arbeitsrichtlinie: ZK-0380 zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…