…Abgrenzungsfragen (Betriebsvorrichtungen, Gewinnungsbewilligungen, Apothekengerechtigkeiten) Rz 776: Zum Grundstück werden nach dem GrEStG 1987 jedoch nicht gerechnet: Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975 und Apothekengerechtigkeiten. Das bedeutet, dass Maschinen und Vorrichtungen, auch wenn sie Bestandteile oder…
…1987). Zum Grundstück werden nach dem GrEStG 1987 jedoch nicht gerechnet: Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975 und Apothekengerechtigkeiten. 3.3.3 Umsätze im Rahmen des Glücksspielwesens - Rechtslage aufgrund der GSpG-Novelle 2008, BGBl. I…
Anlage 2 Logo für preislich gestaffelte Arzneimittel [Grafik] Von einer Schlange umwundener, geflügelter Äskulapstab in der Mitte eines Kreises aus 12 Sternen.
Die Arbeitsrichtlinie Preislich gestaffelte Arzneimittel (VB-0234) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EGEU) Nr. 9532016/2003793 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von preislich gestaffelten Arzneimitteln anzuwendenden Verbote sind die Verordnung (EGEU) Nr. 9532016/2003793 des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union und der…
1. Gegenstand 1.1. Preislich gestaffeltes Arzneimittel (1) Als preislich gestaffeltes Arzneimittel gilt gemäß Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EGEU) Nr. 9532016/2003793 jedes für die Prävention, Diagnose und Behandlung von HIV/AIDS, Malaria, Tuberkulose und verwandte opportunistische Krankheiten angewandte Arzneimittel, das…
2. Arzneiwaren 2.1. Begriffe "Arzneiwaren" und "Arzneispezialitäten" (1) Der Begriff "Arzneiwaren" umfasst alle im Abschnitt 1.1.1. genannten Waren, unabhängig davon, ob sie lose (in Bulk) oder verpackt vorliegen. (2) Unter "Arzneispezialitäten" sowie "Veterinärarzneispezialitäten" sind verpackte Arzneiwaren, und zwar sowohl für die Abgabe…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr - in der Ausfuhr und in der Durchfuhr bestehen keine Beschränkungen - von Arzneiwaren sowie von Blutprodukten sowie von Produkten natürlicher Heilvorkommen anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.das Bundesgesetz über die Einfuhr und…