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EStR 2000 Rz 1177–11805.4.6.3 Werkverträge und ähnliche Leistungsbeziehungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.4.6.3 Werkverträge und ähnliche Leistungsbeziehungen Rz 1177: Bei einem Werkvertrag schuldet der Leistende aus zivilrechtlicher Sicht gemäß § 1165 ABGB nicht seine Arbeitskraft, sondern einen bestimmten Arbeitserfolg ohne persönliche Weisungsgebundenheit. Die für derartige Verträge geltenden Grundsätze sind analog bspw. auch auf Vermittlungs- und…

LStR 2002 Rz 923–92515.1.5 Arbeitgeber bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) und Personalentsendung
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

15.1.5 Arbeitgeber bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) und Personalentsendung Rz 923: Bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften an Dritte ist derjenige als Arbeitgeber anzusehen, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb…

EStR 2000 Rz 1231–12325.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung Rz 1231: Erfolgen die Auszahlungsmodalitäten nicht in fremdüblicher Form (zB nicht regelmäßige Lohnauszahlungen), spricht dies gegen den tatsächlichen Abschluss einer Vereinbarung (VwGH 17.05.1989, 88/13/0038). So ist etwa das jahrelange Stunden von Gehaltsforderungen unüblich…

EStR 2000 Rz 1148–11605.4.6.2 Dienstvertrag
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

5.4.6.2 Dienstvertrag 5.4.6.2.1 Allgemeines Rz 1148: Ein Dienstvertrag, der gemäß § 47 EStG 1988 das Schulden der Arbeitskraft zum Inhalt hat, setzt das Vorliegen einer besonderen Vereinbarung voraus, die über die im Familienrecht begründete Mitwirkungspflicht hinausgeht (VwGH 5.12…

LStR 2002 Rz 958–96015.4.3.19 Unternehmerwagnis
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.3.19 Unternehmerwagnis Rz 958: Ein auf Selbständigkeit hinweisendes Unternehmerrisiko liegt insbesondere dann vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit und daher auch die Höhe der erzielten Einnahmen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der Ausdauer und der persönlichen Geschicklichkeit abhängig sind…

LStR 2002 Rz 946–95115.4.3.8 Dauer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

15.4.3.8 Dauer Rz 946: Gegenstand eines Dienstverhältnisses können sowohl auf längere Dauer angelegte Beschäftigungen als auch kurzfristige oder vorübergehende Tätigkeiten sein. 15.4.3.9 Disziplinarmaßnahmen Rz 947: Die Möglichkeit des Auftraggebers, bei Nichterreichen der vereinbarten Leistung dienstrechtliche Zwangsmaßnahmen zu setzen (zB…

LStR 2002 Rz 930–93315.4 Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

15.4 Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) 15.4.1 Allgemeines Rz 930: Die Definition des Dienstverhältnisses in § 47 Abs. 2 EStG 1988 ist eine eigenständige des Steuerrechts und daher mit den korrespondierenden Begriffen des Arbeits- und Sozialrechtes nicht immer deckungsgleich. Auch wenn arbeits…

EStR 2000...ABC der Vereinbarungen:
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

...ABC der Vereinbarungen: | Gehaltszahlungen (siehe Rz 1148 ff) | siehe auch "Dienstverhältnis" | siehe Erkenntnis bei Abschn. 5.4.6.2 | siehe auch "Kollektivvertrag" | VwGH 29.7.1997, 93/14/0056 | Innerbetrieblicher Vergleich mit anderen Angestellten zulässig | VwGH 3.3…

ZK-2500Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2500 (Vorübergehende Verwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

LStR 2002 Rz 103816.5 Gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung (§ 62a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

16.5 Gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung (§ 62a EStG 1988) Rz 1038j: Bei Beschäftigungsverhältnissen gilt ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart, wenn der Arbeitgeber die Anmeldeverpflichtung des § 33 ASVG nicht erfüllt und die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt hat. Für den Zeitraum der illegalen Beschäftigung ist das…

EStR 2000 Rz 3330–33358.5 Vorsorge für Abfertigungen
geltende FassungRichtlinien12.01.2009

8.5 Vorsorge für Abfertigungen 8.5.1 Allgemeines 8.5.1.1 Abfertigungsverpflichtungen und Vordienstzeiten Rz 3330: Die Bildung einer Abfertigungsrückstellung nach § 14 Abs. 1 EStG 1988 ist nur zulässig für gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungsansprüche für Abfertigungsansprüche, die den gesetzlichen (kollektivvertraglichen) Abfertigungsansprüchen dem Ausmaß…

UP-4300Anhang 3
geltende FassungRichtlinien29.09.2022
UP-4300Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4300 (Arbeitsrichtlinie EWR [IS, NO, LI]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…