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LStR 2002 Rz 92615.2 Arbeitnehmer (§ 47 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

… 47 Abs. 1 EStG 1988) Rz 926: Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Ob Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, richtet sich ausschließlich nach dem Bezug von Arbeitslohn im Sinne des § 25 EStG 1988 (siehe Rz 645 ff). Die in anderen Rechtsgebieten verwendeten Begriffe…

LStR 2002 Rz 938–94515.4.3 ABC der Abgrenzungsmerkmale
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.3 ABC der Abgrenzungsmerkmale Rz 938: Im Rahmen der oben angeführten Wesensmerkmale können folgende, allenfalls zu gewichtende, Indizien für die Beurteilung eines Dienstverhältnisses nach dem Gesamtbild der Tätigkeit herangezogen werden. 15.4.3.1 Arbeitskleidung Rz 939: Die Bereitstellung der Arbeitskleidung durch den…

LStR 2002 Rz 934–93715.4.2 Wesen und Merkmale
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…Arbeitgebers (VwGH 25.10.1994, 90/14/0184). Es ist zu beachten, dass nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben muss, denn auch der Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt, wird sich in aller Regel bezüglich…

LStR 2002 Rz 930–93315.4 Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

15.4 Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) 15.4.1 Allgemeines Rz 930: Die Definition des Dienstverhältnisses in § 47 Abs. 2 EStG 1988 ist eine eigenständige des Steuerrechts und daher mit den korrespondierenden Begriffen des Arbeits- und Sozialrechtes nicht immer deckungsgleich. Auch wenn arbeits…

UStR 2000 Rz 231–2322.2. Selbstständigkeit, Organschaft
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

2.2. Selbstständigkeit, Organschaft 2.2.1. Unselbstständigkeit natürlicher Personen Rz 231: Ob natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen selbstständig oder unselbstständig sind, ist nach dem Innenverhältnis und nicht nach dem Auftreten nach außen zu entscheiden (Maßgeblichkeit des Innenverhältnisses). In § 2 Abs. 2 Z 1…

LStR 2002 Rz 946–95115.4.3.8 Dauer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

15.4.3.8 Dauer Rz 946: Gegenstand eines Dienstverhältnisses können sowohl auf längere Dauer angelegte Beschäftigungen als auch kurzfristige oder vorübergehende Tätigkeiten sein. 15.4.3.9 Disziplinarmaßnahmen Rz 947: Die Möglichkeit des Auftraggebers, bei Nichterreichen der vereinbarten Leistung dienstrechtliche Zwangsmaßnahmen zu setzen (zB…

LStR 2002 Rz 972–97515.4.5.2 Aufräumepersonal
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.5.2 Aufräumepersonal Rz 972: Eine Aufräumeperson steht regelmäßig in einem Dienstverhältnis, selbst wenn ihr hinsichtlich der Arbeitszeit eine gewisse Freizügigkeit eingeräumt ist (VwGH 21.2.1984, 83/14/0102). Indizien für ein Dienstverhältnis sind eine regelmäßige (mindestens ein Mal wöchentliche) Tätigkeit, die…

LStR 2002 Rz 958–96015.4.3.19 Unternehmerwagnis
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.3.19 Unternehmerwagnis Rz 958: Ein auf Selbständigkeit hinweisendes Unternehmerrisiko liegt insbesondere dann vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit und daher auch die Höhe der erzielten Einnahmen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der Ausdauer und der persönlichen Geschicklichkeit abhängig sind…

LStR 2002 Rz 91815 ARBEITGEBER, ARBEITNEHMER (§ 47 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15 ARBEITGEBER, ARBEITNEHMER (§ 47 EStG 1988) 15.1 Arbeitgeber (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) 15.1.1 Allgemeines Rz 918: Arbeitgeber ist, wer Bezüge im Sinne des § 25 EStG 1988 auszahlt und den damit verbundenen wirtschaftlichen Aufwand trägt (VwGH 26.1.1994, 92/13/0148…

LStR 2002 Rz 112519a.3 Zuflusszeitpunkt (§ 67a Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Rz 1125m: Grundsätzlich führt die Beendigung des Dienstverhältnisses in diesem Zeitpunkt zu einer Besteuerung des geldwerten Vorteils. Auch das Ende der steuerlichen Arbeitnehmereigenschaft ist als Beendigung des Dienstverhältnisses anzusehen. Wenn also ein bisheriger Arbeitnehmer beispielsweise Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von mehr als 25% an…

EStR 2000 Rz 3330–33358.5 Vorsorge für Abfertigungen
geltende FassungRichtlinien12.01.2009

… 14 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 erstreckt sich die Rückstellungsbildung auch auf Abfertigungen, die auf Grund gesetzlicher Anordnung an Personen gezahlt werden müssen, denen steuerrechtlich keine Arbeitnehmereigenschaft zukommt. Unter den Personenkreis des § 14 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 fallen insbesondere wesentlich Beteiligte iSd…

EStR 2000 Rz 7936–795030.1.5.3 Unbewegliches Vermögen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Tontechniker, sonstigen Techniker sowie Models werden demnach idR nicht der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Es ist jedoch mit dem Finanzamt Österreich (bis 31.12.2020: mit dem örtlich zuständigen Finanzamt) das Einvernehmen über das Nichtvorliegen der Arbeitnehmereigenschaft dieser Personen (beschränkte Steuerpflicht nach § 98 Abs…

LStR 2002 Rz 149–1624.2.2 Wohnraumbewertung (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 290/2024)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Die verbilligte Überlassung von Wohnraum stellt dann keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn ein unter den Sachbezugswerten liegendes Nutzungsentgelt wegen zwingender gesetzlicher Mietzinsbeschränkungen, die unabhängig von der Arbeitnehmereigenschaft einzuhalten sind, vereinbart wurde. In einem solchen Fall ist nämlich das auf den ortsüblichen Preis fehlende…

LStR 2002 Rz 1070–107919.3 Gesetzliche Abfertigung (§ 67 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…2 EStG 1988 vor. Dies gilt auch dann wenn die Abfertigung aus sachlichen Gründen zu einem Zeitpunkt ausgezahlt wird, zu dem die arbeitsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft nicht mehr vorliegt, wenn die Abfertigung später ausgezahlt wird, weil im Zuge einer Umwandlung einer GmbH nach Art. II UmgrStG ein…

LStR 2002 Rz 923–92515.1.5 Arbeitgeber bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) und Personalentsendung
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

15.1.5 Arbeitgeber bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) und Personalentsendung Rz 923: Bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften an Dritte ist derjenige als Arbeitgeber anzusehen, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb…

LStR 2002 Rz 952–95715.4.3.13 Konkurrenzverbot
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.3.13 Konkurrenzverbot Rz 952: Die Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes kann auf die für ein Dienstverhältnis typische Unterordnung unter den Willen des Auftraggebers hinweisen (VwGH 31.7.1996, 95/13/0220). 15.4.3.14 Kontrolle Rz 953: Eine Kontrolle des Auftraggebers hinsichtlich Art…

LStR 2002 Rz 997–100215.4.5.25 Ordensangehörige, Geistliche
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

15.4.5.25 Ordensangehörige, Geistliche Rz 997: Bezüge, die einem katholischen Weltgeistlichen bzw. einem evangelischen Geistlichen für die Ausübung der seelsorgerischen Tätigkeit von der vorgesetzten Kirchenbehörde gewährt werden, stellen - abgeleitet aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Geistlichen und der Kirchenbehörde - grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…

LStR 2002 Rz 1003–101115.4.5.31 Schauspieler
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

15.4.5.31 Schauspieler Rz 1003: Schauspieler, die an der Herstellung eines Spielfilmes mitwirken, sind in der Regel als Arbeitnehmer anzusehen. Indizien für die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Auftraggebers sind vorgegebene Aufnahme- bzw. Aufführungs- und Probezeiten, fixe (vom Ausfall einzelner Vorstellungen unabhängige…

LStR 2002 Rz 75–763.3.13 Arbeitnehmer und Gruppen von Arbeitnehmern im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 13 ff EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.13 Arbeitnehmer und Gruppen von Arbeitnehmern im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 13 ff EStG 1988 Rz 75: Arbeitnehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 13 ff EStG 1988 sind grundsätzlich nur Personen mit einem Dienstverhältnis. Die Begünstigungen gemäß § 3 Abs…

LStR 2002 Rz 1213–121930 STEUERSCHULDNER (§ 83 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

30 STEUERSCHULDNER (§ 83 EStG 1988) Rz 1213: Der Arbeitnehmer schuldet die Lohnsteuer. Die Abgabenbehörden können den Arbeitnehmer für die von ihm geschuldete Lohnsteuer nur dann unmittelbar in Anspruch nehmen, wenn einer der Tatbestände des § 83 Abs. 2 EStG 1988 oder der Tatbestand nach § 83 Abs…