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LStR 2002 Rz 6318 ZEITLICHE ZUORDNUNG VON EINNAHMEN UND AUSGABEN (§ 19 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…einer im Voraus bestimmten Verwendung zugeführt worden ist. Ein Zufluss ist somit auch dann erfolgt, wenn die Auszahlung von Arbeitslohn (Teil des Arbeitslohnes) deswegen unterbleibt, weil diese Mittel unmittelbar zur Abdeckung bereits bestehender Verpflichtungen des Arbeitnehmers verwendet werden (VwGH 30.5.1989, 86/14/0062)…

LStR 2002 Rz 10648–1068042.5.8 § 25 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Eigenleistungen bei Firmenpensionen (Rz 648a) (2004) Werden Eigenleistungen des Arbeitnehmers für eine Firmenpension geleistet, kommt es bei der Auszahlung der Pension erst in dem Ausmaß und zu dem Zeitpunkt zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn, in dem die auf Grund der Eigenleistungen bereits versteuerten Beträge überschritten werden…

LStR 2002 Rz 6318.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Z 1 lit. c EStG 1988, Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG und Wiedereingliederungsgeld nach § 143d ASVG sowie von versicherungsmäßigem Arbeitslosengeld, Umschulungsgeld gemäß § 39b AlVG und Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht bzw. für das sie…

LStR 2002 Rz 908–90913 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…EStG 1988) Rz 908d: Jede Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 setzt voraus, dass im Einkommen Einkünfte enthalten sind, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bestehen der Lohnsteuerpflicht erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 als Pflichtveranlagung und gemäß …

LStR 2002 Rz 10319–1034142.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 10341
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…der Arbeitgeber eine Aufrollung vor, ist dabei der übersteigende Teil der Werbungskosten zu berücksichtigen. Der gesamte rückgezahlte Arbeitslohn ist unabhängig von einer Aufrollung im Lohnzettel unter sonstige steuerfreie Bezüge KZ 243 auszuweisen (Rz 319) Hat der Arbeitgeber keine Aufrollung durchgeführt, kommt es bei der Veranlagung…

LStR 2002 Rz 645–6489 EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT (§ 25 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…83/13/0201). Vorteile aus dem Dienstverhältnis liegen auch vor, wenn sich der Arbeitnehmer diese Vorteile ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet. Derartige Vorteile unterliegen nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn, sondern sind im Wege der Veranlagung zu erfassen (VwGH 15.11.1995, 92/13/0274…

LStR 2002 Rz 632–6398.1.4 Regelung des Zuflusses in besonderen Fällen
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

8.1.4 Regelung des Zuflusses in besonderen Fällen Rz 632: Vorschüsse und Vorauszahlungen von Arbeitslohn, die nicht den wirtschaftlichen Charakter eines Darlehens haben, sind gemäß § 78 Abs. 1 EStG 1988 dem Lohnzahlungszeitraum des Zufließens zeitlich zuzuordnen. Kann über Arbeitslohn verfügt werden, kommt dem Moment…

LStR 2002 Rz 1133–113420.3.2 Schmutzzulagen
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

20.3.2 Schmutzzulagen Rz 1133: Unter Schmutzzulagen sind jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung (Verunreinigung) des Arbeitnehmers und seiner Kleidung…

LStR 2002 Rz 3855.9.23 Prozesskosten
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

5.9.23 Prozesskosten Rz 385: Rechtslage ab 02.08.2011 Kosten eines berufsbedingten Zivilprozesses (zB über die Höhe des Arbeitslohnes, über Schadenersatzforderungen aus dem Dienstverhältnis) sind Werbungskosten. Kosten eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Verfahrenskosten stellen nur dann Werbungskosten dar, das…

EStR 2000 Rz 1679–1693Vermögensumschichtung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Vermögensumschichtung Rz 1679: Ist ein Gehaltsvorschuss (an die Ehegattin) als Darlehen zu qualifizieren (wenn sie ein Vielfaches des laufenden Arbeitslohnes ausmachen, für einen bestimmten Zweck gewährt und nach einem festen Tilgungsplan zurückgezahlt werden), führt die Hingabe zu keinen Betriebsausgaben. Ausgenommen davon ist ein echter Gehaltsvorschuss…

EStR 2000 Rz 751628.3 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…1 Allgemeines Rz 7516: Jede Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 setzt voraus, dass im Einkommen Einkünfte enthalten sind, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bestehen der Lohnsteuerpflicht erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 als Pflichtveranlagung und gemäß …

LStR 2002 Rz 91–923.3.18 Freiwillige soziale Zuwendungen (§ 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…EStG 1988) Rz 91: Zuwendungen des Arbeitgebers an den Betriebsratsfonds stellen grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Erst die Weitergabe an die Arbeitnehmer kann Steuerpflicht auslösen. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds, die an individuell bestimmte oder bestimmbare Dienstnehmer weitergeleitet werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn (VwGH 20.9.2001…

LStR 2002 Rz 1123.3.42 Teuerungsprämie (§ 124b Z 408 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

3.3.42 Teuerungsprämie (§ 124b Z 408 EStG 1988) Rz 112k: Zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlich zum Arbeitslohn eine Teuerungsprämie, ist diese als Bonuszahlung oder Zulage in den Kalenderjahren 2022 und 2023 bis zu einem Betrag von 3.000…

LStR 2002 Rz 649–6559.1.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…die anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses anfallen, sind Arbeitslohn und gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Siehe Rz 1070 ff. 9.1.3.2 Abfindungen Rz 650: Abfindungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses anfallen, sind Arbeitslohn. Darunter fallen zB Zahlungen für nicht verbrauchten Urlaub…

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Dienstreisen Rz 656: So weit Reisekostenersätze die im § 26 Z 4 EStG 1988 angeführten Sätze übersteigen, sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn und als laufender Bezug zu versteuern. Nach dem Kollektivvertrag ist grundsätzlich der Überlasser zum Ersatz von Reisekosten verpflichtet. Werden Reisekostenersätze im Falle der Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung)…

LStR 2002 Rz 666–6699.1.3.25 Sachbezüge (Sachleistungen)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

9.1.3.25 Sachbezüge (Sachleistungen) Rz 666: Sachbezüge (zB Dienstwohnung Rz 149 ff, Dienstwagen Rz 168 ff, Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüsse Rz 204 ff) sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, soweit nicht eine entsprechende Steuerbefreiung gemäß § 3 EStG 1988 (zB Verpflegung am Arbeitsplatz Rz 93 ff) vorgesehen ist…

LStR 2002 Rz 696–69810.4 Ausbildungs- und Fortbildungskosten (§ 26 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…steuerfrei. Bei gleichzeitigem Erwerb der Führerscheingruppen A bis C sind die auf die Gruppe C entfallenden Mehrkosten begünstigt. Siehe auch Beispiele Rz 10696. Rz 697: Zu den Ausbildungskosten zählen nicht die Aufwendungen für die Lehr- und Anlernausbildung (die an Lehrlinge und Anzulernende gezahlten Arbeitslöhne), wohl…

LStR 2002 Rz 759–76310.8.2.2 Gehaltsumwandlung
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…2 Gehaltsumwandlung Rz 759: Keine Beiträge des Arbeitgebers, sondern solche des Arbeitnehmers liegen vor, wenn sie ganz oder teilweise an Stelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder der Lohnerhöhungen, auf die jeweils ein Anspruch besteht, geleistet werden. Hinsichtlich eines derartigen Arbeitnehmerbeitrages liegt ein Vorteil aus dem…

LStR 2002 Rz 81311.14 Berechnung der Lohnsteuer
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Berechnung nach § 33 EStG 1988 Rz 813a: Der zum laufenden Tarif zu versteuernde Arbeitslohn vor Abzug des Werbungskostenpauschbetrages (der Sonderausgabenpauschbetrag entfällt ab 1.1.2021) ist auf ganze Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden und bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum mit dem Faktor 12 bzw. bei einem…

LStR 2002 Rz 927–92915.3 Lohnsteuerabzug (§ 47 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

15.3 Lohnsteuerabzug (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) Rz 927: Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, wenn im Inland eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des § 81 EStG 1988 besteht. Hat ein ausländischer Arbeitgeber im Inland keine Betriebsstätte…